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Seminare, Webinare, Workshops, Schulungen
Social Media-, Presse- und Medienrecht

Veröffentlicht am

Die Seminare, Workshops und Webinare der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte zum Social Media- , Presse- und Urheberrecht  vermitteln transformativ Praxis-Wissen aus eigenen Fällen unserer Medienkanzlei für unsere Zielgruppen (PR-Abteilungen, Medienhäuser, Journalisten, Verbände, Behörden & Agenturen). 

Wir führen die Seminare und Webinare in kleinen Gruppen mit maximal 20 Teilnehmern durch. Interaktiv, verständlich (kein Juristendeutsch) und fokussiert auf den praktischen Nutzen. Kein abstraktes Geschwafel. 

Das Ziel: Die Teilnehmenden auf die “nächste” Stufe in der persönlichen Entwicklung zu bringen: Mehr Selbstvertrauen in das eigene Können und Wissen zu erlangen und einen sinnstiftenden Wegweiser für das eigene Schaffen zu erhalten. Das unterscheidet uns fundamental von herkömmlichen Seminaranbietern, wie uns Teilnehmende, Unternehmensinhaber und Medienhäuser immer wieder rückmelden.

Überzeugen Sie sich selbst und testen uns:

[email protected]

06131-240950

 

 

Unsere Seminare
Referenten sind Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie Presserecht

Social Media Recht Seminar

Social Media Recht Seminar

Schulung zu rechtlichen Aspekten von Social Media

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Bewertungen im Internet - Wie sich Unternehmer erfolgreich wehren können - Hilfe zur Selbsthilfe

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Reputationsschutz und -management

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Seminare und Webinare für Unternehmen, Verbände und Behörden
Social Media Recht, Presserecht & Urheberrecht

  • Seminare im Medien- und Presserecht für Volontäre und Journalisten
  • True-Crime / Gerichtsberichterstattung - rechtlich sicher über Kriminalfälle berichten - für Volontäre und ausgebildete Journalisten
  • Sicherer Umgang mit Presse- und Medienanfragen für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung oder Organisationen (Bsp: THW)
  • Social Media Recht für Admins
  • Recht für YouTuber & Multi-Channel Networks
  • Live-Streaming via Persicope & Meerkat - Das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und die Sendelizenz
  • Bildrecht für Fotografen – Fotos, Filme & Videos – rechtliche Fallstricke vermeiden

Unsere Seminare und Webinare für Medienhäuser
Praxisnahe Fortbildung für Ihre Redaktion

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter optimal auf die rechtlichen und ethischen Herausforderungen im journalistischen Alltag vorbereiten? Unsere maßgeschneiderten Schulungen vermitteln praxisorientiertes Wissen zu den zentralen Themen des Presserechts und der journalistischen Arbeit. Hier sind die Vorteile, wenn Sie auf unsere Expertise setzen:

Klare Orientierung in rechtlichen Fragen: Rechte und Pflichten der Medien

Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern fundiertes Wissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Berichterstattung. Das gibt Ihrer Redaktion Sicherheit und schützt Ihr Haus vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

  • Rechte und Pflichten in der Berichterstattung: Sicherer Umgang mit journalistischen Freiheiten und Verantwortlichkeiten.
  • Abgrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung: Präzise Trennung, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

Haftungsfragen und Ansprüche Betroffener – Risiken minimieren

Ihr Team lernt, wie es Haftungsfragen proaktiv angeht und Ansprüche Betroffener professionell handhabt.

  • Haftung von Verlagen und Journalisten: Wissen, wann und wie Verlage oder Redakteure haftbar gemacht werden können.
  • Umgang mit Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz: So vermeiden Sie teure juristische Konflikte.

Sichere Verdachtsberichterstattung und Auskunftsrechte

Wir zeigen Ihren Mitarbeitern, wie sie sensibel und rechtssicher mit Verdachtsfällen umgehen und ihre journalistischen Auskunftsrechte durchsetzen.

  • Verdachtsberichterstattung: Rechtlich abgesicherte Berichterstattung bei offenen Fällen.
  • Presserechtlicher Auskunftsanspruch: Wer muss Auskunft erteilen, wer hat Anspruch darauf, und wie schnell?

Interviews und Zitate – rechtliche Grundlagen

Ihre Redaktion erfährt, wie sie sicher mit Interviews, Bildern und Zitaten arbeitet – von der Planung bis zur Veröffentlichung.

  • Ansprüche auf Interviews und Zitate: Was dürfen Journalisten einfordern?
  • Interviewvertrag und Autorisierung: Rechtssichere Vereinbarungen von Anfang an.

True Crime Formate / Polizei- und Gerichtsberichterstattung


Berichterstattungen über Kriminalfälle begeistern Leser, Zuhörer und Zuschauer - spannend über die Fälle zu berichten ist dabei eine Aufgabe der Medien. Das Ganze muss aber auch rechtlich sauber geschehen. Wir wissen wie das geht und vermitteln den Medienschaffenden unsere Expertise und das know-how über den richtigen Umgang mit Kriminalfällen und Gerichtsverfahren in allen Formaten - vom Podcast bis hin zur klassischen Tageszeitung.

Grenzen der Berichterstattung – Persönlichkeitsrechte und mehr

Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für die rechtlichen Grenzen und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten.

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeitsrechte: Schutz vor juristischen Konflikten.
  • Trennung von Redaktion und Werbung: Sicherstellung unabhängiger Berichterstattung

Online und Social Media – Herausforderungen der digitalen Welt

Wir unterstützen Ihre Redaktion im Umgang mit modernen Technologien und Plattformen – von Social Media bis hin zu KI-gestützten Tools wie ChatGPT.

  • Online-Archive: Rechtssichere Verwaltung von veröffentlichten Inhalten.
  • Social Media und KI: Chancen nutzen, Risiken minimieren.

Warum uns wählen?

Unsere Seminare und Webinare sind praxisnah, juristisch fundiert und individuell an die Bedürfnisse Ihrer Redaktion angepasst. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, und stärken das Vertrauen in die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter.

Lassen Sie Ihre Redaktion von Expertenwissen profitieren – für rechtssichere und hochwertige Berichterstattung!

Sie benötigen ein Seminar?

Rufen Sie mich an!
 06131 240950

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KONTAKT

Referenten:

Die Referenten unserer Seminare und Webinare sind die Rechtsanwälte Tobias Röttger, LL.M. und Karsten Gulden, LL.M (Medienrecht). Die beiden Rechtsanwälte sind die Gründer der Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte (im Jahr 2005) und haben mittlerweile rund 20 Jahre spezialisierte Berufserfahrung im Presse- und Medienrecht.

Rechtsanwalt Tobias Röttger hilft unter anderem Unternehmen, Private, Verbände, Verlage, Banken, Gemeinden, Fotografen, Schauspieler/innen, Models und Kreative zu verschiedenen Fragen des Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrechts. Er hält regelmäßig deutschlandweit Praxis-Seminare, Inhouse-Schulungen und Workshops zu internet- und digitalrechtlichen Themen, insbesondere aus den Bereichen Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Social Media- und Online Marketingrecht und wird als Speaker zu den Themen „Internet, Digitalisierung & Recht“ angefragt und gebucht.

Die Auftraggeber sind Verbände, Hochschulen, Genossenschaften, Städte / Gemeinden, Firmen, Verlage und Vereine aus dem gesamten Bundesgebiet.

Rechtsanwalt Karsten Gulden berät und vertritt zwei der renommiertesten Verlage Deutschlands dauerhaft in presse- und medienrechtlichen Fragen (quasi als externe Kanzlei für Presserecht und Medienrecht). Zudem ist er als Dozent für Presserecht und Medienrecht u.a. für den Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland tätig. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Presserecht an der Universität Mainz und hält dort eine Vertiefungsvorlesung im Presserecht zum Thema Polizei- und Gerichtsberichterstattung.

 

Ihr Referent
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Seit über 15 Jahren Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht. Gründer der Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte

Ihr Referent
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator Karsten Gulden, LL.M.

Seit über 14 Jahren Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Gründer der Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte

Zielgruppen:

Unsere Seminare richten sich an UnternehmenBehördenVerbände und Selbstständige sowie an Verlage und Medienhäuser. Rechtliche Vorkenntnisse sind für eine Teilnahme in der Regel nicht erforderlich. So halten wir auch regelmäßig Vorträge in Schulen und Bildungseinrichtungen – oft auf ehrenamtlicher Basis.

Was die Teilnehmer erwartet:

Wir erstellen das Seminar, den Vortag oder Workshop anhand der Bedürfnisse der Teilnehmer des jeweiligen Seminars. Im Kern gehen wir auf die Themen und Fragestellungen ein, mit denen die Teilnehmer tagtäglich konfrontiert werden.

Die Teilnahme an unseren Seminaren gestaltet sich dabei abwechslungsreich und unterhaltsam, ohne dass dabei der Lernerfolg auf der Strecke bleibt. Ziel unserer Vorträge ist jedoch nicht der Monolog, sondern die Interaktion mit den Teilnehmern. Wer Fragen hat, darf diese stellen. Bestenfalls werden diese dann direkt gemeinsam erörtert und in der Gruppe beantwortet, während die Referenten als Moderatoren in den Hintergrund treten.

Dauer der Seminare:

Die Seminare und Schulungen der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte dauern zwischen 2 - 4 Stunden. Daneben erstellen wir auf Wunsch auch individuelle Konzepte, die auf den Kunden zugeschnitten werden können – sowohl inhaltlich als auch zeitlich.

Wo finden die Seminare statt?

Entweder bei Ihnen oder bei uns. Die Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte verfügt einen eigenen Konferenz- und Seminarraum am Standort in Mainz – Kapazität bis zu 25 Personen – modernste Ausstattung. Daneben führen wir bundesweit externe Inhouse-Schulungen und Workshops an.

Kosten:

Die Kosten unserer Angebote richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Unternehmen, Behörden, Verbände und Medienhäuser. Aus diesem Grunde erfolgt eine individuelle Angebotsunterbreitung für die einzelnen Seminare und Vorträge.

Was können die Teilnehmer mit nach Hause nehmen?

Die Seminare der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte dienen der Ausbildung und Aufklärung und sollen bei den Teilnehmern ein rechtliches Gefahrenbewusstsein im täglichen Umgang mit den digitalen Medien schaffen – verständlich und einfach. Das Erlernte kann direkt im Anschluss im Arbeitsalltag eingesetzt und erprobt werden. So lassen sich die rechtlichen Fallstricke bereits im Vorfeld erkennen und Schäden vermeiden, die später viel Geld kosten können. 

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