Werbekonto gesperrt? Instagram / Facebook Seite gesperrt?
Was tun? Nur mit einem Rechtsanwalt?
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Plötzlich wird die Instagram-Seite, die Facebook-Seite und/oder das Werbekonto gesperrt. In vielen Fällen erhält man keine Begründung, in anderen Fällen wird lapidar auf angebliche Verstöße gegen die Community-Richtlinien, Werberichtlinien oder Nutzungsbedingungen verwiesen. Eine detaillierte Begründung für die Sperrung wird von Meta in der Regel nicht gegeben. Teilweise sind die Sperrungen unbegründet - ein Fehler im Algorithmus - oder unverhältnismäßig. Ob man ein Recht auf Zugang zu seiner Instagram / Facebook Seite und seinem Werbekonto hat, wann eine Sperrung gerechtfertigt ist und wie man gegen eine ungerechtfertigte Sperrung vorgehen kann, erklären wir in diesem Artikel.
Ansprechpartner Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht
Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Für viele Unternehmen spielen Facebook und Instagram eine wichtige Rolle im Online-Marketing. Manche Unternehmen werben ausschließlich über Facebook und/oder Instagram. Mit Facebook und Instagram Ads kann man vergleichsweise günstig und punktgenau seine Zielgruppe bewerben und über die Facebook / Instagram Seite „Beziehungen“ zu seinen Kund*innen und Interessent*innen aufbauen. Die Sperrung einer Facebook / Instagram Seite trifft einen aus heiterem Himmel, ohne Vorwarnung. Man hat keinen Zugriff mehr auf seine Seite und kann keine Werbeanzeigen mehr schalten. Dies führt bei vielen Unternehmen zu erheblichen Umsatzeinbußen sowie einem Verlust an Sichtbarkeit und Reichweite. Es stellt sich dann die Frage, ob man gegenüber Meta überhaupt einen Anspruch auf Zugang zu seiner Facebook / Instagram Seite bzw. seinem Werbekonto hat. Die Facebook / Instagram Seite kann man kostenlos nutzen. Kann Meta dann schalten und walten wie sie will? Ist man der Willkür von Meta schutzlos ausgeliefert?
Nutzungsvertrag zwischen Meta (Facebook / Instagram) und Nutzer
Nutzungsbedingungen binden Meta
Meta legt in seinen Nutzungsbedingungen und den verschiedenen Richtlinien die Regeln für die Nutzung der Plattformen Facebook und Instagram fest. Nicht nur die Nutzer*innen müssen sich an diese Regeln halten, auch Meta ist an seine Nutzungsbedingungen gebunden. Wenn sich die Nutzer*innen im Rahmen dieser Bedingungen und Richtlinien bewegen, haben sie einen Anspruch auf Zugang zu ihren Nutzerkonten bzw. zu den Seiten und Meta kann sie nicht einfach grundlos aussperren.
Mit der Registrierung bei Facebook oder Instagram geht man mit Meta einen sogenannten Vertrag „sui generis“ über die Nutzung der Plattform ein. Ein Vertrag „sui generis" ist ein Vertragstyp, der in keine der üblichen Vertragskategorien wie Kaufvertrag, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag fällt. Es handelt sich um einen speziellen Vertragstyp, der aufgrund seiner besonderen Merkmale oder Vereinbarungen als eigenständig angesehen wird.
Eine grundlose Sperrung sowie eine Löschung von Beiträgen oder gar der gesamten Facebook / Instagram Seite ist nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20) unzulässig.
Eine sofortige Sperrung des Accounts ist nur bei schwerwiegenden Verstößen, wie z.B. der Veröffentlichung von Kinderpornografie, zulässig. Bei einfachen Verstößen ist eine Sperrung von Facebook / Instagram Accounts oder Seiten ohne vorherige Information über die Gründe und ohne Einräumung einer Möglichkeit zur Stellungnahme mit anschließender erneuter Entscheidung unzulässig. Erst bei einem wiederholten (gleichartigen) Verstoß ist eine Sperrung des Accounts gerechtfertigt. Eine unterbliebene Anhörung kann ggf. in einem späteren gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.09.2020 - 2-03 O 282/19).
Man ist der Willkür des Tech-Giganten Meta nicht völlig ausgeliefert und kann unbegründete oder nicht ausreichend begründete Sperrungen rechtlich überprüfen lassen. Eine unberechtigte Sperrung stellt, von schwerwiegenden Fällen abgesehen, eine Verletzung des Nutzungsvertrages dar, die einen vertraglichen Unterlassungsanspruch begründen kann.
Zahlreiche Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass es immer wieder vorkommt, dass Meta sich nicht an diese Regeln hält und Accounts und Seiten sperrt, ohne dass tatsächlich Gründe vorliegen oder Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien vorliegen. Teilweise aufgrund einer fehlerhaften Überprüfung des Facebook / Instagram Algorithmus oder aufgrund unbegründeter Meldungen Dritter.
Achtung: Sperrung auf Facebook kann sich negativ auf Instagram-Konto auswirken
Verknüpfung mit Instagram-Konto
Haben Nutzer*innen sowohl ein Facebook-Konto als auch ein Instagram-Konto, werden diese inzwischen von Meta miteinander verknüpft. Die Sperrung eines Facebook-Kontos wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien kann unter Umständen auch zur Sperrung des verknüpften Instagram-Kontos führen.
Werbekonto gesperrt Instagram / Facebook – was tun? Video
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Was tun, wenn Meta die Facebook/Instagram Seite, den Account oder das Werbekonto gesperrt hat?
Ruhe bewahren!
Im ersten Schritt sollte die gesamte Korrespondenz, Benachrichtigungen etc. von Meta, die im Zusammenhang mit der Sperrung stehen, gesichert werden.
Sofern man noch Zugriff auf das Konto hat, sollte man in den Einstellungen unter dem Punkt Sicherheit (Daten und Verlauf) seine Daten herunterladen.
prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind. In einigen Fällen gibt Meta in der Benachrichtigung an, gegen welche Regel oder Richtlinie die Seite, der Account oder das Werbekonto verstoßen haben soll (z. B. Verstoß gegen die Werberichtlinie, Verbreitung anstößiger Inhalte usw.). Es wird jedoch nicht näher erläutert, welche Werbeanzeige z.B. genau gegen welche Regel der Werberichtlinie verstoßen haben soll. Hier sollte man parallel seine Inhalte mit den Nutzungsbedingungen und Richtlinien abgleichen.
Parallel sollte man bei Facebook / Instagram Beschwerde gegen die Sperrung einlegen. Dies ist laut Meta nur innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Sperrung möglich. Nach Ablauf der 30 Tage wird der Account / die Seite ansonsten angeblich dauerhaft gesperrt. Die Beschwerde ist über die von Meta zur Verfügung gestellten Online-Beschwerdeformulare einzureichen.
Es ist sinnvoll, parallel dazu Facebook ([email protected]) bzw. Instagram ([email protected]) per Mail mit kurzer Fristsetzung (7 Tage) aufzufordern, den Account freizuschalten. Für den Fall, dass Meta nicht fristgerecht reagiert, sollten rechtliche Schritte angedroht werden.
Lässt Meta die gesetzte Frist untätig verstreichen, empfiehlt es sich, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten, um die Ansprüche gegenüber Meta geltend zu machen.
Reagiert Meta nicht fristgerecht auf das Anwaltsschreiben, kann - sofern die 4-Wochen-Frist eingehalten wurde - im nächsten Schritt bei Eilbedürftigkeit eine einstweilige Verfügung gegen Meta bei Gericht beantragt werden. Denn eine einstweilige Verfügung gegen Meta kann in der Regel nur innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntwerden der Sperrung beantragt werden. Danach ist nur noch ein langwieriges ordentliches Gerichtsverfahren möglich.
Im Gegensatz zum Instagram Beschwerdeformular hat man bei Facebook keine Möglichkeit, seine Beschwerde zu begründen. Daher sollte man seine Beschwerdebegründung am besten parallel per E-Mail [email protected] an Facebook übersenden.
Es ist sinnvoll, parallel unter kurzer Fristsetzung (7 Tage) Instagram ([email protected]) per Mail zur Entsperrung des Accounts aufzufordern.
Wann ist eine Sperrung der Facebook- / Instagram-Seite bzw. des Werbekontos rechtmäßig?
Was sind die häufigsten Gründe für die Sperrung eines Werbekontos auf Facebook?
Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien werden von Meta nicht geduldet und können geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen wie der Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte, betrügerischen Aktivitäten, Phishing, SPAM oder bei wiederholten Verstößen kann die Seite bzw. der Account durch außerordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages dauerhaft gesperrt werden. Die Einrichtung eines neuen Accounts ist in diesen Fällen gemäß den Nutzungsbedingungen von Meta nicht gestattet. Entdeckt Meta einen solchen „illegalen“ neuen Account, wird dieser sofort gesperrt.
Bei leichten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien kann zunächst eine Verwarnung oder eine vorübergehende Sperrung erfolgen. Bei wiederholten Verstößen wird die Seite oder der Account dauerhaft gesperrt.
Ist man für die Verstöße nicht verantwortlich, da z.B. das Facebook / Instagram Konto gehackt und von den Hacker*innen missbraucht wurde, haftet man nicht für die Verstöße. In diesem Fall ist es wichtig, den Hack zeitnah zu melden, damit man wieder Zugriff auf sein Konto hat.
Welche Verhaltensweisen auf Facebook und Instagram nicht erlaubt sind, kann man in den Nutzungsbedingungen und verschiedenen Richtlinien nachlesen.
Beispiele: Sperrgründe Facebook Werbekonto
Verletzung der Werberichtlinien: Wenn deine Werbeanzeigen gegen die Werberichtlinien von Facebook verstoßen, kann dein Werbeanzeigen-Konto gesperrt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du irreführende Informationen in deinen Werbeanzeigen veröffentlichst, gegen die Richtlinien zur Nutzung von Zielseiten verstößt oder bestimmte Produktkategorien oder Inhalte nutzt, die von Facebook eingeschränkt oder verboten sind.
Wiederholte Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards: Wenn du wiederholt gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstößt, insbesondere durch das Posten beleidigender, irreführender oder anderweitig unzulässiger Inhalte, kann dies zur Sperrung deines Werbekontos führen.
Verstöße gegen die Zahlungsrichtlinien: Wenn es Probleme mit der Bezahlung deiner Facebook-Werbeanzeigen gibt, z. B. wenn Zahlungen wiederholt fehlschlagen oder gegen die Zahlungsrichtlinien von Facebook verstoßen wird, kann dies zur Sperrung deines Werbekontos führen.
Verdacht auf betrügerische Aktivitäten: Wenn Facebook den Verdacht hat, dass dein Werbekonto in betrügerische Aktivitäten verwickelt ist, wie z.B. das Erstellen gefälschter Konten, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder das Durchführen betrügerischer Transaktionen, kann dein Werbekonto gesperrt werden.
Verletzung der Nutzungsbedingungen: Wenn du wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstößt, sei es durch unangemessenes Verhalten, die Verletzung der Privatsphäre anderer Nutzer oder andere Verstöße, kann dies zur Sperrung deines Werbekontos führen.
Beispiele: Sperrgründe Facebook Seite
Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook (https://transparency.fb.com/de-de/policies/community-standards/): Dazu gehören Inhalte, die Hassreden, Gewalt, Mobbing, sexuelle Inhalte oder andere unangemessene oder illegale Aktivitäten enthalten.
Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien für Seiten (https://www.facebook.com/policies_center/pages_groups_events): Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Seite Spam versendet, gefälschte Accounts verwendet oder Urheberrechte verletzt.
Verdacht auf betrügerische Aktivitäten: Wenn Facebook den Verdacht hat, dass eine Seite betrügerische Aktivitäten ausübt, wie z.B. Phishing, Spamming oder das Sammeln von persönlichen Informationen ohne Zustimmung, kann die Seite gesperrt werden.
Verstöße gegen die Werberichtlinien (https://transparency.fb.com/policies/ad-standards/): Dazu gehören die Verbreitung von irreführenden, unzulässigen, anstößigen oder betrügerischen Inhalten, Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinien oder die Ausnutzung von Nutzerdaten.
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Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (https://de-de.facebook.com/help/instagram/581066165581870): Wenn ein Konto gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram verstößt, kann es gesperrt werden. Dazu gehören Aktivitäten wie Spamming, Belästigung anderer Nutzer, Verbreitung von Hassreden, Urheberrechtsverletzungen, Verkauf illegaler Waren oder Dienstleistungen usw.
Verstöße gegen die Community-Richtlinien (https://help.instagram.com/477434105621119/): Instagram hat klare Richtlinien für das Verhalten innerhalb der Community. Verstößt ein Account gegen diese Richtlinien, z.B. durch Mobbing, Drohungen, Nacktheit oder sexuelle Inhalte, Gewaltverherrlichung etc. kann der Account gesperrt werden.
Massenfolge und Massenentfolgung: Das wiederholte massenhafte Folgen und Entfolgen anderer Nutzer kann zu einer Sperrung führen, da dies als unerwünschtes Verhalten angesehen wird.
Verstöße gegen das Urheberrecht: Wenn ein Account wiederholt Bilder oder Inhalte verwendet, für die er keine Berechtigung hat, oder das Urheberrecht anderer verletzt, kann dies zu einer Sperrung führen.
Identitätsdiebstahl: Das Erstellen eines Accounts unter Verwendung der Identität einer anderen Person oder der Versuch, sich als eine andere Person auszugeben, kann zur Sperrung des Accounts führen.
Beispiele: Sperrgründe Instagram Werbekonto
Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram: Verstößt das Werbekonto gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram, zum Beispiel durch das Posten von unangemessenen, betrügerischen oder illegalen Inhalten, kann dies zu einer Sperrung führen.
Verletzung der Werberichtlinien (https://transparency.fb.com/de-de/policies/ad-standards/): Instagram hat bestimmte Werberichtlinien, die eingehalten werden müssen. Verstößt der Werbe-Account gegen diese Richtlinien, zum Beispiel durch das Bewerben von nicht erlaubten Produkten oder Dienstleistungen, kann dies zu einer Sperrung führen.
Verdacht auf Betrug oder Missbrauch: Wenn Instagram den Verdacht hat, dass das Werbekonto an betrügerischen Aktivitäten beteiligt ist, wie zum Beispiel dem Kauf von gefälschten Followern oder Likes, kann das Konto gesperrt werden.
Wiederholte Verstöße: Verstößt ein Werbekonto wiederholt gegen die Richtlinien von Instagram, kann dies zu einer Sperrung führen. Instagram verfolgt eine "Three Strikes Policy", bei der wiederholte Verstöße zu härteren Maßnahmen bis hin zur dauerhaften Sperrung des Kontos führen können.
Die wichtigsten Links zum Facebook und Instagram Support
Mail-Adressen Facebook und Instagram
Im ersten Schritt prüfen wir anhand der Ihnen von Meta mitgeteilten Informationen, ob Sie einen offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien begangen haben, die Sperrung rechtfertigen.
Sofern Meta überhaupt keine oder nicht ausreichende Gründe angegeben hat oder die Gründe eine Sperrung nicht rechtfertigen, teilen wir Meta im zweiten Schritt mit, dass wir der Ansicht sind, dass Sie keinen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien begangen haben und dass Meta uns innerhalb einer Woche eine detaillierte Auskunft über die genauen Sperrgründe erteilen soll. Des Weiteren fordern wir Meta auf, Ihr Konto, Seite und/oder Werbekonto wieder zu entsperren.
Falls Meta dein Facebook / Instagram Konto oder deine Facebook / Instagram Seite gelöscht hat, fordern wir Meta zur Reaktivierung des Kontos bzw. der Seite auf. Auch wenn das Facebook/Instagram-Konto gelöscht wurde, hat Meta in der Regel die Möglichkeit das Konto/Seite zu reaktivieren. Voraussetzung ist aber, dass man sich beeilt und direkt handelt, da Meta nach einer gewissen Zeit die Daten unwiederbringlich löscht.
Reagiert Meta auf das Schreiben nicht, wird nach Ablauf der einwöchigen Frist eine anwaltliche Abmahnung an Meta versendet.
Reagiert Meta nicht fristgerecht auf das anwaltliche Schreiben, kann – sofern die 4 Wochenfrist eingehalten wurde – im nächsten Schritt bei Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung bei Gericht gegen Meta beantragt werden. Macht vor allem dann Sinn, wenn durch die unberechtigte Sperrung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Vorteile durch einen Rechtsanwalt:
Nutzung aller Kommunikationskanäle von Facebook, Instagram bzw. Meta
anwaltliche Kommunikation mit Meta Platforms Ireland Ltd.
auf anwaltliche Schreiben reagiert Meta in der Regel schneller als auf Meldungen der Betroffenen
anwaltliche Abmahnung
Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren
Wie kannst du uns erreichen?
Was benötigen wir von dir?
Schreib uns eine E-Mail oder ruf 06131-240950 an. Damit wir deinen Fall schnellstmöglich bearbeiten können, benötigen wir von dir alle dir vorliegenden Informationen:
Screenshots der Facebook-Benachrichtigung oder der E-Mail von Facebook, dass ein fremdes Gerät auf das Konto zugegriffen hat.
Sämtlichen Schriftverkehr mit Meta in der Angelegenheit
Hat der Hacker deinen E-Mail-Account gehackt und dadurch Zugang zu deinem Facebook Konto erhalten, übersende uns die komplette Kommunikation mit deinem E-Mail-Provider in der Sache
Hat der Hacker über eine Phishing-Mail Zugang zu deinem Facebook Konto erhalten, übersende uns eine Kopie der Phishing-Mail
Falls du von Freunden auf den Hackerangriff aufmerksam gemacht wurdest, bitte auch diese Kommunikation als Kopie übersenden.
Falls du bereits eine Strafanzeige nach § 202a StGB gestellt hast, diese ebenfalls in Kopie.
Alle Daten, die im Zusammenhang mit deinem gehackten Facebook-Account stehen (z.B. die URL, den Namen deines Facebook-Accounts, deine "alten" Zugangsdaten
wir benötigen gegenüber Meta zur Verifikation deiner Person eine Kopie deines Personalausweises
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Die Sperrung eines Facebook / Instagram Accounts, einer Seite oder eines Werbekontos ist keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Sperrungen unverhältnismäßig oder gar unbegründet sind. Die genauen Gründe für eine Sperrung werden häufig nicht mitgeteilt, was gegen die Vorgaben des BGH verstößt. Man muss die Möglichkeit haben, seine Beschwerde gegen die Sperrung zu begründen. Dies ist nur möglich, wenn man die genauen Gründe für die Sperrung kennt.
Um den Account oder die Seite ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung wieder freischalten zu lassen, sollte man schnell handeln. Reagiert Meta nicht auf die Beschwerde oder weist die Beschwerde ohne nähere Begründung zurück, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsbeistandes.
Wenn man keine gravierenden Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien begangen hat, ist man der Willkür von Meta nicht schutzlos ausgeliefert!