Erfolg mit Streitwertbeschwerde vor dem OLG Dresden - Unterlassung wegen Ehrverletzung
Negative Berichte über Internetplattformen können zur einer Ehrverletzung führen und mit einer einstweiligen Verfügung beanstandet werden.
Negative Berichte über Internetplattformen können zur einer Ehrverletzung führen und mit einer einstweiligen Verfügung beanstandet werden.
Politiker müssen bei jeder Äußerung den Neutralitätsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot beachten. Ansonsten kann ihnen drohen, dass sie bestimmte Äußerungen zu unterlassen haben.