Welche rechtliche Wirkung haben presserechtliche Informationsschreiben?
Presserechtliche Informationsschreiben haben grundsätzlich keine unmittelbare rechtliche Wirkung im Sinne einer Verpflichtung, über den Inhalt zu berichten. Medien sind nicht dazu verpflichtet, die Informationen zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Sie dienen lediglich als Informationsquelle, die von den Journalisten genutzt oder auch ignoriert werden kann.
Wichtig ist jedoch, dass die in den Schreiben übermittelten Informationen nicht einfach ignoriert werden sollten, wenn der Sachverhalt, über den berichtet wird, dadurch in ein völlig anderes Licht gerückt wird.
Dann können rechtliche Konsequenzen drohen. Insbesondere in Fällen, in denen dann trotz des Informationsschreioben falsche Tatsachen verbreitet werden, kann dies zu Klagen wegen Verleumdung oder Rufschädigung führen. Auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann hier eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich daher, presserechtliche Informationsschreiben presserechtlich überprüfen zu lassen, um richtig hierauf zu reagieren.
Können Anwälte Kosten für presserechtliche Informationsschreiben erstattet verlangen?
Nein, Anwälte können für die presserechtlichen Informationsschreiben keine Kostenerstattung ihrer Gebühren verlangen, da die Schreiben rechtlich nicht notwendig sind. Presse und Medien müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die Berichterstattung rechtmäßig ist. Sollte im Vorfeld feststehen (selten), dass ein Verlag die Rechte eines Betroffenen verletzen wird, kann ein Verlag abgemahnt werden und die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gefordert werden. Das ist etwas anderes als ein presserechtliches Informationsschreiben.
Wie sollten Verlage auf presserechtliche Informationsschreiben reagieren?
Verlage sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf presserechtliche Informationsschreiben zu reagieren oder diese im Rahmen der Berichterstattung zu erwähnen. Sie können entscheiden, ob und in welchem Umfang die enthaltenen Informationen in ihren Medien genutzt werden. Dies fällt in den Bereich der redaktionellen Freiheit und der journalistischen Unabhängigkeit.
Jedoch müssen Verlage in ihren Reaktionen auf solche Schreiben die Grundsätze des Presserechts beachten, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der Wahrheitspflicht und der Interessen der beteiligten Parteien. Falls beispielsweise falsche oder unvollständige Informationen verbreitet werden, kann dies zu rechtlichen Problemen führen. Verlage sollten daher sicherstellen, dass sie Informationen, die sie aus presserechtlichen Informationsschreiben übernehmen, sorgfältig prüfen und dann den Entwurf der Berichterstattung erneut prüfen.
Opt-out für Verlage: Können Verlage keine presserechtlichen Informationsschreiben erhalten wollen?
Verlage und Journalisten haben grundsätzlich das Recht, inhaltslose presserechtliche Informationsschreiben nicht zu erhalten. Es gibt allerdings keinen formellen „Opt-out“-Mechanismus, der es Verlagen automatisch ermöglichen würde, solche Schreiben abzulehnen.
Dies könnte zum Beispiel durch eine explizite Mitteilung des Verlags an den Absender geschehen, dass keine weiteren presserechtlichen Informationsschreiben gewünscht werden. Der Absender ist in diesem Fall dazu verpflichtet, das „Opt-out“-Gesuch zu respektieren, vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2024 - VI ZR 64/23.
Fazit zu den presserechtlichen Informationsschreiben
Presserechtliche Informationsschreiben sind ein wichtiges Instrument zur Kommunikation zwischen Unternehmen, Anwälten und der Presse. Sie bieten eine Möglichkeit, relevante Informationen auszutauschen, wobei ihre rechtliche Wirkung im Wesentlichen darin besteht, der Presse nützliche Informationen zu liefern, ohne eine Veröffentlichungspflicht zu begründen. Nicht zu verkennen ist eine große Missbrauchsgefahr, die mit den Schreiben einhergeht (Verhinderung unliebsamer Berichterstattung).
Anwälte können die Kosten für solche Schreiben nicht erstattet bekommen, während Verlage selbst entscheiden, ob sie diese Informationen nutzen. Verlage haben auch das Recht, sich gegen den Empfang substanzloser Schreiben zu entscheiden, sollten dies aber klar und deutlich kommunizieren.