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Bewertungen nach den Google-AGB: Wer darf wie bewerten?
Google Bewertungen und Richtlinien

Veröffentlicht am

Eine Meinung haben alle, aber nicht jeder darf dann gleich eine Bewertung abgeben. Zumindest nicht bei Google. Hier erfahren Sie, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie auf Google Ihre Erfahrungen teilen und eine Bewertung abgeben möchten.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

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Wer darf auf Google bewerten?

Jeder, der ein Google Konto besitzt, kann ein Unternehmen bewerten. Die Hürde ist also denkbar niedrig, da bereits jeder Android-User ein Google Konto zwangsläufig besitzt. Alle anderen Menschen können ein solches Konto kostenlos innerhalb weniger Minuten erstellen. Es ist nicht möglich, gänzlich anonyme Rezensionen zu schreiben.
Die Rezensionsfunktion gehört hierbei zu Google Maps.

Wie das funktioniert mit dem Bewerten, erfahren Sie hier.

Das Mindestalter für die Verwaltung eines eigenen Google Kontos beträgt in Deutschland 16 Jahre. Das bedeutet, dass Minderjährige unter 16 Jahren keine Google Bewertungen abgeben dürfen.

Rechtliche Seite

Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Bewerter und dem bewertenden Unternehmen muss nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht bestehen, vgl. LG Augsburg, Urteil vom 17. August 2017, 022 O 560/17, juris, Tz. 22; LG Köln, Beschluss vom 19. Juli 2016, 28 O 77/16, juris, Tz. 2; OLG Hamburg, Urteil vom 22. Januar 2019, 7 U 126/16, S. 12; LG Hamburg, Beschluss vom 10. Juli 2019, 324 O 174/18, S. 2 f. (bestätigt durch OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2020, 7 W 70/19).

Die Gerichte sagen, dass eine tatsächliche, wie auch immer geartete Erfahrung ausreichend sei, um eine Bewertung abgeben zu dürfen.

Auf der sicheren Seite sind allerdings nur "echte" Kunden, Patienten oder Mitarbeiter, die im Zweifel auch nachweisen können, dass ein Kontakt bestand (bspw.durch Vorlage einer Quittung, eines Rezepts oder eines Arbeitsvertrages).

Wer darf Google Bewertungen abgeben❓

YouTube Video: FAQ: Google Bewertung - Wer darf Google Bewertungen abgeben❓
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FAQ: Google Bewertung - Wer darf Google Bewertungen abgeben❓

Wie darf auf Google bewertet werden?

Bewertet wird nach einem 5- Sterne Prinzip. Sie können optional noch mit einem Text hinzufügen.

Rezensionen zu Unternehmen werden neben dem Eintrag in Google Maps und in der Google-Suche angezeigt. Die Bewertung kann von anderen Google Usern mit einem „Daumen hoch“ als hilfreich gekennzeichnet werden. Die Bewertungen müssen sich auf die Produkte und Dienstleistungen des bewertenden Unternehmens beziehen und sachlich formuliert sein.

Beispiel einer Bewertung mit Text
Beispiel einer Bewertung mit Text

Beispiel einer Bewertung mit Text. Oben Rechts befindet sich die Funktion, selbst eine Rezension zu schreiben.

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Welche Bewertungen sind auf Google verboten?

Die deutschen Gesetze verbieten es, bestimmte Dinge in Bewertungen zu schreiben.

Aber auch Google selbst hat eigene Regeln aufgestellt, welche Inhalte erwünscht sind und welche nicht.
Die Richtlinien sind abrufbar unter: https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114?hl=de&ref_topic=7422769

Demnach sind verboten:

  • Spam und gefälschte Inhalte. Zulässig ist nur, was wirkliche Erfahrungen widerspiegelt. Mehrmals dürfen dieselben Inhalte nicht gepostet werden.
  • Nicht themenbezogene Inhalte. Alle Rezensenten müssen sich auf das bewertete Objekt beziehen – und nur darauf. „Maps soll kein Forum für Nutzer sein, die sich zu politischen, sozialen oder persönlichen Themen äußern möchten. Inhalte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden entfernt“, heißt es in der Richtlinie.
  • Beiträge zu Produkten oder Dienstleistungen, die lokalen gesetzlichen Verboten unterliegen. Dazu gehören etwa Waffen, Glücksspiel oder regulierte Arzneimittel.
  • Illegale Inhalte.  „Wir akzeptieren keine Inhalte, die illegal sind oder in denen illegale Aktivitäten dargestellt werden“, heißt es von Google. Als Beispiele nennt das Unternehmen:
  1. Urheberrechtsverstöße
  2. Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Vergewaltigung, Organ- oder Menschenhandel
  3. Sexualisierte Darstellung von Kindern
  4. Beiträge zu Produkten, für die bedrohte Tierarten gejagt oder getötet werden, zu illegale Drogen oder zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, die auf den illegalen Markt umgelenkt werden.
  5. Darstellungen exzessiver oder grundloser Gewalt bzw. Inhalte, mit denen Gewalt gefördert wird.
  • Terroristische Inhalte
    In den Richtlinien heißt es: „Terroristische Organisationen dürfen diesen Dienst für keinerlei Zwecke nutzen. Es ist beispielsweise verboten, Mitglieder über Google Maps anzuwerben. Auch Inhalte, die in Verbindung mit Terrorismus stehen, sind strengstens untersagt.“
  •  Sexuell explizite Inhalte
  • Anstößige Inhalte: „Wir entfernen grundsätzlich Inhalte, die obszöne, vulgäre oder anstößige Sprache oder Darstellungen enthalten.“
  • Gefährliche oder abwertende Inhalte. Gemeint sind damit: Drohungen, Belästigung, Einschüchterung und Mobbing sowie Hatespeech
  • Identitätsdiebstahl. Nutzern ist es nicht gestattet, andere mithilfe von Google Maps zu täuschen. Dies bezieht sich sowohl auf irreführende Inhalte als auch auf falsche Darstellungen. Google stellt klar: „Veröffentlichen Sie keine Inhalte im Namen anderer Personen, Unternehmen oder Organisationen, wenn Sie dazu nicht autorisiert sind.“
  • Verboten sind Bewertungen auch bei Interessenkonflikten. Nicht erlaubt ist es, das eigene Unternehmen bewerten, negative Inhalte über eine aktuelle oder frühere Berufserfahrung posten und negative Inhalte über einen Mitbewerber posten, um dessen Bewertungen zu beeinflussen

Wer unsicher ist, ob eine Bewertung rechtens ist oder wissen will, ob Google die Bewertung löschen wird, kann sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen.

Welche Bewertungen sind verboten❓

YouTube Video: FAQ: Google Bewertung - Welche Bewertungen sind verboten❓
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FAQ: Google Bewertung - Welche Bewertungen sind verboten❓

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