Die Übernahme von fremdem Gedankengut darf daher nicht nur erfolgen, weil man es an sich so schön und treffend formuliert oder abgelichtet findet, nicht einmal der Hinweis auf das Werk eines anderen reicht dann. Erforderlich ist immer ein sogenannter Zitatzweck.
Der Zitatzweck ist erfüllt, wenn der übernommene Text als Belegstelle oder Erläuterungsgrundlage für selbständige Ausführungen und Überlegungen dient und somit eine innere Verbindung zu eigenen Gedanken hergestellt wird.
Textzitat
Nicht erlaubt ist es daher, wenn das Zitat als bloßer Zusatz im eigenen Text oder zur Vervollständigung eigener Aussagen benutzt wird.
Unzulässig sind auch Zitate, mit denen man sich die eigenen Ausführungen ersparen möchte oder die zur bloßen Illustration des eigenen Werkes dienen. Faulheit wird auch hier nicht belohnt, denn der "geprellte" Urheber kann sich mittels einer urheberrechtlichen Abmahnung wehren. Dem Urheber selbst stehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu ⇒ Schadensersatzansprüche bei einem Urheberrechtsverstoß.
Achtung: die Übernahme von berühmten Zitaten à la "Das Entscheidende am Wissen ist, dass man es beherzigt und anwendet." (Konfuzius) sind keine urheberrechtlichen Zitate nach § 51 UrhG
Bildzitat
Grundsätzlich können auch Bilder, Laufbilder und Fotos zitiert werden. Es handelt sich dann meist um ein Großzitat, so dass die Übernahme des ganzen Werkes nur für selbständige wissenschaftliche Werke erlaubt ist. Dabei muss das Bild vollständig und unbearbeitet übernommen werden, da andernfalls eine unzulässige Bearbeitung vorliegen könnte. Die Anforderungen an ein Großzitat sind - wie unten dargestellt - deutlich größer als an ein Kleinzitat. Auch Teile von Filmen genießen urheberrechtlichen Schutz und können zitiert werden. Dabei dürften für Filmausschnitte die Anforderungen eines Kleinzitates gelten.
Das Zitieren eines Bildes / Fotos muss einen Zweck verfolgen: Es muss eine geistige Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk vorliegen. Erforderlich ist ein eigenständiger Beitrag, um einen inneren Zusammenhang mit eigenen Gedanken zu begründen.
Faustformel: ein Bild darf nur dann übernommen werden, wenn gerade dieses Bild notwendig ist, um die eigenen Überlegungen belegen zu können.
Auch hier ist die Übernahme zur reinen Illustration nicht ausreichend, auch hier muss das Bild in Relation zu Länge und Umfang der eigenen geistigen Auseinandersetzung stehen und insgesamt ein neues Werk geschaffen werden.
Man darf sich eben nicht mit fremden Federn schmücken. Selbst ehrenwertere Zwecke, indem man etwa für jemand anderen mit dessen Werk werben möchte, sind genauso fehl am Platz, wie etwa das Zitieren aus reinen Unterhaltungszwecken. Diese Ambitionen müssen allerdings nicht völlig fehlen, es reicht durchaus, wenn sie neben dem eigentlichen Zitatzweck - der gedanklichen Auseinandersetzung - stehen.
Kleinzitate und Großzitate
Man unterscheidet zwischen einem kleinen Zitat, in welchem man lediglich einen Satz bzw. einzelne Stellen aus einem anderen Werk ins sein eigenes Werk übernimmt (das nennt der Gesetzgeber so schön „Kleinzitat“) und einem großen Zitat, bei dem ein ganzes Werk in ein eigenes, selbständiges wissenschaftliches Werk übernommen wird ( „Großzitat“).
- Beispiel für ein Kleinzitat: die Übernahme eines Satzes in einen Artikel
- Beispiel für ein Großzitat: Im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit - wie einer Hausarbeit, Dissertation, einem Artikel, einer Rezension - darf auch etwa ein gesamtes Gedicht übernommen werden, sofern es sich bei dem Inhalt der Arbeit beispielsweise um eine Erörterung des Gedichts handelt
Bei einem Großzitat muss das übernommene Werk allerdings nicht nur veröffentlicht, sondern auch erschienen, d.h. in ausreichender Anzahl der Allgemeinheit zugänglich gemacht sein.
Wie lang darf das Zitat sein?
Zu beachten ist sowohl bei einem Kleinzitat wie auch bei einem Großzitat, dass die Länge des Zitates nicht außer Verhältnis zum gesamten neuen Werk stehen darf. So darf das Zitat nicht länger sein, als dies zum Beleg notwendig ist. Man darf also kein ganzes Gedicht übernehmen, um die Auseinandersetzung letztendlich bei dem profanen Satz („Ich finde das Gedicht sehr schön, weil es dabei um xy geht.“) zu belassen.
Auch der „alte“ Urheber möchte benannt werden. Wer etwas gut gemacht hat soll auch das Lob und die Werbung dafür bekommen, so dass möglichst viele Leute davon erfahren. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und dem Urheber das Recht eingeräumt, dass nicht nur sein Name genannt werden muss (Urhebernennung), sondern dass auch anzugeben ist, woher man das Zitat hat. Der geläufige Name dafür ist die sogenannte Quellenangabe.
Bei der Übernahme ganzer Texte erfordert die Quellenangabe zudem auch die Nennung des Verlags, in dem das Werk erschienen ist. Auch ist kenntlich zu machen, ob Änderungen oder Kürzungen vorgenommen wurden.
Die Nennung der Quelle kann nur unterbleiben, wenn die Quelle selbst auf dem benutzten Werkstück nicht genannt und unbekannt ist. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben folgt dabei das Zitieren in wissenschaftlichen Texten im Bereich der Geisteswissenschaften unterschiedlichen Systemen, die sich je nach Fachbereich deutlich unterscheiden könne.
Ein Beispiel: Autor (Name, Vorname) - Titel der Publikation - Heft - Verlag - Erscheinungsjahr - Seitenzahl
Wichtig, berücksichtigt das Änderungsverbot aus § 62 UrhG. Das zitierte Werk darf von euch nicht verändert werden, sondern muss 1 zu 1 widergegeben werden. Wenn in der zitierten Textpassage Rechtschreibfehler enthalten sind, dann müsst ihr diese übernehmen. Ihr dürft auch nicht den Satzbau verändern.
Fotos und Bilder müssen im Ganzen übernommen werden und dürfen nicht beschnitten, bearbeitet oder mit einem Filter versehen werden (bspw. Schwarzweiß-Filter).
Zitieren erfordert immer einen Zitatzweck und eine Quellenangabe - die Angabe des Urhebers allein ist - trotz weit verbreiteten Irrglaubens - nicht ausreichend. Sofern man sich unsicher ist, gilt es nachzufragen. Bei dem Zitieren von Bildern ist generell anzuraten - um rechtliche Konsequenzen bereits im Vorfeld zu vermeiden - den Urheber oder Rechteinhaber vor Übernahme der Bilder um Erlaubnis zu bitten. Es ist einzelfallabhängig, ob ein Zitat von der Zitierfreiheit gedeckt ist oder nicht. Für Text- und Bildzitat gilt gleichermaßen: klar kennzeichnen, was auf dem eigenen Mist gewachsen ist und was nicht.