Facebook Bewertung
Facebook-Bewertung Anspruch auf Löschung
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Facebook-Bewertung Anspruch auf Löschung
Facebook-Bewertungen sind zulässig, wenn keine falschen Tatsachen behauptet werden und die Bewertungen keine Schmähkritiken enthalten. In diesen Fällen hat das betroffene Unternehmen einen Rechtsanspruch darauf, dass die jeweiligen Bewertungen komplett oder die jeweiligen Passagen gelöscht werden. Ebenso haben die Unternehmen eine gute Chance auf Entfernung einer Bewertung, wenn der Bewerter nicht mit seinem Klarnamen auftritt, sondern unter einem Pseudonym. Die Nutzung von Facebook und damit auch die Abgabe einer Bewertung unter einem Pseudonym stehen im Widerspruch zu Facebooks AGB.
Facebook haftet für rechtswidrige Bewertung
Diensteanbieter wie Facebook haften - wie auch die Verfasser der Bewertungen - für entsprechende Rechtsverstöße mit deren Kenntnisnahme. Opfer von geschäftsschädigenden Bewertungen sollten Facebook daher ebenfalls über den Verstoß in Kenntnis setzen.
Facebook verspricht in den eigenen AGB zudem, dass
"Bewertungen und Rezensionen müssen den Standards der Facebook-Gemeinschaft entsprechen, sich primär auf die Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die auf der Seite angeboten werden, und auf persönlichen Erfahrungen basieren. Rezensionen, die diesen Richtlinien nicht entsprechen, können entfernt werden."
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Bewertungen weder mit den deutschen Gesetzen, noch mit den AGB von Facebook im Einklang stehen und dennoch nicht gelöscht werden. In diesen Fällen sollten sich die betroffenen Unternehmen an einen Fachanwalt wenden, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern.
Sternebewertungen löschen lassen
Problematisch für die Reputation von Unternehmen sind negative Sternebewertungen ohne Textbeitrag. Diese 1, 2 und 3-Stern-Bewertungen ziehen den Bewertungsschnitt nach unten, ohne weitere Angaben zu den Gründen zu machen, weshalb die Produkte oder die Dienstleistungen missfallen. Reine Sternebewertungen werden gerne zur zielgerichteten Rufschädigung von Unternehmen auf Facebook genutzt.
Diese Form der Bewertung ist unzulässig und auch nicht durch die bisherige BGH-Rechtsprechung gedeckt (Spick-Mich-Urteil, Aktenzeichen: VI ZR 196/08). Gezielte Herabstufungen durch die Abgabe reiner Sternebewertungen sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Es gibt bislang allerdings keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Problematik. Zulässig sind derzeit daher reine Sternebewertungen als Ausdruck einer Meinungsäußerung, OLG München Az. 18 U 1022/14. Wer erfolgreich gegen reine Sternebewertungen vorgehen möchte muss daher dem Bewerter in der Praxis nachweisen, dass die Rufschädigung beabsichtigt war. Dies ist schwierig. In diesen Fällen wäre dann eine Löschung denkbar.
Facebook selbst hat kein Interesse daran, dass die negativen Bewertungen gelöscht werden, da negative Bewertungen die höchste Aufmerksamkeit unter den Lesern haben.
Facebook lässt daher wissen:
"Beachte, dass nur Sternebewertungen gemeldet werden können, die Bewertungen enthalten."
Davon lassen wir uns jedoch nicht abschrecken. Gibt es Anhaltspunkte, Indizien oder sogar Beweise für das Vorliegen einer Rufmordkampagne, dann besteht ein Rechtsanspruch auf eine Löschung.
Facebook Bewertung Abmahnung
Liegt eine negative und rechtswidrige Facebook-Bewertung vor, kann der Verfasser der Bewertung auf Unterlassungund Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Diese Inanspruchnahme erfolgt zunächst außergerichtlich durch die Aussprache einer Abmahnung. Der Verfasser wird im Wege der Abmahnung über den Rechtsverstoß aufgeklärt und innerhalb einer engen Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Kommt der Urheber der rechtswidrigen Bewertung dieser Aufforderung nicht nach können wir für unsere Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen und im finalen Schritt Klage erheben. Die meisten Fälle lassen sich jedoch außergerichtlich erledigen. Die Kosten muss der Verfasser eines rechtswidrigen Beitrages zahlen – auch die Anwaltskosten des geschädigten Unternehmens.
Facebook-Bewertung Schadensersatz
Rechtswidrige Facebook-Bewertungen, die den guten Ruf und das Ansehen einer Firma oder eines Selbstständigen schädigen, können zu Schadensersatzansprüchen führen. Im konkreten Einzelfall muss dann ermittelt werden, welchen konkreten Schaden das schlecht bewertete Unternehmen durch die rechtswidrigen Bewertungen erlitten hat.
Facebook Fake Bewertungen
Facebook Fake Bewertungen werden zunehmend von Konkurrenten, ehemaligen Mitarbeitern oder von unzufriedenen Kunden eingesetzt, um den guten Ruf eines Unternehmens gezielt zu schädigen. Fake Bewertungen verstoßen gegen die Facebook AGB und sind in der Regel rechtswidrig. Erfahrungsgemäß können gefakte Bewertungen in der Regel zur Löschung gebracht werden.
Facebook Bewertung - Rechtschutzversicherung
Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten, wenn es um den Reputationsschutz für Unternehmen geht, die durch negative Bewertungen angegriffen werden. Wir übernehmen für unsere Mandanten gerne die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherungen.
Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator