Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Sphärentheorie in der Kritik - Besteht die Unantastbarkeit des Intimbereichs nur auf dem Papier?
Persönlichkeitsrecht|FAQ

Veröffentlicht am

Kritiker der Sphärentheorie halten die postulierte Unantastbarkeit des Intimbereichs, zu dem es häufig um Informationen aus dem Sexualleben geht, für nicht mehr als ein Lippenbekenntnis. In Wahrheit wird aber auch dieser Schutz unter Berufung auf ein angeblich legitimes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit öfter ausgehöhlt.

In seiner „Tagebuch“-Entscheidung weigerten sich das Bundesverfassungsgericht die Inhalte dem absoluten geschützten Bereich persönlicher Lebensgestaltung zuzuordnen, weil der Beschwerdeführer seine Gedanken niedergeschrieben hatte. Damit hätten diese Gedanken das beherrschbare Innenleben des Verfassers verlassen und somit hätte er die Gefahr des Bekanntwerdens in Kauf genommen. Auch der Inhalt dieser Gedanken spreche gegen die Unantastbarkeit, da diese über die Rechtssphäre seines Verfassers hinausgeht und Belange der Allgemeinheit berührt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen236 Bewertungen auf ProvenExpert.com