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Instagram Videos auf TikTok oder YouTube veröffentlichen
ist das erlaubt?

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Eure Social Media Abteilung hat Reels und Stories erstellt und mit Musik von der Facebook Sound Collection oder Instagram Music Bibliothek unterlegt. Nun stellt sich die Frage: Kann man diese Inhalte recyceln, indem man sie einfach von Instagram herunterlädt und auf einer anderen Plattform hochlädt?
Worauf zu achten ist und warum Unternehmen sich an die Regeln halten sollten, erkläre ich in diesem Beitrag.

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Hinweis

Abmahnungen der Musikindustrie vermeiden! Was müssen Unternehmen und Freiberufler beachten, wenn sie Inhalte auf TikTok und YouTube wiederverwerten?
Wer unser Video zum Thema sehen möchte, findet es hier:

YouTube Video: Instagram Reels Stories auf YouTube oder auf TikTok veröffentlichen
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Darf man die erstellten Instagram Clips auch auf YouTube als Shorts oder auf TikTok veröffentlichen – recyceln❓

Was ist das Problem?
Reels und Stories einfach recyceln

Ihr habt eigene Inhalte in euren Instagram Reels oder Stories? Dann könnt ihr diese natürlich auch auf einer anderen Plattform verwenden. Es handelt sich dabei um eure urheberrechtlich geschützten Inhalte. Deshalb könnt ihr sie auch auf TikTok und YouTube hochladen.

Problematisch wird es jedoch dann, wenn ihr in euren Videos Musik von der Musikbibliothek von Instagram benutzt habt.

Die Inhalte der „Facebook Sound Collection“ und der „Instagram-Musikbibliothek“ dürfen nur auf Instagram verwendet werden. Dies geht aus den Instagram-Richtlinien hervor.

Das heißt in einem geschlossenen System – jedoch nicht außerhalb der Plattform Instagram. Denn aus den Richtlinien geht nicht explizit hervor, dass man die Beiträge mit der Musik auf anderen Social Media Plattformen wie z.B. YouTube oder TikTok veröffentlichen darf.
Dafür benötigt ihr die Rechte um diese Musik bei TikTok oder bei YouTube zu veröffentlichen. Ihr habt aber lediglich die Rechte die Musik auf Instagram zu veröffentlichen.

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Musik auf Instagram ist doch gleich mit der auf TikTok
Wo ist da das Problem?

Ihr habt ein Video mit Musik aus der Instagram Music Bibliothek unterlegt, zum Beispiel mit "Ed Sheeran - Shivers". Nun wollt ihr das Video auf TikTok hochladen, denn auf der TikTok Sound Datenbank gibt es ebenfalls die Lizenz für "Ed Sheeran - Shivers".

Auf den ersten Blick sollte dies doch kein Problem sein, oder?

Doch, das ist leider ein Problem, denn selbst wenn in der TikTok Sound Datenbank "Ed Sheeran - Shivers" vorhanden ist, heißt das nicht, dass man "Ed Sheeran - Shivers" dort einfach hochladen darf.

Das Problem ist vorliegend das Hochladen. Instagram hat euch das Recht eingeräumt "Ed Sheeran - Shivers" auf Instagram zu verwenden und nicht auf einer anderen Plattform hochzuladen.

Der juristisch urheberrechtliche Akt ist das Hochladen. Ihr habt dann durch das Hochladen auf den TikTok-Server das Musikstück öffentlich zugänglich gemacht. Für das öffentliche zugänglichmachen benötigt man jedoch explizite Rechte (Nutzungsrechte) und die hat euch Instagram als auch TikTok nicht eingeräumt.

Das Hochladen ohne Nutzungsrecchte stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Aus diesem Grund lässt man am besten die Finger davon.

Die Lösung wäre das gleiche Video noch einnmal mit der Musik aus der Datenbank von TikTok neu zu drehen. Damit seid ihr dann auf der sicheren Seite.

TikTok Videos mit Musik - Abmahnung?

Achtung:

Es handelt sich bei dem Thema um kein theoretisches Problem. Aktuell wurden bereits erste Unternehmen von Anwälten der Musikindustrie angeschrieben, die ihre TikTok Videos mit Musik unterlegt und für die geschäftliche Nutzung nicht die notwendigen Lizenzen vorliegen hatten.

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Fazit

Genutzt werden dürfen die Inhalte der „Facebook Sound Collection“ und der „Instagram-Musikbibliothek“ nach den Instagram-Richtlinien auf Instagram. Das heißt in einem geschlossenen System – jedoch nicht außerhalb der Plattform. Denn aus den Richtlinien geht nicht explizit hervor, dass man die Beiträge mit der Musik auf anderen Social Media Plattformen wie YouTube oder TikTok veröffentlichen darf. Wenn euch dieses Recht von Instagram nicht ausdrücklich eingeräumt wurde, solltet ihr die Finger davon lassen. Denn ihr seid in der Beweispflicht, dass ihr die dafür notwendigen Nutzungsrechte erworben habt. Eure Instagram-Reels und Stories, die ihr mit Musik mittels der Sticker-Funktion unterlegt habt, sollten auf Instagram bleiben und nicht auf anderen Social Media Accounts wie TikTok und YouTube recycelt werden.

Ausgenommen davon sind natürlich eure Inhalte an denen ihr das Urheberrecht besitzt.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

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