Vertragsgestaltung
Vertrags|gestaltung
Vertragsgestaltung / Markenvertragsrecht
Das Markenvertragsrecht bzw. die Vertragsgestaltung im Markenrecht befasst sich mit der vertraglich abgesicherten Verwendung der Marke und dient letztlich dem Schutz der Marke.
Im Falle einer Markenkollision muss es nicht gleich zu einer kosten- und zeitintensiven Klage kommen, da die Interessen der Beteiligten durch ein professionelles Markenvertragsmanagement gezielter zum Ausgleich gebracht werden können.
Der Kreativität der Vertragsgestaltung sind im Markenrecht nahezu keinerlei Grenzen gesetzt. Wir sorgen dafür, dass die Verträge auch praxistauglich gestaltet werden, um die Interessen des Markeninhabers bestmöglich zu schützen.