Wer darf auf Google bewerten?
Jeder, der ein Google Konto besitzt, kann ein Unternehmen bewerten. Die Hürde ist also denkbar niedrig, da bereits jeder Android-User ein Google Konto zwangsläufig besitzt. Alle anderen Menschen können ein solches Konto kostenlos innerhalb weniger Minuten erstellen. Es ist nicht möglich, gänzlich anonyme Rezensionen zu schreiben.
Die Rezensionsfunktion gehört hierbei zu Google Maps.
Wie das funktioniert mit dem Bewerten, erfahren Sie hier.
Das Mindestalter für die Verwaltung eines eigenen Google Kontos beträgt in Deutschland 16 Jahre. Das bedeutet, dass Minderjährige unter 16 Jahren keine Google Bewertungen abgeben dürfen.
Rechtliche Seite
Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Bewerter und dem bewertenden Unternehmen muss nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht bestehen, vgl. LG Augsburg, Urteil vom 17. August 2017, 022 O 560/17, juris, Tz. 22; LG Köln, Beschluss vom 19. Juli 2016, 28 O 77/16, juris, Tz. 2; OLG Hamburg, Urteil vom 22. Januar 2019, 7 U 126/16, S. 12; LG Hamburg, Beschluss vom 10. Juli 2019, 324 O 174/18, S. 2 f. (bestätigt durch OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2020, 7 W 70/19).
Die Gerichte sagen, dass eine tatsächliche, wie auch immer geartete Erfahrung ausreichend sei, um eine Bewertung abgeben zu dürfen.
Beispiel: Rechtsprechung des Landgericht Köln zu einer Google-Bewertung eines Rechtsanwaltes von einer Person, die kein Mandant war (Bewertung war zulässig):
"Die Bewertung trägt aus Sicht eines durchschnittlichen Rezipienten gerade nicht den Aussagegehalt in sich, dass eine tatsächliche Kunden- bzw. Mandatsbeziehung
zwischen dem Beklagten und dem Kläger oder auch selbst nur eine konkrete Vertragsanbahnung (als beruflicher Kontakt im weiteren Sinne) bestanden haben
und dann zur Grundlage der Bewertung gemacht worden sein muss. Denn vorliegend wurde die Bewertung gerade nicht auf einem Bewertungsportal abgegeben, welches ausschließlich konkrete Leistungserbringungen zum Gegenstand haben soll (vgl. hierzu auch schon OLG Köln, Urteil vom 26.06.2019 - 15 U 91/19). Vorliegend handelt es sich um einen branchenübergreifenden Dienst, der zudem nicht nur Unternehmen, sondern auch Gebäude, Orte, Denkmäler, Naturschauspiele etc. erfasst. Mithin sind eine Vielzahl denkbarer Anknüpfungspunkte für die nicht auf bestimmte Bewertungskategorien beschränkte und deswegen offene Bewertung denkbar. Insoweit heißt es in den Bewertungsrichtlinien von Google auch nur, dass die Bewertung auf „tatsächlichen Erlebnissen und Informationen“ basieren müsse, nicht aber auf tatsächlichen Kunden- bzw. Mandatsbeziehungen. Dass die streitgegenständliche Bewertung aber vorliegend auf einem tatsächlichen Erlebnis des Beklagten basierte… Auch der Bewertungstext selber suggeriert in keiner Weise, dass der Bewertung ein tatsächlicher geschäftlicher Kontakt zugrunde lag." LG Köln Urteil vom 5.12.2023 - 28 O 253/23
Auf der sicheren Seite sind allerdings nur "echte" Kunden, Patienten, Mitarbeiter oder Besucher, die im Zweifel auch nachweisen können, dass entweder ein Kontakt bestand (bspw. durch Vorlage einer Quittung, eines Rezepts oder eines Arbeitsvertrages) oder sie nachweisen können, dass die Bewertung auf tatsächlichen Erlebnissen und Inforamtionen beruht.
Wie darf auf Google bewertet werden?
Bewertet wird nach einem 5- Sterne Prinzip. Sie können optional noch mit einem Text hinzufügen.
Rezensionen zu Unternehmen werden neben dem Eintrag in Google Maps und in der Google-Suche angezeigt. Die Bewertung kann von anderen Google Usern mit einem „Daumen hoch“ als hilfreich gekennzeichnet werden. Die Bewertungen müssen sich auf die Produkte und Dienstleistungen des bewertenden Unternehmens beziehen und sachlich formuliert sein.
Beispiel einer Bewertung mit Text. Oben Rechts befindet sich die Funktion, selbst eine Rezension zu schreiben.