Leistungen im Presserecht
Wir beraten und vertreten Verlage, Unternehmen und Einzelpersonen in presse- und äußerungsrechtlichen Fällen.
Leistungen im Presserecht für Verlage:
- presse- und medienrechtliche Beratung von Verlagen
- Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen
- Zurückweisung von presse- und medienrechtlichen Ansprüchen
- rechtliche Überprüfung redaktioneller Beiträge vor der Berichterstattung
- Überprüfung von Beschwerden wegen Verstoßes gegen den Pressekodex
- Übernahme der Kommunikation mit dem Presserat
- Volontärseminare im Presserecht und Medienrecht
Presserecht mit Leidenschaft: Für eine freie Presse und unabhängigen Journalismus – täglich im Einsatz für Verlage und Journalisten. Kompetenz aus der Praxis für Ihre rechtliche Sicherheit. Verlage schätzen die unkomplizierte und pragmatische Zusammenarbeit mit uns als externe und dennoch vertrauensvolle Berater im Presserecht und Medienrecht. In gerichtlichen Verfahren vertreten wir Verlage bundesweit.
Leistungen im Presserecht für Unternehmen und Einzelpersonen:
- Durchsetzung von Ansprüchen bei geschäftsschädigender und reputationsschädigender Berichterstattung: Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung
- Zahlungsansprüche von Medienopfern: Forderung von Geldentschädigung uns Schadensersatz
- Geltendmachung von Ansprüchen durch einstweilige Verfügungen und Klageverfahren in presse- und äußerungsrechtlichen Fällen
- Einreichung von Schutzschriften bei drohenden einstweiligen Verfügungen
- Beratung in Krisen- und Konfliktsituationen
- Beantwortung von Medienanfragen - auch schriftlich
- medienrechtliche und mediatorische Begleitung in Gerichtsprozessen
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Schadensersatz und Geldentschädigung)
- gerichtliche Vertretung bundesweit
Sprechen Sie uns gerne an. Wir hören Ihnen zu und dann beraten wir Sie.
Presserecht-Fälle aus unserer Kanzlei
gerichtlich und außergerichtlich
Wir sind seit vielen Jahren im Presserecht aktiv und kennen beide Seiten: Die Verlage, da wir dauerhaft einen der größten Verlage Deutschlands beraten und vertreten. Und die von der Berichterstattung Betroffenen, die wir ebenfalls vertreten. Weder die Verlage, noch die Personen, über die berichtet wird, wollen, dass Rechte verletzt werden. Wir helfen beiden Seiten.
gerichtliche Fälle:
- einstweilige Verfügung gegen Verlage wegen Berichterstattung ohne Einwilligung
- Klage gegen Verlage wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung
- Erstellung eidesstattlicher Versicherungen für Verlage
- Klage auf Zahlung von Geldentschädigung
- Abwehr einstweiliger Verfügungsanträge für Verlage
- Abwehr von Schadenersatzklagen für Verlage
- Abwehr von Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe
außergerichtliche Fälle:
- Abmahnung gegen Verlage wegen unzulässiger Verdachtsberichtertstattung
- Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung
- Erstellung von Abschlusserklärungen für Abgemahnte
- Abmahnung Verlag für Sexualstraftäter wegen dauerhafter Abbildung eines alten Fahndungsfotos
- Abmahnung Verlag wegen unwahrer Berichterstattung
- Abwehr von Abmahnungen gegen Verlage wegen Berichterstattung (Tatsachen-Meinungsäußerung)
- Durchsetzung von Gegendarstellung gegen Verlag
- Abwehr von Gegendarstellungsanliegen
- Trennung von Redaktion und Werbung
Unser Maßstab ist das geltende Recht. Auf Grundlage des geltenden Rechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten. Objektiv und wertfrei.
Ansprüche und Themen im Presserecht
tägliche Anwaltspraxis
Wir beschäftigen uns täglich mit presserechtlichen Themen, die immer wieder auftauchen, wenn wir Verlage beraten oder Betroffene vertreten. Hier eine kleine Auswahl, der "Klassiker":
- Verdachtsberichterstattung
- Verleumdung, Üble Nachrede, Beleidigung
- falsche Tatsachenbehauptungen
- Beseitigungsansprüche und Löschungsansprüche (auch ggb. Google, Internetseiten, Blogs & Foren)
- Unterlassungsansprüche
- Gegendarstellungsansprüche (Print, Rundfunk, Internet)
- Richtigstellungsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- ggfls. "Schmerzensgeld" bzw. Geldentschädigungsansprüche
Wir verstehen uns als persönliche Berater für unsere Mandanten, die Ruhe reinbringen und sich selbst zurücknehmen. Die Deeskalation ist das Ziel. Wir wollen Frieden stiften und keinen Streit provozieren. Gegenseitiger Respekt und Achtung auch vor der Gegenseite sind elementare Grundsätze unseres Tuns.
In presserechtlichen Angelegenheiten soll es in den Augen der Mandanten meist schnell gehen, um Imageschäden und Umsatzverluste zu verhindern. Das ist nicht immer der beste Weg. Wenn wir nach der persönlichen und individuellen Überprüfung des Einzelfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die Anwendung der klassischen Rechtsmittel angebracht ist, so wenden wir diese an. Wir kennen aber auch andere Wege, um an das gewünschte Ziel zu kommen, die oft auch effektiver und nachhaltiger sind.
Alternative zu gerichtlichen Verfahren - Alternative Dispute Resolution (ADR)
Als ausgebildeter Mediator und staatlich anerkannte Gütestelle ist Karsten Gulden in der Lage, alternative Streitbeilegungsmethoden zum staatlichen gerichtlichen Verfahren einzusetzen - wie auch die Durchführung einer Mediation, wenn dies zielführend ist. Sprechen Sie ihn gerne hierauf an. Er wird Ihnen zuhören und Hilfe anbieten.