Erfolg mit Streitwertbeschwerde vor dem OLG Dresden - Unterlassung wegen Ehrverletzung
Negative Berichte über Internetplattformen können zur einer Ehrverletzung führen und mit einer einstweiligen Verfügung beanstandet werden.
Negative Berichte über Internetplattformen können zur einer Ehrverletzung führen und mit einer einstweiligen Verfügung beanstandet werden.
Die Bezeichnung „Du alter weißer Mann!“ kann eine strafbare Beleidigung sein, wenn der Adressat herabgewürdigt werden soll. Das gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene durch sein Verhalten keinen Anlass dazu gegeben hat, ihn entsprechend herabzuwürdigen.