Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken wie Facebook - OLG Dresden
Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk wie Facebook können schnell in einer Schmähkritik enden.
Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk wie Facebook können schnell in einer Schmähkritik enden.
Bitcoin - Coinbase ordnete an, bei Transaktionsmengen mit mehr als 20.000 US-Dollar die Daten zu den Benutzern der Steuerbehörde IRS weiterzugeben.
Wer auf eBay eine falsche Bewertung abgibt, kann zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden.
Öffentliche Bewertungen von Fahren auf einem Internetportal verletzten die Persönlichkeitsrechte der Fahrer - eine unzulässige Anprangerung.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt am 1.10.2017 in Kraft.
1-Stern-Bewertungen auf Google werden vor Gericht geprüft.
Die Bedeutung der Bewertungen auf Online-Portalen wächst
Bewertungen bestimmen die digitale Reputation.
Private Fahndungsaufrufe durch Medien und Zeitungen und auch über Facebook sind verboten.