Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Keine Haftung für volljährige Familienangehörige bei Filesharing - BearShare

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

In seinem aktuellen Urteil hat der BGH die Möglichkeiten der Abmahnkanzleien, gegen illegales Filesharing vorzugehen, weiter eingeschränkt (Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare).

In seinem aktuellen Urteil hat der BGH die Möglichkeiten der Abmahnkanzleien, gegen illegales Filesharing vorzugehen, weiter eingeschränkt (Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare).

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Filesharing BGH

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com