Schwangere wegen Facebook-Posts entlassen
Negative Äußerungen über Kunden des Arbeitgebers im sozialen Netzwerk Facebook begründen nicht die außerordentliche Entlassung einer schwangeren Frau.
Negative Äußerungen über Kunden des Arbeitgebers im sozialen Netzwerk Facebook begründen nicht die außerordentliche Entlassung einer schwangeren Frau.