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Klageverfahren

Veröffentlicht am

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor Gericht

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsverletzungen vor Gericht geklärt werden müssen. Hierbei helfen wir unseren Mandanten. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in unseren Spezialgebieten (Presserecht - Medienrecht - Urheberrecht). 

Was kostet ein Klageverfahren?

Klageverfahren können viel Geld kosten. Die genaue Höhe hängt von dem Streitwert ab, der für jedes Klageverfahren vom Gericht festgesetzt wird. Wir können die Kosten im Vorfeld berechnen und teilen die voraussichtlichen Kosten den Mandanten vor dem Klageverfahren mit. 2.500 - 5.000 Euro können regelmäßig eingeplant werden, wenn geklagt werden soll. Die Kosten des Verfahrens muss dann die Partei tragen, die das Klageverfahren verliert. Kommt es zu einem Vergleichsabschluss, dann teilen sich die Parteien die Kosten regelmäßig.

 

Übernimmt eine Rechtschutzversicherung die Kosten des Klageverfahrens?

Mandanten, die eine Rechtschutzversicherung haben, können direkt dort anfragen, ob die gesetzlichen Gebühren für ein gerichtliches Verfahren übernommen werden. Auf Wunsch übernehmen wird dies nach Beauftragung. Die gesetzlichen Gebühren sind die Gebühren, die mindestens erhoben werden müssen. Leider sind diese Gebühren in vielen Fällen nicht ausreichend, kostendeckend zu arbeiten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Streitwerte gering sind (unter 10.000 Euro). Wenn das der Fall ist, treffen wir individuelle Vereinbarungen mit unseren Mandanten. Es kann dann vorkommen, dass die Mandanten eine Zuzahlung leisten müssen, die von der Gegenseite nicht zu erstatten ist, auch wenn wir den Fall für unsere Mandanten "gewinnen". In der Regel rechnen wir daher in Klageverfahren den Zeitaufwand ab, der tatsächlich angefallen ist. 

 

Wie läuft das Klageverfahren ab?

Im ersten Schritt müssen wir beauftragt werden. Dann erstellen wir die Klageschrift und reichen die Klage bei dem Gericht ein. Das Gericht fordert dann die Überweisung der Gerichtskosten an. Wenn diese gezahlt wurden, wird die Klage an die Gegenseite zugestellt. Die Gegenseite kann dann eine Klageerwiderung schreiben, die uns dann zugestellt wird. Im Anschluss bestimmt das Gericht dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung. In der mündlichen Verhandlung können beide Seiten noch alles vortragen, was wichtig erscheint. Dann wird zur Güte verhandelt - man versucht eine Einigung zu finden - ist das nicht möglich, wird streitig verhandelt - der Prozess ist dann in vollem Gange. Am Ende wird dann noch kein Urteil gesprochen, sondern ein Termin zur Urteilsverkündung bestimmt. Das Gericht hat dann noch etwas Zeit, sich Gedanken zu machen, wie das Urteil wohl aussehen soll. Zum Verkündungstermin wird das Urteil dann ausgesprochen und den Parteien postalisch und elektronisch zugestellt. Die Anwälte überprüfen dann, ob das Urteil so akzeptiert wird oder ob Rechtsmittel (meist Berufung) eingelegt werden sollen. Dann würde es in die nächste Instanz gehen.

Was muss ich tun, wenn ich gulden röttger rechtsanwälte mit der Klage beauftragen möchte?

Wenn wir Klage für Sie einreichen oder eine Klage abwehren sollen, dann genügt zunächst ein Anruf oder eine Email von Ihnen. Wir besprechen dann im Vorfeld Ihren Fall. Kommt es im Anschluss zur Beauftragung, dann müssen unsere Mandanten nichts weiter unternehmen - lediglich für Rückfragen zur Verfügung stehen. Den Rest übernehmen wir für Sie.

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