Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Zusendung von Werbe-Mails gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
Der BGH verhandelt heute über die Klage eines Arztes gegen das Bewertungsportal Jameda.
Der BGH äußert sich zur Rufschädigung von Unternehmen und stellt fest, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich schutzfähig sei, VI ZR 39/14.
Der BGH stellt fest, dass Jameda auch auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn es zu unzulässigen Bewertungen kommt.
Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger? Eltern haften nicht pauschal für ihre volljährigen Kinder für Filesharing-Verstöße (BGH)
Gem. Beschluss des BGH vom 21.07.2011, I ZB 96/10 ist der Gerichtsvollzieher nicht mehr berechtigt, eine Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einzustellen, sofern zweite Antragsabschrift für die Terminsladung dem Auftrag nicht beigefügt ist.