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Mobile.de Bewertung löschen
Bewertung auf mobile.de löschen lassen - geht das?

Veröffentlicht am

Kundenbewertungen beeinflussen die Entscheidung potenzieller Kunden, die online kaufen. Beim Autokauf suchen die Käufer einen seriösen und zuverlässigen Händler. Haben die Autoverkäufer schlechte Bewertungen auf mobile.de, führt dies in den allermeisten Fällen dazu, dass der potentielle Kunde sich nach anderen Verkäufern umschaut. Händler können eine negative Bewertung von mobile.de entfernen, wenn sie gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen von mobile.de verstößt.

gulden röttger rechtsanwälte

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Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

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mobile.de Bewertung - Wann sind die Händlerbewertungen rechtmäßig, wann zu löschen?

Händler, die auf mobile.de eine schlechte Bewertung bekommen haben, sollten überprüfen lassen, ob diese gelöscht werden kann, da negative Bewertungen zu direkten Umsatzeinbußen und Imageschäden führen können.

Wir erklären nachfolgend, wann und wie Händler gegen eine geschäftsschädigende Bewertung auf mobile.de vorgehen können und wann die Einträge rechtmäßig sind.

Gegen welche Bewertungen auf mobile.de können Händler vorgehen?

Händler können gegen alle Bewertungen auf mobile.de vorgehen, wenn unwahre Tatsachen verbreitet werden oder aber, wenn die Bewertung von einer Person stammt, die niemals Kunde bei dem jeweiligen Händler gewesen ist.

Beispiel einer unwahren Tatsachenbehauptung:

  • „Der Händler ist nie zu erreichen“, 
  • „das Auto entsprach nicht den Angaben“, 
  • „der Händler hat mich betrogen und falsche Angaben gemacht“

Ebenso ist es verboten, Bewertungen abzugeben, die strafbare Inhalte haben bzw. die gegen die Bewertungsrichtlinien des Portals verstoßen. 
Beispiele:

  • „Der Händler ist ein Abzocker“ (ohne weitere Angaben zum Sachverhalt und ohne tatsächliche Anknüpfungspunkte)
  • „Der Händler ist ein Rassist, Hehler, Autoschieber“…etc.
  • „Der Händler betreibt einen Schwarzhandel“

Unzulässig ist zudem eine Bewertung, die keinerlei Angaben zum Kundenkontakt enthält.
Dies muss im Einzelfall überprüft werden.

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Was müssen Händler machen, wenn sie eine schlechte Bewertung auf mobile.de bekommen haben?

Händler, die schlecht auf mobile.de bewertet wurden, sollten zunächst das Portal über den Verstoß in Kenntnis setzen. Es kommt in der Praxis bspw. immer wieder vor, dass Bewertungen von unberechtigten Personen (keine Kunden) abgegeben werden. Hier muss das Portal zunächst darüber informiert werden, dass die Bewertung möglicherweise nicht von einem echten Kunden stammt. Das Portal leitet dann den Prüfprozess ein. In der Regel sollte die Bewertung im Anschluss entfernt werden. Ebenso verhält es sich, wenn in der Bewertung Angaben gemacht werden, die nicht der Wahrheit entsprechen.

So kommt es immer wieder vor, dass in den Bewertungen falsche Angaben zum Fahrzeugkauf oder den weiteren Umständen gemacht werden. Dies kann das Portal mobile.de nicht wissen und ist daher darauf angewiesen, dass durch den betroffenen Händler oder dessen Anwalt eine sogenannte „Inkenntnisssetzung" über den Sachverhalt erfolgt.

Wird also ein Händler falsch bewertet, so muss er zunächst mit dem Portal in Kontakt treten und darauf hinweisen, dass es zu einer falschen Bewertung gekommen ist und auch darlegen, welche Aussagen nicht den Tatsachen oder der Wahrheit entsprechen. Ab diesem Zeitpunkt der Kenntnisnahme muss das Portal dann den Sachverhalt überprüfen (14 Tage sollten ausreichen) und dann die entsprechenden Schritte einleiten.

Gibt es die Möglichkeit bei einer schlechten Bewertung Schadensersatz zu bekommen?

Ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme macht sich das Portal auch schadensersatzpflichtig, wenn eine Bewertung abrufbar bleibt, obwohl ein Rechtsverstoß vorliegt. Das Portal wäre dann nach Fristablauf verpflichtet, entstandene Rechtsanwaltskosten zu übernehmen und darüber hinaus, weiteren Schadensersatz zu leisten. Denkbar ist beispielsweise, dass der Händler Umsatzeinbußen zu erleiden hatte, aufgrund der nicht entfernten Bewertung. Dies muss der Händler dann jedoch nachweisen, was sich in der Praxis schwierig gestalten dürfte. Der Händler muss nachweisen, dass der Umsatzverlust auf die Nichtlöschung der streitigen Bewertung zurückzuführen ist.

YouTube Video: Bewertung löschen - wann geht das?
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Muss mobile.de die Bewertung komplett löschen oder reicht auch die teilweise Löschung der Bewertung gelöscht?

Stellt sich heraus, dass die Bewertung rechtswidrig ist, so muss diese auch in der Regel komplett gelöscht werden. Keinesfalls ist es rechtmäßig, wenn nur der Text gelöscht wird, aber die Sterne als Bewertung stehen bleiben. Dies wurde bereits gerichtlich entschieden, vgl. Oberlandesgericht (OLG) München (Beschluss vom 17.10.2014, Az. 18 W 1933/14).

Wann kann man nicht gegen Bewertungen auf mobile.de vorgehen?

Rechtmäßig sind alle Bewertungen, die wahrheitsgemäß sind und auch von echten Kunden abgegeben wurden. Diese unterfallen der Meinungsfreiheit und sind nicht zu beanstanden. Diese Bewertungen sind auch wichtig und helfen bei der Entscheidungsfindung. Wer eine Bewertung abgeben möchte, sollte daher bei der Wahrheit bleiben und auch nur die Händler bewerten, zu denen ein geschäftlicher Kontakt bestand. Den Händlern ist auf der anderen Seite zu empfehlen, dass sie ihre Bewertungen im Blick behalten und bei Zweifeln oder Rechtsverstößen eine entsprechende Überprüfung vornehmen lassen, damit Imageschäden und Umsatzverluste vermieden werden können.

Allgemeine Erklärung zum Online-Fahrzeugmarkt sowie das dort bewertet werden kann

Der Online-Fahrzeugmarkt boomt seit Jahren. Im Internet gibt es viele Plattformen, auf denen Privatkunden sowie Kfz-Händler Neu- und Gebrauchtwagen kaufen und verkaufen können. Auch mobile.de bietet diesen Service an. Der Fahrzeugmarkt im Internet besteht seit 1996 und zählt zu den meistbesuchten Internet-Fahrzeugmärkten in Deutschland. Sowohl Privatpersonen als auch Händler können dort Autos kaufen und verkaufen. Bei der Vielzahl der Händler ist es natürlich schwierig, den passenden Händler des Vertrauens zu finden. Aus diesem Grunde besteht auch bei mobile.de die Möglichkeit, Händler zu bewerten.

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Wie werden die Bewertungen auf Mobile.de dargestellt?

Die Händler-Bewertungen werden auf der jeweiligen Angebotsseite sichtbar. Der Besucher der Seite bekommt die Information, wie zufrieden die bisherigen Kunden des Händlers gewesen sind. Es können maximal fünf Sterne an die Händler vergeben werden. Es folgt dann eine Angabe zu den Weiterempfehlungen und auch, ob das Fahrzeug der Beschreibung entsprach. Besucher, die es genau wissen wollen, haben die Möglichkeit, sich die Bewertungen im Detail anzeigen zu lassen. Die Bewertungen können dann sortiert werden nach neuesten Bewertungen, positiven Bewertungen, negativen Bewertungen oder aber Bewertungen, die am hilfreichsten erschienen.

Zudem können Sterne für die Kategorien Antwortzeit, Freundlichkeit und Beratung vergeben werden. Zudem hat der User die Möglichkeit, einen eigenen Text zu verfassen.

So funktioniert die mobile.de Händlerbewertung

Das Portal hat die Wichtigkeit der Kundenbewertungen erkannt und erklärt auf der eigenen Seite ausführlich, wie und warum die Händler bewertet werden können.

Link: h**s://promo.mobile.de/sites/autohaendler-bewertung/

Mobile.de stellt klar, dass man selbst Wert darauf legt, dass nur echte und verlässliche Bewertungen abgegeben werden. So weist das Portal darauf hin, dass nur echte Bewertungen von echten Kunden erlaubt seien. Damit stimmt das Portal mit der aktuellen Rechtsprechung überein. Zudem weist mobile.de darauf hin, dass Bewertungen und Kommentare, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder deren Bewertungsgrundsätze verstoßen, gelöscht werden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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