Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Google Bildersuche
Das Internet vergisst nie!

Veröffentlicht am

Von ihnen existieren peinliche Bilder die man über die Google Bildersuche schnell finden kann? Sie haben Angst das noch mehr Menschen diese peinlichen Bilder finden? Sie sehen sich durch die Bilder in ihren Rechten verletzt? Dann sind Sie bei uns richtig, wir helfen Ihnen die kompromittierenden Bilder aus der Google Suchergebnisliste zu entfernen.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
tobias.roettger@ggr-law.LÖSCHEN.com

Kontaktformular

Unangenehme Treffer

Die Google Bildersuche kann unangenehme Treffer liefern. Das spüren vermehrt auch Promis. 2008 wurden heimlich gemachte Filmaufnahmen von Max Mosley durch ein britisches Boulevardblatt ins Internet gestellt. Dagegen klagte der ehemalige FIA-Präsident Max Mosley vor Gerichten diverser Staaten gegen Google. Ziel dieser Verfahren war die Löschung und das Herausfiltern von bestimmten Bildern aus der Google-Bildersuche. Entgegen des Vorwurfs der Zensur seitens Google, entschied ein französisches Gericht in erster Instanz zugunsten Max Mosleys. Das Hamburger Landgericht entschied, dass Google auf seiner deutschen Internetseite heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Max Mosley nicht mehr in den Suchergebnissen anzeigen darf.

Das könnte dich auch interessieren:

Darf man Fotos und Bilder aus der Google Bildersuche frei nutzen?

Sind die Bilder kostenlos und benötigt man eine Lizenz? Worauf man bei Bilder und Fotos aus dem Internet achten muss!

Fotos und Bilder aus der Google Bildersuche sind nicht automatisch kostenlos und lizenzfrei. Das bedeutet für den Nutzer, dass er diese nicht ungefährdet im Internet und in den Sozialen Medien veröffentlichen kann. Vor der Verwendung muss man nachforschen, wer der Rechteinhaber an dem Foto ist und zu welchen Lizenzbedingungen und Kosten eine Nutzung erlaubt ist.

mehr

Peinliche Partybilder und Nacktbilder

So verschwinden sie aus dem Internet

mehr

Ungewollt im Bild - Recht am eigenen Bild

Das sind Ihre Ansprüche

Sind Sie heimlich gefilmt worden? Wurden Bilder von Ihnen ohne Einverständnis gemacht und sogar veröffentlicht? Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen.

mehr

Wie verhält es sich mit der Haftung von Google für Suchergebnisse?

In Deutschland haftet Google grundsätzlich nicht für Suchergebnisse. Suchmaschinen führen eine Zusammenfassung aller Internetinhalte durch. Für mögliche Verletzung haftet deshalb in erster Linie die Person, die die angezeigten Inhalte online gestellt hat.

Im Einzelfall kann jedoch ein Einstehenmüssen von Google selbst angezeigt sein.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchergebnis

Für den Fall, dass Suchergebnisse Persönlichkeitsrechtsverletzungen zum Gegenstand haben – wie im Fall Max Mosley durch Bilder bzw. im Fall Bettina Wulff durch die Autocomplete Funktion – sind Bedeutung und Sinn und Zweck von Suchmaschinen in eine Abwägung einzubeziehen; es hat insoweit eine umfassende Güter- und Interessenabwägung stattzufinden.

gulden röttger rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen

Sie brauchen rechtliche Beratung?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 06131 240950

oder  jetzt Kontakt aufnehmen

Rechtslage in Deutschland

Das Landgericht Mönchengladbach hat beispielsweise entschieden, dass zu berücksichtigen sei, dass der Betrieb einer Suchmaschine nahezu unmöglich würde, wenn man entsprechende Unterlassungsansprüche bejahe. Außerdem wies das Landgericht auch darauf hin, dass Google nicht in der Lage sei, die eigentliche Rechtsverletzung abzustellen.

Im Fall von Max Mosley ist festzustellen, dass die Bilder gegen seinen Willen online gestellt wurden. Sie stellen zudem Eingriffe in seine Intimsphäre dar. Gleichwohl ist festzustellen, dass selbst für den Fall einer erfolgreichen Unterlassungsklage, die beanstandeten Bilder von Max Mosley im Internet präsent blieben. Ein zielgerichtetes Vorgehen gegen die Vielzahl von Personen, die die Fotos im Internet veröffentlicht haben, erscheint jedoch kaum praktikabel. Zudem unterstützen Suchmaschinen die virale Verbreitung von Inhalten im Internet, so dass von ihnen eine erhebliche Verstärkung der Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgehen kann.

Insoweit könnte der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derart gravierend sein, dass das Interesse von Google an einem wirtschaftlich sinnvollen Betrieb der Internetsuchmaschine hinter dem Interesse Max Mosleys zurückzustehen hätte.

In diesem Fall käme eine Haftung von Google jedenfalls erst ab Kenntnis und nicht schon vorher in Betracht.

Fazit:

Wer sich durch die Google-Bildersuche in seinen Rechten verletzt sieht, sollte prüfen lassen, ob und wie eine Löschung der Suchmaschinentreffer durchgesetzt werden kann, um eine uferlose Verbreitung zu verhindern.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com