Rassismus – was versteht man rechtlich darunter?
In der Rechtswissenschaft spricht man von der sog. „rassistischen Diskriminierung“. Diese liegt immer dann vor, wenn eine Ungleichbehandlung oder Herabwürdigung einer Person aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder Zugehörigkeit zu einer Ethnie/Nationalität erfolgt.
Die Kurzformel:
Herabwürdigung einer Person, aufgrund eines äußerlichen Merkmals (z.B. Hautfarbe) oder der Herkunft.
Die rassistische Beleidung bezweckt also gerade die Herabwürdigung einer Person aufgrund dieser Merkmale.
Wann liegt eine – rassistische - Beleidigung vor?
Die häufigsten Fälle betreffen rassistische Diskriminierungen dunkelhäutiger Personen – also mit den Begriffen
Zuletzt berichteten wir über die Äußerung eines Betriebsratsmitglieds gegenüber eines dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah“.
Wie wir in dem oben erwähnten Beitrag bereits dargestellt haben, ist die Einordnung als Beleidigung bereits oft nicht trennscharf möglich. Auch hinsichtlich der rassistischen Beleidigung – bei der der rassistische Charakter noch hinzutreten muss – besteht die Rechtsprechung aus Einzelfallentscheidungen.
„Allgemeiner Sprachgebrauch und Zusammenhang der Äußerung sind entscheidend“
Wird ein Wort im allgemeinen Sprachgebrauch als diskriminierend verstanden, so sind die Äußerungen nicht zulässig. Ergibt sich der rassistische Charakter allerdings nicht schon hieraus, so entscheidet der Zusammenhang der Äußerung. Aus den Umständen der Äußerung muss sich der rassistische, herabwürdigende Charakter also ergeben.
Beispiel: Bezeichnung als „Ni**er“ (*gg)
Die Bezeichnung eines Menschen als „Ni**er“ (*gg) ist schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unzulässig.
Der Begriff „Ni**er“ wird ohne weiteres als rassistische Beleidigung gelten, denn mit diesem Begriff wird die Herabwürdigung eines dunkelhäutigen Menschen als minderwertig und nicht gleich ausgedrückt. Das ergibt sich bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Eine Ausnahme kann sich lediglich im afro-amerikanischen Raum ergeben, wenn es sich um einen „Slang-Begriff“ handelt oder der Begriff in einem künstlerischen Zusammenhang fällt (Rap-Songs bspw.)
Ist „Hofnarr“ eine Beleidigung in rechtlicher Sicht?
Hintergrund der Äußerung von Olaf Scholz
Bundeskanzler Olaf Scholz geriet wegen einer unbedachten Bemerkung über den Berliner CDU-Politiker Joe Chialo in die Kritik. Auf einer privaten Feier bezeichnete er Chialo als „Hofnarr“. Diese Äußerung wurde von einigen als beleidigend und sogar rassistisch aufgefasst. Der Begriff „Hofnarr“ ist historisch belastet und hat eine besondere Bedeutung, die in der Diskussion eine Rolle spielt.
Die Bedeutung des Begriffs „Hofnarr“
Im Mittelalter war der Hofnarr ein wichtiger Bestandteil eines Hofstaates. Er hatte die besondere Freiheit, Kritik am Herrscher zu üben, was ihm durch seine „Narrenfreiheit“ gestattet war. Der Hofnarr sollte nicht nur für Unterhaltung sorgen, sondern auch den Herrscher an die Vergänglichkeit und die Möglichkeit des Fehlens erinnern. Dabei durfte er Dinge aussprechen, die anderen am Hof nicht erlaubt waren. Historisch gesehen war der Hofnarr also eine Figur, die oft intellektuell und scharfsinnig war, obwohl er eine vermeintlich „niedrigere“ Stellung einnahm.
Ist der Begriff „Hofnarr“ eine Beleidigung?
Ob „Hofnarr“ in diesem Kontext eine Beleidigung darstellt, hängt von der Interpretation des Begriffs ab. Die Verwendung des Begriffs „Hofnarr“ könnte je nach Zusammenhang unterschiedliche Bedeutungen haben. Einerseits könnte er als humorvolle Bemerkung gemeint sein, die in der Tradition des Narren als jemand verstanden wird, der in der Lage ist, Gesellschaft und Autorität zu hinterfragen. Andererseits könnte er als Herabsetzung einer Person wahrgenommen werden, die als weniger ernst genommen oder als nicht ernsthaft respektiert angesehen wird.
Der Vorwurf des Rassismus
Ein wichtiger Aspekt der Kritik an Scholz' Äußerung ist der mögliche rassistische Unterton. Der Pressesprecher der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland, Tahir Della, erklärt, dass der Begriff „Hofnarr“ in diesem Fall möglicherweise verwendet wurde, um Chialo, der selbst wiederholt Ziel rassistischer Angriffe war, als weniger kompetent oder ernst zu nehmend darzustellen. In diesem Kontext könnte die Bemerkung durchaus als rassistisch empfunden werden, da die schwarze Person in diesem Fall auf ihre Aussagen und Fähigkeiten herabgesetzt wird
Rechtliche Sicht
Ob die Bezeichnung „Hofnarr“ in diesem Fall eine rechtlich relevante Beleidigung darstellt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Beleidigung im rechtlichen Sinne setzt voraus, dass eine Äußerung den Ruf einer Person in erheblichem Maße schädigt und herabwürdigt. In diesem Fall könnte es davon abhängen, wie der Begriff im spezifischen Kontext wahrgenommen wird. Wenn die Äußerung als abwertend und respektlos empfunden wird, könnte sie durchaus als Beleidigung gewertet werden, insbesondere wenn der rassistische Kontext eine Rolle spielt.