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Rechtswidrige Berichterstattung über Ihr Unternehmen
geschäftsschädigende Äußerungen

Veröffentlicht am

Wir helfen Unternehmen, über die falsch im Internet berichtet wird (Rufmord). Häufig finden solche Rufmordfälle auf Arbeitgeberbewertungsportalen wie kununu oder stepstone statt. Zunächst prüfen wir, welche Äußerungen rechtswidrig und angreifbar sind und welche Schritte wir empfehlen. Man muss dabei zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen unterscheiden. Falsche Tatsachenbehauptungen sind in jedem Fall angreifbar und sollten nicht geduldet werden, wenn die Äußerungen geeignet sind, den Ruf des Unternehmens zu schädigen. Bei Werturteilen wird es schwieriger festzustellen, ob nun eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht. Ein Vorgehen ist jedenfalls dann anzuraten, wenn die falsche Tatsachen, Diffamierungen oder haltlose Unterstellungen und Gerüchte verbreitet werden. Ebenso raten wir an, jede Form der Beleidigung, Diskriminierungsvorwürfe oder Rassisvorwürfe nicht unkommentiert stehen zu lassen.

Tipp:

Bitte sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass die Rechtsverstöße beweissicher dokumentiert werden. Sie können unseren Atomshot zur Beweissicherung verwenden. Wir benötigen die Nachweise für unsere anwaltliche Arbeit. 

Ansprüche bei Rufmord von Unternehmen

Kommt es zu Reputationsschäden aufgrund des Rufmords, stehen den Unternehmen zahlreiche Ansprüche zu, die wir geltend machen können. Zu den populärsten Mitteln zählen die Löschung der Behauptungen von Internetseiten und auch der Links aus den Google-Suchergebnissen. Daneben spielen Schadensersatzansprüche eine große Rolle. Auch die Erstattung der Anwaltskosten darf dabei nicht vergessen werden. 

  • Löschung
  • Beseitigung
  • Unterlassung
  • Schadensersatz
  • Ersatz der Anwaltskosten
  • entgangener Gewinn
  • Schmerzensgeld / Geldentschädigung

Neben diesen Ansprüchen empfehlen wir, sich von dem Täter einen Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag unterschreiben zu lassen. Durch den Vertrag wird der Täter verpflichtet, sich künftig nicht mehr abfällig über das Unternehmen zu äußern. Um sicherzustellen, dass sich der Täter hieran hält, sehen die Verträge die Zahlung einer Vertragsstrafe vor, wenn es zu einem weiteren Verstoße kommt. Im geschäftlichen Bereich beginnen die Vertragsstrafen bei 5.000 Euro aufwärts. Diese Summen müssen die Täter den Unternehmen im Mindestmaß zahlen, wenn es zu einem weiteren Verstoß kommt.

Beratung von Unternehmen bei Rufmord

Im Gespräch mit unseren Mandanten werden die Hintergründe und die individuellen Besonderheiten beleuchtet, um das „Mittel der „Wahl“ ausfindig zu machen. Nicht immer ist die Wahl juristischer Mittel sinnvoll, um die Reputation der Unternehmen nachhaltig zu schützen. In der Vergangenheit hat sich auch die beratende Kommunikation als probates Mittel zur Prävention und auch Deeskalation erwiesen. Entscheiden wir uns gemeinsam für den Weg der Kommunikation erfolgt auch dies nur nach vorheriger Abwägung der Vor- und Nachteile für unsere Mandanten.

Ein besonderes Augenmerk gilt selbstverständlich immer dem Gegner. Mit wem haben wir es auf der Gegenseite zu tun? Welche Reaktionen sind zu erwarten? Dies muss im Vorfeld abgewogen werden. Dabei ist es von Vorteil, dass man den Gegner „kennt“. Damit meinen wir nicht den Arbeitnehmer, der gegen ein Unternehmen hetzt oder den unzufriedenen Patienten, der seinen Unmut auf Jameda äußert, sondern die Diensteanbieter im Internet: Google, Facebook, kununu, Amazon, Tripadvisor, Bild, Managermagazin, Wikipedia etc.

Wie geht am taktisch am sinnvollsten an Google oder Facebook heran? Wen schreibe ich an und wie? Welche Fristen setze ich Bewertungsportalen. Macht eine einstweilige Verfügung Sinn? Klagen gegen die Bild?

Wir kennen unsere „Gegner“, da wir seit Jahren fokussiert sind - auf den Reputationsschutz im Internet! Das spart Zeit und Geld und erhöht die Erfolgschancen auch in Ihrem Fall.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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