Unternehmen & Selbstständige, die eine negative - falsche, strafbare und / oder rechtswidrige Google-Bewertung erhalten haben, können sich zur Wehr setzen und die Entfernung und Löschung der Einträge und Rezensionen von Google verlangen.
Im ersten Schritt sollte zunächst einen Screen-Shot, bspw. mit dem ATOMSHOT, von der Bewertung angefertigt und so die entsprechenden Beweise gesichert werden. Im Anschluss können sich die Betroffenen direkt an Google wenden mit dem Antrag, die Bewertung zu löschen, zu entfernen oder abzuändern.
Folgt Google dem Antrag nicht oder reagiert Google auf den Löschantrag nicht innerhalb von 14 Tagen, sollte von einem Fachanwalt geprüft werden, ob ein Rechtsanspruch auf eine Löschung besteht. Im Anschluss kann Google dann mit anwaltlicher Hilfe zur Löschung aufgefordert werden.
Beim eigenen Beschwerdemanagement von Google kann jede Bewertung „gemeldet“ werden. Es bedarf aber einiger Schritte bis eine Bewertung tatsächlich gelöscht ist. Mittels der Google Suche oder Google Maps muss in einem ersten Schritt der jeweilige Brancheneintrag aufgerufen werden. Nun ist „Google-Rezensionen“ anzuklicken.
Einzelne Bewertungen können an dieser Stelle ausgewählt werden. Das „Melde-Symbol“ ist eine Flagge am Rand.
Ein Account bei Google ist jedoch die Voraussetzung. In wenigen Schritten gelangt man nun zum eigentlichen „Melden-Button“. Grund auswählen. Abschicken.
Googles hauseigene Anleitung dazu findet sich hier "Rezensionen als unangemessen melden"
Allerdings gibt es auch ein vorgefertigtes Formular "Ein Problem beim Entfernen von Inhalten aufgrund rechtlicher Verstöße melden". Damit können Sie Ihrem Anliegen etwas mehr Nachdruck verleihen.
Leider prüft Google Bewertungen hauptsächlich anhand der eigenen Richtlinien. Das hat häufig zur Folge, dass rechtswidrige Bewertungen online bleiben.
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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator