Abmahnwelle DSGVO
Abmahnwelle DSGVO, wohl eher kaum. Maximale Bußgelder sicherlich nicht für die "kleinen" Fische. Die Regelung zielt doch eher auf Facebook und Co. ab.
Abmahnwelle DSGVO, wohl eher kaum. Maximale Bußgelder sicherlich nicht für die "kleinen" Fische. Die Regelung zielt doch eher auf Facebook und Co. ab.
Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk wie Facebook können schnell in einer Schmähkritik enden.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt am 1.10.2017 in Kraft.
Bewertungen auf Google und Facebook sind auch für Fahrschulen wichtig.
Private Fahndungsaufrufe auf Facebook sind verboten und können die Persönlichkeitsrechte der Gesuchten massiv verletzen.
Achtung: Verwendung des "Gefällt mir" Facebook Buttons wird von der Kanzlei FAREDS abgemahnt
Beleidigungen auf Facebook können strafbar sein.
Die Bezeichnung als Nazi-Braut auf Facebook kann eine strafbare Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen.
Private Fahndungsaufrufe auf Facebook sind verboten.