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Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht – Wie schützt man die Persönlichkeit?
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht

Wie schützt man die Persönlichkeit?

Persönlichkeitsrecht
Wir schützen Ihren guten Ruf

Veröffentlicht am

Wir schützen schützen Menschen vor strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Insbesondere Politiker, Professoren und Unternehmer wenden sich an uns, wenn es um ihren guten Ruf, ihre berufliche Existenz und ihre Stellung in der Gesellschaft geht. Wir gehen gegen Üble Nachreden und Verleumdungen vor und gegen jeden, der unsere Mandanten beleidigt. 

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

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Leistungen im Persönlichkeitsrecht

So helfen wir unseren Mandanten

Hier finden Sie einen Überblick unserer Leistungen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts für Sie.

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FAQ zum Persönlichkeitsrecht

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Persönlichkeitsrecht.

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Index zum Persönlichkeitsrecht

Hier finden Sie ein Stichwortverzeichnis zu den wichtigsten Begriffen aus dem Persönlichkeitsrecht.

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Wenn Ihr Ansehen als Unternehmer oder als Person, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, gefährdet wird, helfen wir und sorgen dafür, dass Ihre Existenzgrundlage oder Ihr berufliches Fortkommen nicht gefährdet werden. Wir kümmern uns darum, dass das öffentliche Bild unserer Mandanten nicht von anderen zerstört wird.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten gehen wir auch weltweit gegen die Sozialen Netzwerke wie Facebook, YouTube und Instagram vor und verklagen auch Google, wenn dies sein muss. 
 

Typische Fälle aus der Praxis:

  • Berichterstattungen durch Presse und Medien 
  • rechtsverletzende Äußerungen von Behörden, Politikern und staatliche Einrichtungen (Staatsanwaltschaften, Minister, Sicherheitsbehörden, Bürgermeister)
  • Auslistungvon Suchergebnissen aus der Google-Suche
  • Rufmordkampagnen über soziale Netzwerke (Beispiel: Diffamierung durch Hashtags - Beispiele #xyleugnetholocaust)

Wir arbeiten mit einem Netzwerk an Spezialisten zusammen, kennen die Arbeit der Verlage und sind auch in der Lage, deeskalierend und konfliklöäsend zu agieren. 

Gerne beraten wir auch Sie über unsere Vorgehensweise.

Persönlichkeitsrechte im Internet

Bei unserer täglichen Arbeit beobachten wir, dass der Umgangston "rauer" wird - im gesamten Internet. Es wird gehetzt, beleidigt, aber auch gezielt zerstört. Ein falsches Gerücht hier, eine unwahre Behauptung dort und schon ist der gute Ruf dahin. Das geht schnell. Die Schäden sind groß, manchmal sogar irreparabel.

Digitale Angriffe auf die persönliche Ehre und die Reputation durch Diffamierungen und gezielte Rufschädigungen sind verboten. Wir helfen und schützen die Betroffenen.

Kontaktieren Sie uns gerne per Email oder telefonisch und erzählen uns Ihren Fall. Wir hören Ihnen zu. Wenn wir Sie verstanden haben, erarbeiten eine gemeinsame Strategie zum nachhaltigen Schutz Ihrer Repuation und Ihrer persönlichen Ehre.

In diesen Fällen sind Sie richtig bei uns:

  • Rufmord
  • Verleumdung, falsche Verdächtigung, Üble Nachrede
  • Wurde Ihr Ansehen und der gute Ruf Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte und Dienstleistungen gezielt geschädigt? (Falschbehauptungen in Foren, Sozialen Netzwerken, Internetseiten, YouTube)
  • Wurden Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis schlecht bewertet?
  • Droht eine Kreditgefährung Ihres Unternehmens? (Verleumdung, Üble Nachrede, Beleidigung von Mitarbeitern und Geschäftsführern)
  • Sie werden als Politiker diffamiert? Schmutzkampagnen werden initiert? Desinformation, Propaganda, tendenziöse Berichterstattung?
  • Sie sind Opfer einer Verleumdung, Üblen Nachrede, Beleidigung oder Schmähkritik geworden?
  • Veraltete Einträge im Internet stören ihr Berufsleben oder Priavtleben?
  • Als ehemaliger Straftäter wollen Sie Ihr Recht auf Vergessenwerden überprüfen lassen? Besteht in Ihrem Fall das Recht auf eine digitale Resozialisierung?
  • Üble Nachrede und Verleumdungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus bzw. der COVID-19-Pandemie

All dies müssen Sie weder als Unternehmer oder Politiker, noch als "normaler" Bürger dulden. Dafür sorgen wir mit eigens entwickelten Mitteln der Beweissicherung und optional in Zusammenarbeit mit Detekteien, privaten Ermittlern und technischen Sachverständigen. Schnell und diskret. Bei gravierenden Verletzungen der geschäftlichen Integrität, der Persönlichkeitsrechte und Ihres Ansehens setzen wir zudem Geldentschädigungen für unsere Mandanten durch. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auch immer wieder Ansprechpartner von Ministerien, NGOs & Medien zu persönlichkeitsrechtlichen Fällen im Internet.

Wie gehen wir vor?

Entscheidend ist, welches übergeordnete Ziel verfolgt wird (Löschung, Finanzen, weitere Zusammenarbeit in der Zukunft etc.), wenn es zu einer Persönlichkeitsverletzung gekommen ist. Wenn wir dieses Ziel gemeinsam mit den Mandanten festgelegt haben, folgt die weitere Strategie.

Gerne besprechen wir Ihren Fall persönlich mit Ihnen. Rufen Sie uns einfach an.

Wir schützen Ihren guten Ruf im Internet - mit Recht!

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Was sind Persönlichkeitsrechte?

Wir schützen die persönliche Ehre und die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten im Internet.

Aber was genau sind Persönlichkeitsrechte?

Persönlichkeitsrechte sind all die Rechte, die dem Persönlichkeitsschutz der Menschen dienen. Der Mensch soll vor rechtswidrigen Äußerungen geschützt werden, die die persönliche Ehre oder sein Ansehen verletzen.

Das Persönlichkeitsrecht ist Ausdruck unserer Werteordnung und hat im Zeitalter des Interntes überragende Bedeutung gewonnen. 

Unterschieden wird zwischen dem allgemeinen und den besonderen Persönlichkeitsrechten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt grundsätzlich jedem das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und wie er das eigene Leben öffentlich machen möchte. Eine ausdrückliche Regelung gibt es nicht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird aus den Grundrechten der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Menschenwürde abgeleitet.

Geschützt wird etwa das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Schutz der Intimsphäre/Privatsphäre oder das Recht der persönlichen Ehre.

Besondere Persönlichkeitsrechte sind hingegen das Urheberpersönlichkeitsrecht oder das Namensrecht.

Wird das Persönlichkeitsrecht verletzt kommen strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann unter Umständen den Straftatbestand der Beleidigung oder Verleumdung erfüllen. Auf zivilrechtlicher Ebene können Berichtigungs-, Gegendarstellungs-, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

 

Wer wird durch die Persönlichkeitsrechte geschützt?

Jeder Mensch kann sich auf den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen und im Falle einer Verletzung die entsprechenden Abwehrmaßnahmen ergreifen.

Auch Unternehmen und zum Teil auch Juristische Personen können sich auf den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen.

Gut zu wissen:

Man kann sich auch zur Wehr setzen, wenn der eigene Name nicht ausdrücklich erwähnt wird. Es reicht aus, dass für Freunde oder Bekannte erkennbar ist, über wen geschrieben oder gesprochen wird. Das gilt auch für berufliche Bekanntschaften wie Geschäftspartner, Konkurrenten, Mitbewerber oder Kunden. Entscheidend ist, dass diesem Bekanntenkreis klar sein muss, über wen geschrieben und gesprochen wird, auch wenn der Name nicht genannt wird.

Unternehmen können sich auf die Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit berufen, wenn ein Eingriff in den Gewerbebetrieb vorliegt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten verletzten Unternehmerpersönlichkeitsrecht oder Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Juristischen Personen des öffentlichen Rechts hingegen steht der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts mittelbar zu, sofern sie bspw. durch falsche Tatsachenbehauptungen in der Ausübung ihrer Tätigkeiten betroffen werden oder Adressaten strafbarer Äußerungen werden.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Was können die Betroffenen tun?

Jeder Mensch und jedes Unternehmen kann in den jeweiligen Persönlichkeitsrechten verletzt werden. 

Gefährdet sind Unternehmer und Unternehmen ebenso wie auch Selbstständige und Persönlichkeiten, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Auch Privatpersonen werden immer häufiger attackiert. Unsere Kanzlei hilft seit 2005 bundesweit Betroffenen, deren Ansehen und guter Ruf im Internet beschädigt wurden. 

Im ersten Schritt sollten die Opfer die Beweise sichern: Screenshots, Zeugen hinzuziehen und alles dokumentieren. Das erleichtert dem Rechtsanwalt die Arbeit. Wenn alle Beweise gesichert wurden, sollte der Anwalt kontaktiert werden. Der Rechtsanwalt erklärt dann die weitere Vorgehensweise.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wir helfen umfassend, wenn es zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kommt. Auch beraten wir präventiv, wenn es um Fragen des Reputationsschutzes, des Persönlichkeitsschutzes und des Äußerungs- und Presserechts im Internet geht. Ebenso helfen wir Privatpersonen, deren persönliche Ehre im Internet verletzt wird.

live dabei - von Anfang an

Wir haben die Geburt der Sozialen Medien "live" miterlebt und nutzen YouTube, Facebook, Twitter und Co. für unsere Zwecke. Wir wissen also, worum es heute geht, wo und wie die Konflikte entstehen & wo die Verantwortlichen sitzen. Print war gestern. Heute ist es diffiziler und disruptiver. Da wir die Neuen Medien täglich selbst nutzen - auch geschäftlich - können wir unser tatsächliches Wissen an unsere Mandanten weitergeben. Das schätzen unsere Mandanten an uns. Wir verstehen Sie. 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Email. Wir melden uns bei Ihnen. Vertraulich und respektvoll. So wurden wir erzogen, so haben wir es gelernt, so geben wir es weiter an nachfolgende Generationen.

Kaktus grün

Persönlichkeitsrecht - Verletzung durch die Medien

Im Zeitalter der neuen Medien wird der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeistrechts vor neue Herausforderungen gestellt.  Jeder kann heute jeden mit weltweit sichtbaren Äußerungen verletzen. Aufgrund der neuen Medien ist es einfacher denn je, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen. Die Zunahme an Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist auf die Digitalisierunug der Medien zurückzuführen. Damit einhergehend auch auf die "Zur-Schau-Stellung" der Individuen in "sozialen" Netzwerken wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok etc.. Dennoch führt die Tatsache, dass immer mehr Menschen scheinbar freiwillig immer mehr Informationen von sich preisgeben, nicht zu einem Verlust des Persönlichkeitsschutzes. Rechtswidrige Medienberichterstattungen in Wort und Bild verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sind unzulässig. 

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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