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Presserechtliche Informationsschreiben
rechtliche Informationen fĂĽr Verlage und Betroffene

Veröffentlicht am

Im Rahmen des Presserechts spielen presserechtliche Informationsschreiben, die von Anwälten an Verlage gerichtet werden, eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es darum geht, Berichterstattungen zu verhindern, aber auch, um Medienvertretern die relevanten Informationen zu einem Thema zur Verfügung zu stellen. In diesem Beitrag möchten wir erklären, was presserechtliche Informationsschreiben sind, welche rechtliche Wirkung sie haben, ob Anwälte dafür eine Kostenpauschale verlangen können und wie Verlage darauf reagieren sollten.
Abschließend erklären wir, wann es für Betroffen Sinn macht, ein presserechtliches Informationsschreiben an einen Verlag oder die Medien zu übermitteln.

 

 

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Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt fĂĽr Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LĂ–SCHEN.com

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Was sind presserechtliche Informationsschreiben?

Presserechtliche Informationsschreiben sind Mitteilungen, die an Journalisten und Medienvertreter verschickt werden, um diese über bestimmte Ereignisse, Entwicklungen oder Informationen zu informieren. Sie dienen dazu, relevante Fakten für eine Berichterstattung bereitzustellen und somit die Medienarbeit zu unterstützen oder Berichterstattungen im Vorfeld zu unterbinden. Diese Schreiben sind häufig auch mit einer Bitte verbunden, dass diese Informationen in den jeweiligen Publikationen oder Online-Medien verwendet werden sollen, um juristische Schritte zu vermeiden.

In der Praxis können solche Schreiben beispielsweise von Unternehmen, PR-Agenturen oder Anwälten im Kontext von rechtlichen Auseinandersetzungen, Stellungnahmen zu laufenden Verfahren oder der Veröffentlichung von Pressemitteilungen genutzt werden.
 

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Welche rechtliche Wirkung haben presserechtliche Informationsschreiben?

Presserechtliche Informationsschreiben haben grundsätzlich keine unmittelbare rechtliche Wirkung im Sinne einer Verpflichtung, über den Inhalt zu berichten. Medien sind nicht dazu verpflichtet, die Informationen zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Sie dienen lediglich als Informationsquelle, die von den Journalisten genutzt oder auch ignoriert werden kann.

Wichtig ist jedoch, dass die in den Schreiben übermittelten Informationen nicht einfach ignoriert werden sollten, wenn der Sachverhalt, über den berichtet wird, dadurch in ein völlig anderes Licht gerückt wird.
Dann können rechtliche Konsequenzen drohen. Insbesondere in Fällen, in denen dann trotz des Informationsschreioben falsche Tatsachen verbreitet werden, kann dies zu Klagen wegen Verleumdung oder Rufschädigung führen. Auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann hier eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich daher, presserechtliche Informationsschreiben presserechtlich überprüfen zu lassen, um richtig hierauf zu reagieren.

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Verdachtsberichterstattung - Was ist erlaubt? Was muss beachtet werden?

Können Anwälte Kosten für presserechtliche Informationsschreiben erstattet verlangen?

Nein, Anwälte können für die presserechtlichen Informationsschreiben keine Kostenerstattung ihrer Gebühren verlangen, da die Schreiben rechtlich nicht notwendig sind. Presse und Medien müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die Berichterstattung rechtmäßig ist. Sollte im Vorfeld feststehen (selten), dass ein Verlag die Rechte eines Betroffenen verletzen wird, kann ein Verlag abgemahnt werden und die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gefordert werden. Das ist etwas anderes als ein presserechtliches Informationsschreiben.
 

Wie sollten Verlage auf presserechtliche Informationsschreiben reagieren?

Verlage sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf presserechtliche Informationsschreiben zu reagieren oder diese im Rahmen der Berichterstattung zu erwähnen. Sie können entscheiden, ob und in welchem Umfang die enthaltenen Informationen in ihren Medien genutzt werden. Dies fällt in den Bereich der redaktionellen Freiheit und der journalistischen Unabhängigkeit.
Jedoch müssen Verlage in ihren Reaktionen auf solche Schreiben die Grundsätze des Presserechts beachten, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der Wahrheitspflicht und der Interessen der beteiligten Parteien. Falls beispielsweise falsche oder unvollständige Informationen verbreitet werden, kann dies zu rechtlichen Problemen führen. Verlage sollten daher sicherstellen, dass sie Informationen, die sie aus presserechtlichen Informationsschreiben übernehmen, sorgfältig prüfen und dann den Entwurf der Berichterstattung erneut prüfen.

Opt-out für Verlage: Können Verlage keine presserechtlichen Informationsschreiben erhalten wollen?

Verlage und Journalisten haben grundsätzlich das Recht, inhaltslose presserechtliche Informationsschreiben nicht zu erhalten. Es gibt allerdings keinen formellen „Opt-out“-Mechanismus, der es Verlagen automatisch ermöglichen wĂĽrde, solche Schreiben abzulehnen. 
Dies könnte zum Beispiel durch eine explizite Mitteilung des Verlags an den Absender geschehen, dass keine weiteren presserechtlichen Informationsschreiben gewĂĽnscht werden. Der Absender ist in diesem Fall dazu verpflichtet, das „Opt-out“-Gesuch zu respektieren, vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2024 - VI ZR 64/23. 

Wann ist ein presserechtliches Informationsschreiben sinnvoll?

Ein presserechtliches Informationsschreiben ist vor allem dann sinnvoll, wenn konkret mit einer (weiteren) Berichterstattung zu rechnen ist – und Sie die Redaktion frühzeitig auf rechtliche Grenzen, notwendige Sorgfaltsanforderungen und/oder schutzwürdige Interessen aufmerksam machen wollen. Solche Schreiben dienen typischerweise dem präventiven Rechtsschutz und sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich als legitime Interessenvertretung anerkannt.

Typische Situationen, in denen ein Informationsschreiben hilft

1) Es gibt konkrete Anzeichen für eine bevorstehende Veröffentlichung

-Journalisten stellen Fragen, bitten um Stellungnahme, kündigen einen Beitrag an („Wir berichten morgen…“).
-Es kursieren Hinweise auf einen bevorstehenden Artikel (z.B. in Social Media, Szene-Foren, BranchengerĂĽchten), und erste Redaktionen recherchieren erkennbar.

2) Eine Berichterstattung ist bereits erschienen – und „Aufgreifen“ droht

Gerade bei Vorwürfen, die ein Medium veröffentlicht hat, ist das Risiko hoch, dass andere Redaktionen dies sekundär verwerten. Ein Informationsschreiben kann dann den Rahmen setzen: Was ist gesichert, was nicht – und welche Punkte wären bei einer Übernahme rechtlich problematisch.

3) Es geht um hochsensible Verdachtslagen
 

Bei strafrechtlichen Vorwürfen oder internen Untersuchungen (z.B. in Institutionen, Vereinen, kirchlichen Kontexten) entscheidet häufig die erste Darstellung über die weitere Dynamik. Ein sorgfältig formuliertes Schreiben kann Redaktionen helfen, Fehler zu vermeiden (Vorverurteilung, falsche Tatsachen, identifizierende Details, fehlende Ausgewogenheit).

4) Schutz der Privatsphäre und besonders schutzbedürftiger Personen
 

Ein Informationsschreiben ist oft der beste Weg, um frĂĽhzeitig klarzustellen:

-welche Daten nicht genannt werden dĂĽrfen/sollten,
-welche Details zur Identifizierbarkeit führen können,
-und wie eine rechtlich zulässige Berichterstattung aussehen kann, ohne Betroffene zusätzlich zu belasten.

Was Betroffene davon haben: Ziel und Nutzen

Ein gutes Informationsschreiben ist kein „Maulkorb“, sondern ein Instrument, um

  • Fehlinformationen zu verhindern
  • Verdachtsberichterstattung rechtssicher zu kanalisieren,
  • Richtigstellungen und Kontext anzubieten
  • und die Redaktion zu einer Kontaktaufnahme vor Veröffentlichung zu bewegen (mit klaren Fristen und einem Ansprechpartner).

Dabei gilt: Je konkreter der Anlass (z.B. laufende Recherche), desto wirksamer und auch rechtlich „sauberer“ ist das Schreiben.

Besonders häufige Konstellation: Vorwürfe sexualisierter Gewalt – u.a. § 174 StGB

Gerade bei Fällen wie „sexuelle Verfehlungen mit Minderjährigen“, „Missbrauch in der Kirche“ oder in Ausbildung/Betreuung ist die Lage typischerweise doppelt sensibel: Es besteht oft hoher öffentlicher Druck, gleichzeitig sind die Schutzinteressen extrem hoch. In diesen Fällen ist professionelles Handeln unabdingbar.

§ 174 StGB betrifft den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen – also Konstellationen, in denen ein Abhängigkeits-, Ausbildungs-, Betreuungs- oder Obhutsverhältnis besteht, und die betroffene Person unter 18 ist (je nach Fallgruppe auch unter 16 bzw. unter Ausnutzung einer Stellung in einer Einrichtung).

Warum ist das fĂĽr Informationsschreiben so relevant?

Für Betroffene (Opfer/Zeugen/Angehörige):
Ein Schreiben kann vor allem darauf zielen, identifizierende Berichterstattung zu verhindern (auch „indirekte Identifizierung“ über Ort, Funktion, konkrete Zeitangaben, familiäre Details, Fotos, Schul-/Vereinsbezüge). Es kann außerdem die Redaktion auffordern, besonders zurückhaltend mit Details umzugehen, die zu Re-Traumatisierung oder „digitaler Dauerstigmatisierung“ führen.

FĂĽr Beschuldigte/Institutionen:
Bei § 174-Konstellationen steht oft eine Verdachtsberichterstattung im Raum (Ermittlungen, interne Hinweise, Meldungen). Ein Informationsschreiben ist hier sinnvoll, um frühzeitig klarzustellen, dass eine Veröffentlichung ohne belastbaren Tatsachenkern, ohne angemessene Einordnung und ohne Gelegenheit zur Stellungnahme rechtlich riskant sein kann – und um eine professionelle, dokumentierte Kommunikationsspur zu schaffen.

In der Praxis sind dies „klassische“ Fälle, in denen Redaktionen zwar berichten dürfen (bei entsprechendem öffentlichen Interesse), aber nur unter strengen Sorgfaltsmaßstäben – und genau dabei kann ein gut gemachtes Informationsschreiben die entscheidende Weiche stellen.

Wann ein Informationsschreiben eher nicht passt (oder gefährlich wird)

Ein Informationsschreiben ist nicht immer die beste Lösung. Es kann kontraproduktiv sein, wenn:

  • es „ins Blaue hinein“ an viele Medien geht, ohne konkreten Anlass (Streisand-Effekt),

  • es zu aggressiv formuliert ist (Drohkulisse statt Sachaufklärung)

  • es eigene Risiken erzeugt, etwa durch Preisgabe sensibler Details oder durch ungenaue Tatsachenbehauptungen

  • oder wenn eigentlich zunächst eine Krisenkommunikation (intern/extern) geklärt werden muss.

Zudem gilt: Auch wenn die Rechtsprechung Informationsschreiben grundsätzlich als zulässig einordnet, kommt es im Einzelfall stark auf Ton, Inhalt, Anlass und Zielrichtung an.

Warum ich hier „beide Seiten“ kenne – und was das für Sie bedeutet

Ich arbeite im Presserecht und Medienrecht nicht nur aus der Perspektive „Betroffener“, sondern kenne auch redaktionelle Abläufe, typische Prüfprozesse in Verlagen und die Punkte, an denen Berichterstattung juristisch kippt. Genau deshalb zielt ein Informationsschreiben aus meiner Sicht nicht auf Eskalation, sondern auf steuerbare, rechtssichere Kommunikation – mit dem Ziel, Schaden zu verhindern, bevor er entsteht.

Wenn Sie vermuten, dass eine Berichterstattung bevorsteht (oder wenn bereits recherchiert wird), ist der richtige Zeitpunkt oft früh: sobald die erste Anfrage kommt oder sobald konkrete Anzeichen vorliegen. Dann lässt sich ein Informationsschreiben so aufsetzen, dass es Redaktionen hilft, korrekt zu berichten – oder im Zweifel von einer rechtsverletzenden Veröffentlichung Abstand zu nehmen.

 

Fazit zu den presserechtlichen Informationsschreiben

Presserechtliche Informationsschreiben sind ein wichtiges Instrument zur Kommunikation zwischen Unternehmen, Anwälten und der Presse. Sie bieten eine Möglichkeit, relevante Informationen auszutauschen, wobei ihre rechtliche Wirkung im Wesentlichen darin besteht, der Presse nützliche Informationen zu liefern, ohne eine Veröffentlichungspflicht zu begründen. Nicht zu verkennen ist eine große Missbrauchsgefahr, die mit den Schreiben einhergeht (Verhinderung unliebsamer Berichterstattung).
Anwälte können die Kosten für solche Schreiben nicht erstattet bekommen, während Verlage selbst entscheiden, ob sie diese Informationen nutzen. Verlage haben auch das Recht, sich gegen den Empfang substanzloser Schreiben zu entscheiden, sollten dies aber klar und deutlich kommunizieren.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt fĂĽr Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt fĂĽr Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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