Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Falsche Gutachten - Rufschädigung durch ein falsches Gutachten

Veröffentlicht am

Falsche Gutachten führen in der Praxis dazu, dass Versicherungen ihre Zahlungen kürzen können und der Ruf des Karosseriebauers geschädigt wird. Dies ist nicht rechtmäßig.

Das Problem „falscher Gutachten“ trifft insbesondere Karosseriebauer, deren Ansprüche aufgrund der Gutachten von den KfZ-Versicherungen gekürzt werden. Geschädigt werden dabei sowohl die Karosseriebauer als auch die Versicherungsnehmer, die teilweise auf ihren Schäden sitzen bleiben. Fatal ist dabei die Rufschädigung, die allein den Karosseriebauer trifft. Er muss sich in solchen Fällen gegenüber seinen Kunden rechtfertigen, wieso die Versicherungen die Kosten nur zum Teil übernehmen und weshalb der Sachverständige den Schaden anders beurteilt.

Zieht ein Sachverständiger aus Tatsachen mittels seiner Sachkunde Schlussfolgerungen, handelt es sich bei diesen Schlussfolgerungen grundsätzlich um Meinungsäußerungen (vgl. BGH GRUR 1978, 258). Dies gilt nicht, wenn die der Schlussfolgerung zugrunde liegende Untersuchung oder die Sachkunde nur vorgetäuscht oder grob fahrlässig angewendet wurde. Dann verlieren die gutachterlichen Schlussfolgerungen ihren Charakter als Werturteil.

Eine grob fahrlässige Anwendung der Sachkunde liegt insbesondere vor, wenn der Gutachter von seinen speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten bei der Begutachtung keinen Gebrauch gemacht hat und die Unrichtigkeit der Begutachtung ohne weitere Erforschung offen zutage tritt.

Tipp:

Geschädigte als auch Karosseriebauer sollten bei einer Unfallabrechnung nach Gutachten auf Ungereimtheiten achten und keine falschen Gutachten akzeptieren, auch wenn es sich bei der Kürzung „nur“ um ein paar hundert Euro handelt, die mal wieder von den Versicherungen abgezogen werden. Diese Kürzungen summieren sich im Laufe der Zeit zu beträchtlichen Summen. Hier lohnt sich ein Vorgehen gegen die Versicherungen und beauftragten Sachverständigen oder die jeweiligen Ingenieurbüros.

Hinzu kommt für die Karosseriebauer die Rufschädigung, die durch die falschen Gutachten hervorgerufen wird. Der Kunde ist in diesen Fällen oft der Ansicht, dass der Karosseriebauer unnötige Reparaturen durchgeführt habe oder zu teuer sei, was tatsächlich nicht der Fall ist.

Wer hier untätig bleibt, dem droht ein Ausbleiben von Kunden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,91 von 5 Sternen183 Bewertungen auf ProvenExpert.com