Videoüberwachung in Zahnarztpraxis unzulässig - BVerwG
Videoüberwachung einer Zahnarztpraxis mittels Video ist nicht rechtmäßig. Gemäß des Bundesverwaltungsgericht ist diese Videoüberwachung nicht zulässig.
Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Gulden Röttger durch unsere aktuellen und informativen Blog-Beiträge.
Videoüberwachung einer Zahnarztpraxis mittels Video ist nicht rechtmäßig. Gemäß des Bundesverwaltungsgericht ist diese Videoüberwachung nicht zulässig.
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