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strafrechtliche Persönlichkeitsrechtsdelikte - Sind Verletzungen des Persönlichkeitsrechts strafbar?
Persönlichkeitsrecht|FAQ

Veröffentlicht am

Rufmordkampagnen, Verleumdungen, Anschwärzungen, Anprangerungen, Erpressung mit Nacktbildern und pornografischen Videos - all dies sind in der Regel auch strafbare Persönlichkeitsrechteverletzungen.

In Deutschland besteht für die Opfer solcher Delikte die Möglichkeit, strafrechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der größte Teil der strafrechtlichen Persönlichkeitsrechtsdelikte sind sogenannte Antragsdelikte. Antragsdelikte werden von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt, wenn derjenige, der in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt ist, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Verstoßes einen entsprechenden Strafantrag stellt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Im Falle eines Verstoßes der Persönlichkeitsrechte sollte daher umgehend eine rechtssichere Beweissicherung in die Wege geleitet werden, damit keine Beweismittel verloren gehen und fristgemäß der entsprechende Strafantrag gestellt werden kann. Dies gilt vor allen Dingen, wenn die Verletzungen im Internet stattgefunden haben, da die notwendigen Beweise per Mausklick vom Täter beseitigt werden können.

Die wichtigsten, strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzdelikte:

  • Rufmordkampagnen
  • Verbreitung von Nacktbildern und Pornovideos
  • gezielte Verbreitung von Fakebewertungen zu Lasten eines Unternehmens oder Freiberuflers
  • Verbreitung oder öffentliches zur Schau stellen eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten, §§ 22,23 Kunsturhebergesetz
  • Beleidigung, § 185 StGB
  • Üble Nachrede, § 186 StGB
  • Verleumdung (Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen), § 187 StGB
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, § 201 a StGB
      • Bildaufnahmen
      • Vertraulichkeit des Wortes
      • Briefgeheimnis

Im Falle einer gewünschten Strafverfolgung erledigen wir für unsere Mandanten auf diskrete Art und Weise alle notwendigen Schritte – auch die Stellung und ggfls. die Rücknahme des Strafantrags.

Beweissicherung bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte

Kommt es zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, sollten auch immer die vorliegenden Beweise gesichert werden. Die Dokumentation der im Internet sichtbaren Infornmationen kann mit der von unserer Kanzlei entwickelten Chrome-Erweiterung "ATOM-Shot" erfolgen. 

Schwieriger wird es, wenn es zu gezielten und anonymen Rufmordkampagnen im Internet kommt. In diesen Fällen arbeiten wir vertrauensvoll mit einem spezialisierten und äußerst erfahrenen Internetdetektiv zusammen. Er liefert uns die notwendigen Beweise und Informationen, die wir für unsere Arbeit benötigen. Ein nachhaltiges Vorgehen gegen die Täter ist dann möglich.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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