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Rufmord und Rufschädigung bei Lehrern
Wie können Lehrer gegen Rufmord vorgehen?

Veröffentlicht am

Immer häufiger werden Lehrer Opfer von gezielten Rufmordkampagnen und strafbaren Anfeindungen.

Die Rufmordkampagnen verlagern sich dabei zunehmend in den virtuellen Bereich, insbesondere in die Sozialen Netzwerke oder geschlossene Gruppen. Beleidigungen, Verunglimpfungen und gezielte Rufschädigungen können dabei in der Praxis zu erheblichen beruflichen Problemen für die Lehrer führen. Spätestens, wenn den Lehrern Straftaten oder antisemitische Neigungen unterstellt werden, müssen sich auch die Aufsichtsdirektionen mit dem Fall befassen. Geplante Beförderungen werden dann vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben. Ist das Gerücht oder die Falschbehauptung in der Welt, müssen die betroffenen Lehrer reagieren, um den eigenen Ruf zu schützen. Die Erfahrung zeigt, dass dies ohne professionelle Hilfe nicht zu bewerkstelligen ist. 

In solchen Fällen ist ein achtsames und zugleich zielgerichtetes Vorgehen unabdingbar.

Im ersten Schritt führen wir ein persönliches Beratungsgespräch mit den betroffenen Lehrern. Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was Sie uns erzählen, bleibt in unserem Machtbereich. Wir hören Ihnen in aller Ruhe zu und sondieren den Sachverhalt. Im Anschluss können wir dann gemeinsam die weiteren Schritte besprechen. Wir führen Sie und schützen Ihren guten Ruf als Mensch und Lehrkraft.

Gut zu wissen:

Die klassischen Rechtsschutzversicherungen übernehmen in Fällen der gezielten Rufschädigung von Lehrern meist die Anwaltskosten. Zudem sind die Täter im Falle eines Rufmordes ohnehin verpflichtet, die Anwaltskosten des betroffenen Lehrers zu zahlen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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