Schöpfungshöhe
Urheberrecht|Index
Das Ergebnis eines geistigen Schaffensprozesses muss eine gewisse Schöpfungshöhe oder Gestaltungshöhe aufweisen, um als Werk klassifiziert zu werden, damit ihm urheberrechtlicher Schutz zukommt. Es bedarf einer entsprechenden Individualität der geistigen Kreation. Alltagserzeugnisse sind vom Schutz ausgeschlossen.
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Tobias Röttger
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter