Geldentschädigung - Ist der Anspruch auf Geldentschädigung vererblich?
Anspruch auf Geldentschädigung ist nicht vererblich!
Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der inhabergeführten Medienkanzlei gulden röttger Rechtsanwälte aus Mainz. Wir berichten hier über aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei und kommentieren aktuelle Themen aus unseren Kerngebieten: Presserecht & Reputationsschutz sowie Urheberrecht & Social-Media-Recht.
Anspruch auf Geldentschädigung ist nicht vererblich!
Screen-Scraping, der automatisierte Abruf von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig.
Der Rechteinhaber trägt die Beweislast dafür, dass der Anschlussinhaber Täter oder Störer des Filesharingverstoßes war.
Die Nachahmung dreidimensionaler Marken kann zu Markenrechtsverletzungen und Unterlassungsansprüchen der Markeninhaber führen.
Werbung mit Testsieger ist wettbewerbswidrig
Es besteht keine feste zeitliche Grenze für das Bestehen des postmortalen Persönlichkeitsrechts.
Die Converse Klage wegen Markenrechtsverstoßes vor dem LG Koblenz, an dem die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz beteiligt ist, geht in die nächste Runde.
AG München Schadensersatzforderungen von 2.500 € für ein Musikalbum sind stark überhöht!
AG Bielefeld sieht grundsätzliche Bedenken bei der tatsächlichen Vermutung in Mehrpersonenhaushalten – Abmahnung Filesharing
Vorsicht bei dem Verkauf von isolierten Produktschlüssel - dies kann gemäß LG Berlin eine Urheberrechtsverletzung darstellen!