Über uns
Rechtsanwaltskanzlei gulden röttger rechtsanwälte
Herzlich willkommen!
Hier erfahren Sie, wer wir sind und welche Dienstleistungen wir für unsere Mandanten anbieten.
Wir sehen uns als persönliche Berater unserer Mandanten.
Rufen Sie uns gerne an, wenn auch Sie Mandant unserer Kanzlei werden wollen: 06131-240950
Fakten gulden röttger rechtsanwälte
Gründung: 2005
Kanzleisitz: Mainz
Parkplätze: ja
Barrierefreiheit: ja
Filmstudio: ja
Ausbildung: ReferendarInnen und Rechtsanwaltsfachangestellte
Wer sind wir?
Die Medienkanzlei wurde 2005 von Karsten Gulden, LL.M. - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht & zertifizierter Mediator und Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht – Rechtsanwalt & zertifizierter Datenschutzbeauftragter gegründet.
Die Rechtsanwaltskanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz besteht aus:
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht & Mediator Karsten Gulden, LL.M. & Mediator
Gründer und Gesellschafter - Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M
Gründer und Gesellschafter - Sabrina Engelmann-Huber
Rechtsfachwirtin
Karsten Gulden und Tobias Röttger haben die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte im Jahr 2005 in Mainz mit der Vision gegründet, Mandanten vor Rechtsverletzungen im Internet zu schützen.
Aus dieser Vision ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht mit einer klaren Fokussierung auf das Urheberrecht und Presserecht entstanden. Seit mehr als 15 Jahren beraten und vertreten gulden röttger rechtsanwälte Unternehmer, Behörden, Journalisten und Verlage, Kreative und in Einzelfällen auch Private - ausschließlich in unseren Kerngebieten: Von Fragen des Geistigen Eigetums über den umfassenden Schutz der Reputation im Internet bis in die tiefsten Abgründe des Internets und der sozialen Medien. Der Presse helfen wir, Missstände aufzudecken und den journalistischen Nachwuchs im Presserecht auszubilden.
Auch oder gerade in der scheinbar immer schneller werdenden Zeit, besinnen wir uns auf die persönliche Beratung unserer Mandanten. In aller Ruhe. Mit der nötigen Tiefe und dennoch mit der gebotenen Schnelligkeit. Dies wird von unseren Mandanten honoriert.
Was bieten wir an?
Wir beraten unsere Mandanten, bevor wir anderes tun. Dies ist notwendig, um gemeinsam festzustellen, welche Interesse der Mandant tatsächlich verfolgt. Dann können wir sehen, wie das Ziel erreicht werden kann.
Juristisch klären wir alle medienrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Texten und Bildern - insbesondere im Internet - stehen. Kommt es hier zu Rechtsverletzungen, greifen wir ein und kommunizieren weltweit mit den Verantwortlichen und Diensteanbietern wie Google, YouTube, Amazon, kununu, Facebook, Instagram oder mit Themenportalen. Zudem sind wir Ansprechpartner, wenn es zu Kontosperrungen im geschäftlichen Bereich kommt und kümmern uns auch um die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen, um an die Daten zu gelangen, die zur Rechtsverfolgung notwendig sind.
Dies ist unser Fokus. Hier liegt unsere Spezialisierung.
Unsere Mandanten sind in erster Linie Medienhäuser, Behörden, Selbstständige und Unternehmen die großen Wert auf ihre Außendarstellung legen (müssen). Auf der anderen Seite helfen wir, wenn Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte durch Publikationen verletzt werden.
Privaten und Persönlichkeiten helfen wir weltweit, wenn diese Opfer der Medien werden. Hier schützen wir den guten Ruf, die Reputation, aber auch die digitale Resozialisierung von ehemaligen Straftätern. Neben der klassischen Beratung und Vertretung bieten wir auch Schulungen und Workshops an.
Daneben bieten wir die Möglichkeit, Konflikte im Wege der Mediation zu lösen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M. ist zugleich auch ausgebildeter und zertifizierter Mediator. Er ist in der Lage Konflikte zu lösen, wo das Recht an seine Grenzen gerät.
Mandanten
Kommunen, Unternehmen, Selbstständige (Urheberrecht, Presserecht, Medienrecht, Social Media Recht)
Personen des Öffentlichen Lebens sowie Unternehmen und Selbstständige (Presserecht & Persönlichkeitsrecht: Rechtsverletzungen durch Medienberichte und Social-Media-Beiträge)
Verlage und Journalisten: Presserecht, Urheberrecht, Medienrecht (insb. Abwehr von unberechtigten Forderungen)
Unternehmen (Urheberrecht: Nutzungsverträge, Lizenzverträge, Social Media Recht, Bildrecht und Äußerungsrecht im Internet, Haftung im Internet)
Private: in Einzelfällen bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Äußerungsrecht/Presserecht)
Branchen
Presse und Medienrecht:
- Medienschaffende (Journalisten, Verlage und Zeitungsverbände)
- Medienopfer
Urheberrecht:
- Unternehmen
- Behörden und Verbände
- Urheber
Warum bieten wir das an?
Wir sind im analogen Zeitalter geboren und wurden im Zeitalter der Neuen Medien ausgebildet und verstehen die Hintergünde der digitalen Welt. Dabei wurde schnell klar, dass auch die anwaltliche Beratung im Bereich der digitalen Medien eine andere sein muss, als dies früher praktiziert wurde, als die Digitalisierung in der heutigen Form noch undenkbar schien.
Mit diesem Wissen und der Erfahrung beraten wir unsere Mandanten in einer Sprache, die unsere Mandanten verstehen.
Wieso sind wir und unser Angebot die beste Wahl?
Wir tun das, worüber wir schreiben oder unsere Videos drehen - tagtäglich. Das unterscheidet uns von vielen "Trittbrettfahrern", die viel Content produzieren über Themen, in denen sie nicht als Anwälte praktizieren.
Das Team der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte besteht aus Personen, die auf ihrem Gebiet absolute Spezialisten sind.
Durch diese Fokussierung und Spezialisierung auf ihre Kerngebiete bilden die Teammitglieder eine Einheit, die die Anliegen der Mandanten effektiv und schnell lösen kann. Sie besprechen die individuellen Herausforderungen der Mandantschaft, beantworten deren Fragen einfach und verständlich und entwickeln Konzepte für die bestmögliche Lösung. Ganz nach den Wünschen der Mandanten und ganz individuell. Wir bieten immer den richtigen Ansprechpartner für das jeweilige Thema. Persönlich, flexibel, schnell - aus der Praxis für die Praxis!
Für Presse und die Medien sind wir ebenfalls ständiger Ansprechpartner.
Ehrenamtliches Engagement - beruflich wie privat (bspw. Vorträge an Schulen, die rechtliche Betreuung der Projekte MIMIKAMA (Int. Koordinationsstelle gegen Internetmissbrauch und ehemals das Gedächtnis der Nation).
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist zudem Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM (Freiweillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter), Mitglied im Fachanwalts-Vorprüfungsausschusses für Urheber- und Medienrecht der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern sowie Wahlfachprüfer für Medienrecht beim Landesprüfungsamts für Juristen Rheinland-Pfalz.
Spezialisierung: Urheberrecht und Presserecht
Beratung
Wir sind auf die Beratung im Urheberrecht und im Presserecht spezialisiert.
Damit kennen wir unds aus und klären sämtliche Fragen zur geschäftlichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ebenso wie Fragen zum Presserecht oder zum Reputationsschutz im Internet.
Für unsere Mandanten überprüfen wir internetbasierte geschäftliche Vorhaben und Tätigkeiten mit dem Fokus auf der rechtskonformen Anwendung und Nutzung der Urheberrechte im Onlinebereich. Für Journalisten und Verlage prüfen wir redaktionelle Beiträge vor der Publikation und helfen, wenn es zu presserechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
umfassende Vertretung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen Klageverfahren als auch außergerichtlich in unseren Kerngebieten (Urheberrecht, Presserecht, Medienrecht):
- Beratung
- Verhandlungsführung / gütliche Einigungen / Vergleichsabschlüsse
- förmliche Abmahnungen
- Eilverfahren (einstweilige Verfügungen) und Klagen
Konfliktlösung / Gütliche Streitbeilegung
Karsten Gulden, LL.M. ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und ausgebildeter, zertifizierter Mediator sowie als staatliche Gütestelle anerkannt. Er leitet Mediationen und tritt als Co-Mediator auf. Als Parteianwalt begleitet er seine Mandanten in Güteverhandlungen und Mediationsverfahren anderer Mediatoren. Zudem übernimmt er bei Konflikten die Rolle des Vermittlers und Streitschlichters.
Beratungsgebiete
Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Bewertungen, Reputation, Recht am eigenen Bild, Medienrecht, Social Media Recht, Markenrecht, Presserecht, Fotorecht, Datenschutz