Yelp - Restaurant-Kritik auf Yelp - schlechte Bewertung
Persönlichkeitsrecht|FAQ
Schlechte Bewertungen künftig mit explosionsartiger Verbreitung?
Yelp-Bewertungen sollen in Apples Karten-Anwendung eingebunden werden
Die Bewertungsplattform Yelp hat das deutsche Portal „Restaurant-Kritik“ übernommen. Es ist daher zu erwarten, dass künftig noch mehr Bewertungen von Restaurants auf Yelp zu finden sein werden. Hinzu kommt, dass die Bewertungen auf Yelp in die Karten App von Apple integriert werden sollen. Die Restaurantkritiken werden dann wohl auch in Apples Karten-Anwendung zu sehen sein.
Damit werden sich schlechte und negative Restaurantbewertungen über Yelp noch schneller verbreiten können.
Schlechte Restaurantkritik - keine Gäste
Schlechte Restaurantkritiken können tödlich sein für die Inhaber der Restaurants. Wer geht schon gerne in ein Restaurant, das nicht „gut“ sein soll?! Yelp verrät ja den Nutzern, was gut ist und was nicht…
Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass es einige Gäste mit ihren Bewertungen auf Yelp übertreiben. Es werden Lügen und unwahre Tatsachen verbreitet. Spätestens an diesem Punkt können die Restaurants eingreifen und sich gegen die Einträge auf Yelp zur Wehr setzen.
Restaurantkritik - was ist zulässig, was ist verboten?
Kritiken auf Yelp, die einzig dazu dienen das Restaurant herabzusetzen, zu diffamieren oder die beleidigend sind, sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind Bewertungen, für die es überhaupt keine Anknüpfungspunkte gibt, beispielsweise wenn der Yelp-Bewerter niemals Gast in dem bewerteten Restaurant war und Dinge über die Speisen, Getränke oder den Service behauptet, die nicht den Tatsachen entsprechen.
In solchen Fällen setzen wir uns für unsere Mandanten direkt mit Yelp in Verbindung, um mögliche Rechtsverstöße umgehend zu beseitigen.
Ist der Täter auch namentlich bekannt, kann dieser neben der Plattform Yelp in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass künftig nicht wieder solche Bewertungen und Kritiken auf Yelp verbreitet werden.
Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator