Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen
Geldentschädigung bei Erpressung mit Nacktbilder auf Instagram

5.000 € Geldentschädigung für minderjährige Mädchen wegen Erpressung von Bildern auf Instagram
Geldentschädigung wegen Erpressung von Nacktbildern auf Instagram

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Vor dem Landgericht Schweinfurt konnten wir für zwei minderjährige Mandantinnen einen bedeutenden gerichtlichen Erfolg gegen einen ebenfalls minderjährigen Täter erzielen, der die beiden Mädchen über Instagram sexuell missbrauchte.

Nacktbilder über Instagram

Der Täter war zum Tatzeitpunkt ebenfalls noch minderjährig und kontaktierte unsere Mandantinnen über Instagram unter Verwendung mehrerer Pseudonyme und drohte den beiden Mädchen mit Gefahr für Leib und Leben, um sie zur Übersendung von Nacktbilder zu erpressen.

Der Täter setzte die Mädchen über mehrere Wochen unter Druck. Aus Scham und auch aus Angst um ihr Leben übersendeten die Mädchen freizügige Bilder an den Täter. Der Beklagte hatte die Bilder auch noch an einen Freund via WhatsApp weitergeleitet.

Strafanzeige gegen unbekannten Täter

Unter der Last des seelischen Drucks offenbarten sich die Mädchen dann doch ihren Eltern, gingen zur Polizei und erstatteten Anzeige. Zudem wurde unsere Kanzlei mit der rechtlichen Betreuung des Falls beauftragt. Es wurde ferner ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet.

Zivilrechtliche Schritte gegen den Täter

Wir haben den Beklagten zunächst außergerichtlich abgemahnt und aufgrund der Schwere der Taten ebenfalls die Zahlung einer Geldentschädigung für beide Mädchen gefordert. Das wurde außergerichtlich von dem Prozessbevollmächtigten abgelehnt.

Daher wurde der Kläger auf Zahlung einer Geldentschädigung verklagt, deren Höhe ins Ermessen des Gerichts gestellt wurde, es sollten jedoch mindestens 6.000 Euro gezahlt werden. Es ging insgesamt um 15 Bilder, die der Täter erpresst hatte. Das Gericht verurteilte den minderjährigen Täter zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 5.000 Euro. Zudem musste der Täter Schadensersatz in Höhe von rund 4.000 Euro zahlen (Anwaltskosten, Gerichtskosten).

Strafrechtliche Schritte gegen Instagram-Täter

Die Staatsanwaltschaft forderte Facebook (Instagram gehört zu Facebook bzw. Meta) auf, die Daten des Anschlussinhabers in Erfahrung zu bringen und herauszugeben, über dessen Anschluss die Taten verübt wurden. Parallel haben wir ein Gestattungsverfahren in die Wege geleitet, mit dem gleichen Ziel. Facebook hat in unserem Fall gut kooperiert und die Daten direkt an die Staatsanwaltschaft herausgegeben. So war es möglich, den Anschluss zu lokalisieren. Dieser war auf den Vater gemeldet. So konnte der Täter nach einer unangekündigten Hausdurchsuchung ermittelt werden.

Stellungnahme zu dem Instagram-Fall

Der Fall zeigt, dass auch minderjährige Täter haften und viel Geld zahlen müssen, wenn sie die Sozialen Netzwerke wie Instagram missbrauchen, um Straftaten zu begehen.

Der Fall hat somit besondere Bedeutung, da auch das Landgericht erkennt, dass es sich bei solchen Taten von Minderjährigen nicht um Bagatellen handelt, sondern dass es um Straftaten geht, die seelische Schäden hervorrufen können, LG Schweinfurt, Az. 22 O 38/22, noch nicht rechtskräftig). Erfreulich ist, dass das Gericht unserer Anregung gefolgt ist und nahezu die komplette Geldentschädigung, die wir zur Zahlung angeregt hatten, zugesprochen hat. Die Höhe der Geldentschädigung ist ein Zeichen, das Nachahmer abschrecken könnte.

Die Familie will die Geldentschädigung für eine gemeinnützige Sache spenden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Darf die Presse Bilder von Opfern, Tätern und trauernden Angehörigen veröffentlichen?

mehr

Nacktbilder ohne Einwilligung veröffentlicht – habe ich einen Anspruch auf „Schmerzensgeld“?

mehr

Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Posting auf Instagram

LG Wiesbaden 8 O 242/21

Schnelle gerichtliche Hilfe: einstweilige Verfügung, wenn über Instagram Lügen verbreitet werden

mehr
Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen252 Bewertungen auf ProvenExpert.com