Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz hat im Auftrag eines Mandanten Klage gegen Google auf Löschung eines Links aus der Google-Ergebnisliste vor dem LG Hamburg eingereicht.
Die vom BGH entschiedene nachträgliche Vergütungspflicht für Drucker und PC trifft Computerhersteller hart.
Hotelbetreiber dürften mit diesem Urteil wieder ruhigeren Zeiten entgegensehen, da sie mit einfachen Mitteln verhindern können, dass sie für das Vergehen ihrer Gäste haftbar gemacht werden können.
Wird das Recht am Bild verletzt kommen Ansprüche auf Unterlassung und Geldentschädigung in Betracht.
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Abgemahnten, Ausnahme jedoch im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
Anspruch auf Geldentschädigung ist nicht vererblich!
Screen-Scraping, der automatisierte Abruf von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig.
Der Rechteinhaber trägt die Beweislast dafür, dass der Anschlussinhaber Täter oder Störer des Filesharingverstoßes war.
Die Nachahmung dreidimensionaler Marken kann zu Markenrechtsverletzungen und Unterlassungsansprüchen der Markeninhaber führen.
Werbung mit Testsieger ist wettbewerbswidrig