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Schutz der Privatsphäre – ein geschichtlicher Abriss
Persönlichkeitsrecht|FAQ

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In den Vereinigten Staaten gab der berühmte Artikel von Samuel D. Warren und Louis D. Brandeis, mit dem sie 1890 im Harvard Law Review für das Right to be let alone plädierten, den Anstoß für die Anerkennung des Right of Privacy durch den Gesetzgeber des Bundesstaates New York 1903 und durch den Supreme Court of Georgia im Jahre 1905. Im alten Europa war die Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes ebenfalls stark durch das Prinzip des Schutzes der Privatsphäre geprägt. Die Aufnahme des verstorbenen Reichskanzlers Bismarck gab 1907 die Veranlassung zur ersten gesetzlichen Regelung des Bildnisschutzes. Damals war das Anliegen rein durch den Schutz der Privatsphäre motiviert und – anders als heute § 22 KUG, der Beschränkungen vorsieht – verlieh dem Einzelnen mit nur wenigen Ausnahmen die exklusive Entscheidungsbefugnis, die Veröffentlichung seines Bildnisses zu verbieten oder zu erlauben.

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Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

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