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Musik in Instagram Reels und Stories als Unternehmen nutzen
welche Musik darf ich verwenden?

Veröffentlicht am

Instagram Reels und Stories können nun mit Musik unterlegt werden, das geht mit den Instagram Music Stickern. Für Unternehmen mit einem Instagram Business Account stellen sich in diesem Zusammenhang einige Fragen. Kann man als Unternehmen auf die gesamte Musikbibliothek zugreifen? Besteht die Gefahr, bei der Nutzung dieser Musik plötzlich abgemahnt zu werden?
Worauf man als Unternehmen achten muss und warum es wichtig ist, sich an die Regeln von Instagram zu halten, erkläre ich in diesem Beitrag.

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Abmahnung wegen Musik in Instagram Reels oder Stories
Update 2023 - Abmahnungen durch große Musikverlage

Seit 2023 treten vermehrt Fälle auf, in denen große Musikverlage wie bspw. EMI Music Publishing, Sony Music Publishing, Neue Welt Musikverlag, Hanseatic Musikverlag, etc. die Verwendung von Charts Musik von Instagram oder TikTok Business Accounts abgemahnt wird. Neben Anwaltskosten werden zum Teil sehr hohe Schadensersatzsummen (Lizenzgebühren) gefordert. Durchschnittlich wird bei den Charts-Hits pro Song, pro monatliche Nutzung eine Lizenzgebühr von 250 € bis 500 € verlangt. War das Instagram oder TikTok Video bspw. 1,5 Jahre online, kommen für die Nutzung eines Songs schnell Schadensersatzforderungen von 4.500 € bis 9.000 € zusammen.

Die Abmahnungen zeigen, dass die Musikindustrie inzwischen ein Auge auf die „kommerzielle“ Nutzung ihres Repertoires in den Sozialen Medien, insbesondere auf Instagram, TikTok und Facebook geworfen hat. Abmahnungen und Schadensersatzforderungen sind kein theoretisches Problem mehr, sondern ein praktisches.

 Tipp: Umgang mit älteren Posts, die unlizenzierte Musikstücke enthalten

Aufgrund des nicht auszuschließenden Risikos hoher Schadensersatzforderungen sollte man seine Business Instagram und TikTok Accounts auf Instagram Reels und Stories sowie TikTok Posts überprüfen, die Musik enthalten, die nur von rein privaten Instagram / TikTok User*innen verwendet werden durften. Betroffene Postings / Reels / Stories sollten gelöscht, archiviert oder überarbeitet (Musik entfernt) werden. Dies kann z.B. durch Löschen des Posts und erneutes Hochladen ohne die Tonspur geschehen.

Die Nachlizenzierung der verwendeten Musik ist eine weitere Möglichkeit, aber sehr aufwändig und teuer. Zudem besteht die Gefahr, dass die Rechteinhaber (Musikverlage) zusätzlich - für den Zeitraum, in dem der Post/Reel/Story bereits online war - eine Nachzahlung der Lizenzgebühren verlangen.

Hinweis

Abmahnungen der Musikindustrie vermeiden! Was müssen Unternehmen und Freiberufler bei der Nutzung von Musik auf Instagram beachten?
Wer sich lieber unser Video zu diesem Thema anschauen möchte, findet es hier:

YouTube Video: Welche Musik darf ich für Instagram nutzen❓
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Welche Musik darf ich für Instagram nutzen❓

Worum geht's?
Reels und Stories mit Musik

Die Nutzung von Musik auf Instagram ist in den Nutzungsbedingungen geregelt. Dort gibt es die sogenannten Musikrichtlinien und da steht zunächst einmal, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, was er postet. Rein rechtlich ist das auch absolut richtig. Wenn man einen eigenen Account hat ist man selbst dafür verantwortlich was man über diesen Account postet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten seine Reels oder Stories mit Musik zu unterlegen.

Musik selbst hochladen

Man lädt Musik auf Instagram hoch und unterlegt damit seine Reels oder Stories. Hier muss man aber alle notwendigen Nutzungsrechte selbst einholen bzw. erwerben. Das ist aufwendig und teuer. Instagram weist in seinen Nutzungsbedingungen explizit darauf hin, dass man sich selbst um die Musikrechte kümmern muss. Diese Vorgehensweise ist nicht alltagstauglich, weshalb ich grundsätzlich davon abrate.

In seinen Nutzungsbedingungen verweist Instagram auf die Musik-Richtlinien (https://www.facebook.com/legal/music_guidelines) von Facebook, gegen die man nicht verstoßen darf. Dort steht:

Du bist für die Inhalte verantwortlich, die du postest

Menschen nutzen unsere Produkte, um Inhalte mit ihrer Familie und ihren Freunden zu teilen. Denke daran, dass du allein verantwortlich für die von dir geposteten Inhalte bleibst. Das gilt auch für jegliche in dem jeweiligen Inhalt präsentierte Musik. Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen stellt irgendeine Genehmigung durch uns hinsichtlich der Nutzung von Musik auf unseren Produkten dar.

Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.

Praktischer ist es, auf die zur Verfügung gestellte Musik zuzugreifen. Hierfür stehen die Instagram Music Library oder die Facebook Sound Collection zur Verfügung.

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Musik aus der Instagram-Musikbibliothek oder Facebook Sound Collection

Instagram stellt seinen Nutzern über verschiedene Musikdatenbanken Musik zur Verfügung, die die Nutzer für ihre Reels und Stories verwenden können. Aber Achtung, Instagram unterscheidet zwischen privaten Nutzern und Unternehmen, die einen Business-Account haben.

Private Instagram-Accounts können auf die umfangreiche Instagram-Musikbibliothek zugreifen, die viele aktuelle Chart-Hits und Klassiker enthält. Business Accounts können nicht auf die Instagram-Musikbibliothek zugreifen, sondern nur auf die „Facebook’s Sound Collection“, die von der Meta Platforms, Inc. zur Verfügung gestellt wird. Diese Sound Collection enthält deutlich weniger Songs und kaum Charthits und Klassiker.  

Das bestätigt Instagram auch in seinem Hilfebereich (https://www.facebook.com/help/instagram/402084904469945/) unter dem Titel „Musik auf Instagram“.

Im Einklang mit diesen Vereinbarungen, die dem Schutz der Künstler, Interpreten, Songwriter und ihrer Werke dienen, haben viele Konten Zugriff auf unsere lizenzierte Musikbibliothek. Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.

In der Sound Collection können Nutzer aus über 9.000 lizenzfreien Songs und Sounds auswählen, die sie unbesorgt in Reels und Instagram Stories sowie zu kommerziellen Zwecken (z. B. in Anzeigen) verwenden können.“ 

Das ist für die meisten Business Account Nutzer frustrierend, da sie ihre Reels und Stories nur mit unbekannten Titeln aus der Facebook Sound Collection unterlegen können und versuchen, diese Einschränkung mit einem Trick zu umgehen.

Vorsicht gefährlicher Trick:
Business-Konto auf Privat-Konto switchen?

Einige Unternehmen sind auf die Idee gekommen, den Account kurzfristig auf privat zu stellen, um vollen Zugriff auf die Instagram-Musikbibliothek zu haben. Davon kann ich nur abraten, wenn einem sein Instagram-Account lieb und teuer ist und man keine Abmahnungen der Musikindustrie riskieren möchte.

Der Wechsel vom Business-Account zum Privat-Account stellt zum einen eine Urheberrechtsverletzung dar, die abgemahnt werden kann, was mit sehr hohen Schadensersatzforderungen verbunden ist, und zum anderen einen Verstoß gegen den Nutzungsvertrag mit Instagram und die Facebook-Musikrichtlinie, was zur Sperrung des Accounts führen kann.

Für die unlizenzierte Nutzung von Chartmusik in einem Business-Account wird für die Nutzung des Musikstücks von maximal einem Monat ein Schadensersatz von mindestens 500 € gefordert. Hat man mehrere Musikstücke über einen längeren Zeitraum genutzt, werden schnell fünf- und sechsstellige Schadensersatzbeträge gefordert.

YouTube Video: Instagram Musikbibliothek mit Business Konto benutzen❓
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Instagram Musikbibliothek mit Business Konto benutzen

Nutzung externer Musik
Welche Musik darf ich außerdem auf Instagram als Unternehmen nutzen?

Wenn Sie als Unternehmen Musik auf Instagram verwenden möchten, müssen Sie entweder die erforderlichen Musikrechte besitzen oder eine gültige Lizenz erworben haben.

Was tun, wenn der perfekt zur Kampagne passende Song nicht im Musikangebot der jeweiligen Plattformanbieter enthalten ist? Über die gelistete Musik hinaus ist es grundsätzlich möglich und erlaubt, Musik in die eigenen Beiträge einzubinden, die nicht von der Plattform selbst angeboten wird. Allerdings muss der Ersteller des Contents dann selbst dafür Sorge tragen, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte erwirbt. Dies wird auch in den Richtlinien der Social-Media-Anbieter nochmals klargestellt. Die Preise für die Einräumung der Nutzungsrechte unterliegen jedoch marktwirtschaftlichen Grundsätzen, so dass - je nach Bekanntheit und kommerziellem Erfolg des Künstlers, der Laufzeit der Lizenz und der Anzahl der Aufrufe des unternehmenseigenen Social Media-Kanals - insgesamt mit Lizenzkosten von bis zu mehreren zehntausend Euro zu rechnen ist.

An wen muss man sich wenden?

Für die Verwertung in Deutschland haben die meisten Urheber*innen die GEMA mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut, weshalb dann ein Lizenzvertrag mit dieser abgeschlossen werden muss.

Für die Lizenzierung mit der GEMA sind immer die Betreiber*innen der Plattform oder Website zuständig, auf der der Song verwendet werden soll. Soll der Song auf der Website eines Unternehmens veröffentlicht werden, muss sich das Unternehmen selbst um die Lizenzierung kümmern. Im ersten Schritt sollte auf der Website der GEMA (https://online.gema.de/werke/search.faces) über die Repertoiresuche recherchiert werden, ob der gewünschte Titel von der GEMA verwertet wird. Ergibt die Suche keinen Treffer, muss dennoch nach dem/der Urheber*in gesucht werden, der/die sich möglicherweise gegen eine Vertretung durch die GEMA entschieden hat.

Soll der Song auf einer Social-Media-Plattform wie YouTube, Facebook, Instagram, TikTok etc. veröffentlicht werden, muss sich die Plattform um die GEMA-Lizenzierung kümmern. YouTube hat beispielsweise einen solchen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen. Hat die Plattform keinen Vertrag abgeschlossen, kann sie die Nutzung des Songs sperren oder verbieten. Daher sollte man vor dem Hochladen von Musik immer die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform bezüglich der Verwendung fremder Musik lesen und beachten.

GEMA Lizenz reicht bei Werbevideos nicht aus

Aber Achtung, die GEMA-Lizenz allein reicht für eine rechtswirksame Nutzung leider nicht aus. Zusätzlich ist zu beachten, dass mit dem Abschluss des Vertrages über die Einräumung der gewerblichen Nutzungsrechte durch die GEMA nicht automatisch alle erforderlichen Rechte eingeräumt werden. Denn in den Standardverträgen zwischen der GEMA und den Urheber*innen wird der GEMA nicht das Recht eingeräumt, ein Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht (Synchronisationsrecht) an den einzelnen Nutzer zu erteilen. Die Verbindung eines Musikstücks oder eines Teils davon mit einem Video-Posting zu Werbezwecken stellt jedoch immer eine solche Bearbeitung dar, da das Musikstück inhaltlich verändert oder zumindest in einen neuen Wirkungszusammenhang gestellt wird. Darüber hinaus kann die GEMA keine Musik für Werbezwecke lizenzieren. Hier ist immer die Zustimmung der Rechteinhaber (Musikverlage) erforderlich. Die Einwilligung dafür muss direkt bei den Urheber*innen oder deren Musikverlagen eingeholt werden, wenn nicht ausnahmsweise die GEMA auch für diese Rechte zuständig ist.

Auch die Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstlern (z.B. ein Orchester, Sänger*innen, Musiker*innen, Produzent*innen etc.) und Tonträgerherstellern werden nicht durch die GEMA wahrgenommen. Deren Interessen werden von der GVL wahrgenommen, einer weiteren Verwertungsgesellschaft, mit der ggf. ein eigener Lizenzvertrag abgeschlossen werden muss.

Das heißt, wer einen Chart-Hit zu Werbezwecken oder mit einem Video verknüpfen und in Social Media hochladen und posten will, muss folgendes prüfen:

  1. hat die Social Media Plattform einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen?
  2. ist in der GEMA-Lizenz auch die GVL-Lizenz enthalten, wenn nicht, muss noch eine Lizenz mit der GVL abgeschlossen werden,,
  3. hat man die notwendigen Bearbeitungsrechte (Synchronisationsrechte) von den Rechteinhabern (Urheber*innen/Musikverlag) eingeholt.

Dies ist mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden. Daher sollte man nur dann auf Chart-Musik zurückgreifen, wenn diese in den von den Social Media Plattformen zur Verfügung gestellten Audiodatenbanken enthalten ist. Was in der Regel nicht der Fall ist.  

Dies ist mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Daher sollte nur dann auf Chartmusik zurückgegriffen werden, wenn diese in den von den Social Media Plattformen zur Verfügung gestellten Audiodatenbanken enthalten ist. Dies ist in der Regel nicht der Fall.

Beispiele hierfür sind:

Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich mit den Lizenzbedingungen und Rechten bezüglich der Musik vertraut machen. Wenden Sie sich dazu am besten an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle, um sicherzustellen, dass die Verwendung der Musik legal und korrekt ist.

Eine kostenlose Nutzungsmöglichkeit erhält man bei Musikstücken, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, bei der die Nutzung unter einer sogenannten CC Zero (0)-Lizenz völlig uneingeschränkt angeboten wird. Ob es sich tatsächlich um einen solchen Song handelt, sollte im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, da dies im Musikbereich die Ausnahme ist!

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Wenn Sie auf Instagram urheberrechtlich geschützte Musik verwenden, ohne über die erforderlichen Musikrechte oder eine gültige Lizenz zu verfügen, kann dies Konsequenzen haben. Einige mögliche Konsequenzen sind

  • Löschung des Posts: Instagram kann den betreffenden Post löschen, wenn es feststellt, dass Sie urheberrechtlich geschützte Musik ohne Erlaubnis verwendet haben.
  • Sperrung des Kontos: Instagram kann Ihr Konto sperren, wenn Sie mehrfach urheberrechtlich geschützte Musik ohne Erlaubnis verwendet haben.
  • Abmahnung und/oder Klage durch Rechteinhaber: Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik ohne die erforderlichen Lizenzen nutzen, können die Rechteinhaber teure Abmahnungen aussprechen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die unlizenzierte Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik auf Instagram sowohl gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram als auch gegen das Urheberrecht verstößt. Es wird daher dringend empfohlen, nur Musik zu verwenden, für die Sie die erforderlichen Rechte oder eine gültige Lizenz besitzen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die Musik legal und korrekt verwenden.

Ansprechpartner
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