Klage gegen Facebook wegen Rufschädigung - LG München I Streitwertbeschluss 100.000 €
Klage gegen Facebook wegen Rufschädigung der Streitwert beläuft sich auf 100.000 € Facebook muss nach dem BGH den Prüf- und Mitwirkungspflichten nachkommen.
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Abmahnwelle DSGVO, wohl eher kaum. Maximale Bußgelder sicherlich nicht für die "kleinen" Fische. Die Regelung zielt doch eher auf Facebook und Co. ab.
Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk wie Facebook können schnell in einer Schmähkritik enden.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt am 1.10.2017 in Kraft.
Bewertungen auf Google und Facebook sind auch für Fahrschulen wichtig.
Private Fahndungsaufrufe auf Facebook sind verboten und können die Persönlichkeitsrechte der Gesuchten massiv verletzen.
Achtung: Verwendung des "Gefällt mir" Facebook Buttons wird von der Kanzlei FAREDS abgemahnt
Beleidigungen auf Facebook können strafbar sein.