Schwangere wegen Facebook-Posts entlassen
Negative Äußerungen über Kunden des Arbeitgebers im sozialen Netzwerk Facebook begründen nicht die außerordentliche Entlassung einer schwangeren Frau.
Negative Äußerungen über Kunden des Arbeitgebers im sozialen Netzwerk Facebook begründen nicht die außerordentliche Entlassung einer schwangeren Frau.
Gem. Beschluss des BGH vom 21.07.2011, I ZB 96/10 ist der Gerichtsvollzieher nicht mehr berechtigt, eine Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einzustellen, sofern zweite Antragsabschrift für die Terminsladung dem Auftrag nicht beigefügt ist.
DSDS-Dauerkandidat wehrt sich gegen Bezeichnung als Trottel
Die Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz kümmert sich um die medienrechtlichen Belange des Vereins „Das Gedächtnis der Nation e.V.“.
"Rufmord im Internet" Interview mit Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. zum Thema gulden röttger rechtsanwälte