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Google Bewertungen löschen lassen
So klappt‘s garantiert

Veröffentlicht am

Es gibt Bewertungen bei Google, die mĂŒssen Sie nicht hinnehmen. LĂŒgen, falsche Angaben und Beleidigungen sind da nur einige Beispiele. Doch wer eine Bewertung selbst löschen lassen will, merkt schnell: Oft ist es schwieriger als gedacht. Hier erfahren Sie, wie ein Anwalt helfen kann.

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Ansprechpartner
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt fĂŒr Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwÀlte

06131 240950
[email protected]LÖSCHEN.com

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Eins oder fĂŒnf Sternchen, Daumen hoch oder runter: Aus dem alltĂ€glichen Leben sind Bewertungen nicht mehr wegzudenken. Ob Restaurant, Ärzte oder auch Fitnessstudios. Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen von großer Bedeutung. Auch fĂŒr die Dienstleister sind die Bewertungen im Internet zu ihrem AushĂ€ngeschild mutiert. Gute Bewertungen fördern den Absatz, schlechte hingegen nicht. Sie schaden nachweislich wirtschaftlich. Besonders Ă€rgerlich sind da schlechte Bewertungen, die rechtswidrig, also gar nicht zulĂ€ssig sind.

Schritt fĂŒr Schritt zeigen wir Ihnen daher, wie Sie eine schlechte Bewertung verschwinden lassen können.

VerstĂ¶ĂŸt eine Bewertung gegen das Gesetz, ist sie rechtswidrig. Sie können sie von Google löschen lassen. In vielen FĂ€llen ist der Aufwand gar nicht so groß.

Schritt 1: Löschung selbst beantragen - Mit ein paar Klicks zum Erfolg

Google stellt ein spezielles Formular zur VerfĂŒgung, mit dem Sie selbst eine Löschung beantragen können. Wo Sie dieses finden und was Sie beachten mĂŒssen, erfahren Sie hier im Detail.

Dieses Beispiel eignet sich gut, um den Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennenzulernen. Auch, wenn es um Bewertungen einer Arztpraxis geht, ist das Webformular der oft effektivste Weg, um Bewertungen löschen zu lassen. Lesen Sie hier den entsprechenden Beitrag.

Infobox:

Wenn Sie dieses Vorgehen keine Lust haben, Ihnen die Zeit fehlt bzw. sich das Prozedere selbst nicht zutrauen, können Sie auch direkt einen Anwalt einschalten. Pro und Contra zu dieses Vorgehens finden Sie in einem kurzen Video. Thema dort außerdem: Wie lĂ€uft das ĂŒberhaupt mit der Rechtschutzversicherung?

YouTube Video: FAQ:  Google Bewertung - Kann ich direkt mit einem Rechtsanwalt gegen Google❓
FAQ: Google Bewertung - Kann ich direkt mit einem Rechtsanwalt gegen Google❓
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Erst wenn Sie hier klicken, erlauben Sie uns, das Video von der cookie-freien YouTube Webseite zu laden.

Aber was tun, wenn Google die Bewertung nicht löscht?

Angenommen, Sie haben bis hierhin alles selbst erledigt, empfehlen wir:

Schritt 2: Eine Frist setzen

Setzen Sie Google eine Frist von 14 Tagen. Schreiben Sie, dass Sie einen Anwalt einschalten werden, sollte die Bewertung bis Fristablauf nicht gelöscht worden sein.

Briefe schreiben an Google – hier finden Sie die richtige Adresse

Die Google-Anschrift fĂŒr die im europĂ€ischen Raum angebotenen Dienste lautet:
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland
Tel: +353 1 543 1000
Fax: +353 1 686 5660
E-Mail: [email protected]LÖSCHEN.com

GeschĂ€ftsfĂŒhrerinnen: Fionnuala Meehan, Elizabeth M. Cunningham
Google Ireland Limited ist eine nach irischem Recht gegrĂŒndete und registrierte Gesellschaft. Registernummer: 368047.
Umsatzsteuer-ID-Nr.: IE6388047V
Weitere Infos zur Kontaktaufnahme mit Google gibt es hier.

Ist Ihre Frist ist abgelaufen und die Bewertung trotzdem noch online? Kein Grund aufzugeben. Vielleicht mĂŒssen Sie Ihrem Anliegen nun noch mehr Nachdruck verleihen. 

Schritt 3: Einen Rechtsanwalt einschalten

Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn durch die Bewertung Umsatzeinbußen und ImageschĂ€den zu befĂŒrchten sind.

Diese Infos benötigt ein Anwalt, um Ihnen zu helfen

  • Screenshot der Bewertung und ein Link zur Google-Bewertung (Bspw. mit dem Tool ATOMSHOT)
  • Mitteilung, welche Angaben in der Bewertung Ihrer Meinung nach verboten sind, ob Ihnen der Bewerter bekannt ist oder niemals Kunde bei Ihnen war

Wenn Sie uns beauftragen möchten, können Sie dies per Mail ([email protected]LÖSCHEN.com) oder Kontaktformular tun.

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Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Das kann ein Anwalt tun

ZunĂ€chst stellt sich die Frage, gegen wen Sie vorgehen wollen. Bei rechtswidrigen Bewertungen ist nĂ€mlich nicht nur Google, sondern auch der Verfasser einer Bewertung verpflichtet, die Bewertung zu löschen. 

Variante 1: Gegen Google vorgehen

Soll Google selbst löschen, wird der Anwalt zuerst eine Abmahnung aussprechen.

Was heißt eigentlich „Abmahnung“?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

In unserem Fall heißt das: Der Anwalt wird Google nochmals und letztmals zur außergerichtlichen Entfernung der Bewertung auffordern und die Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

Bleibt Google stur, ist an eine Klage oder Einstweilige VerfĂŒgung zu denken.

In besonders dringlichen FĂ€llen kann Ihr Anwalt eine einstweilige VerfĂŒgung gegen Google beantragen. Es handelt sich hierbei um ein gerichtliches Eilverfahren, das schnellen Rechtsschutz ermöglicht.

Wichtig zu wissen:

Voraussetzung fĂŒr eine einstweilige VerfĂŒgung ist allerdings, dass zwischen Kenntnisnahme der rechtswidrigen Bewertung und der Einleitung des gerichtlichen Eilverfahrens keine allzu große Zeitspanne vergangen ist (maximal vier Wochen).

Die Klage: Weigert sich Google trotz der Abmahnung die rechtswidrige Google Bewertung zu löschen, kann der Anwalt in Ihrem Auftrag Google verklagen. Google wird dann auf Löschung der rechtswidrigen Bewertung, auf Abgabe einer strafbewehrten UnterlassungserklÀrung und Zahlung der entstandenen Anwaltskosten verklagt.

Variante 2: Gegen den Bewerter vorgehen

Entscheiden Sie sich mit Ihrem Anwalt gegen den Bewerter vorzugehen, stellen sich zusĂ€tzlich noch andere Fragen. Denn wer jemanden Abmahnen oder sogar verklagen will, muss wissen, mit wem er es zu tun hat. Bei anonym agierenden Bewertern mĂŒssen Sie also zunĂ€chst an die nötigen Daten gelangen. Das ist hĂ€ufig möglich, aber gegebenenfalls teurer und zeitintensiver als direkt gegen Google vorzugehen.

Wie komme ich an die Daten des Bewerters und warum macht das Probleme? Das erfahren Sie hier.

Noch komplizierter wird es, wenn Bewerter Fakeprofile einsetzen. Hier geht es zusÀtzlich um Strafbarkeit und Schadensersatz. Wie Sie in diesen FÀllen am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

Vor diesem Hintergrund wird Ihr Anwalt Ihnen regelmĂ€ĂŸig raten, direkt gegen Google vorzugehen.

Infobox:

Mein Rechte bei Fakebewertungen
Welche AnsprĂŒche Sie speziell bei Fakebewertungen haben, erfahren Sie unten im FAQ-Bereich.

Variante 3: Den Streit ohne Richter beilegen

Es muss nicht immer vor Gericht gehen. Es gibt alternative Methoden der Streitschlichtung und Konfliktlösung. Das macht vor allem Sinn, wenn eine Bewertung zwar rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber dennoch geschÀftsschÀdigend ist. Hier kann es sich lohnen direkten Kontakt zum Bewerter aufzunehmen. Mediation ist das Stichwort.

„Urteile rund um Bewertungen: So ticken die Gerichte“

Karten auf den Tisch: Was kostet ein Anwalt?

Welche Kosten entstehen, lÀsst sich am besten an einem Beispiel zeigen. Denn ihre Höhe hÀngt immer davon ab, was Ihr Anwalt im Einzelfall tun musste, um die Bewertung zu löschen. Wir haben Ihnen drei Rechenbeispiele vorbereitet.

Beispiel 1: 

Gehen wir davon aus, dass es um eine Bewertung eines Steuerberaters geht. Jemand schreibt bei Google ĂŒber ihn:

„Herr MĂŒller hat mich falsch beraten. Aufgrund der Falschberatung habe ich einen finanziellen Schaden erlitten. Herr MĂŒller ist fachlich völlig inkompetent.“

TatsĂ€chlich stimmt das alles gar nicht. Der Bewerter ist ein alter Nachbar des Herrn MĂŒller, der mit ihm noch eine Rechnung offen hat und ihn mit der Bewertung Ă€rgern wollte. Bei seiner SteuererklĂ€rung hat er sich nie von Herrn MĂŒller beraten lassen.

Nach einer anwaltlichen Erstberatung gelingt es Herrn MĂŒller mit anwaltlichem Rat schnell, die Bewertung - wie oben beschrieben – selbst bei Google löschen zu lassen. Er muss lediglich fĂŒr eine Erstberatung zahlen. Diese kostet in unserer Kanzlei beispielsweise 250 Euro netto.

Beispiel 2:

Ein Patient schreibt ĂŒber die ZahnĂ€rztin Frau Dr. Maier:

„Dr. Maier hat meine ZĂ€hne ruiniert. Karies wurde nicht entdeckt und dann hat er auch noch Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden.“

Der Bewerter war hier tatsĂ€chlich Patient bei der Ärztin. Die Abrechnung war jedoch völlig in Ordnung. Der Karies entstand nachweislich erst nach der Behandlung, da der Patient seine ZĂ€hne nicht regelmĂ€ĂŸig pflegte.

Auch Frau Dr. Maier versucht, die Bewertung löschen zu lassen. Google kommt ihrer Bitte aber selbst nach schriftlicher Fristsetzung nicht nach. Ihrem Anwalt gelingt es schließlich, die Bewertung außergerichtlich löschen zu lassen.

Die Kosten hierfĂŒr orientieren sich am Streitwert, der bei einer Google-Bewertung 10.000 Euro betrĂ€gt. Nach dem RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetz (RVG) ergibt sich im Fall von Frau Dr. Maier Folgendes:

Außergerichtliche Vertretung
GeschĂ€ftsgebĂŒhr 2300 VV RVG (1,3)798,20 €
EinigungsgebĂŒhr 1000 VV RVG0,00 €
Auslagenpauschale 7002 VV RVG20,00 €
Umsatzsteuer 7008 VV RVG155,46 €
Summe außergerichtlich973,66 €

 

Sie wird also 973,66 Euro zahlen mĂŒssen.

Beispiel 3:

Ein Immobilienmakler vermittelt einer jungen Familie ein Einfamilienhaus in einem Vorort von Frankfurt am Main. Obwohl der Makler an sich erfolgreich war, schreibt die Familie spÀter auf Google:

„Der Makler hat nichts gemacht. Wir mussten uns selbst um alles kĂŒmmern und dann auch noch eine unverschĂ€mt hohe Maklerprovision zahlen. Nie wieder!!!“

Hier hilft auch außergerichtliches Vermitteln nichts. Die Parteien streiten sich sogar in einem anderen Verfahren darĂŒber, ob der Makler wirklich vertragliche Pflichten verletzt hat. Abschließend geklĂ€rt ist die Sache noch nicht. Da der Makler die Bewertung fĂŒr sehr geschĂ€ftsschĂ€digend hĂ€lt, möchte er trotzdem schon jetzt auf Löschung klagen. Wieder richten sich die Kosten nach dem RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetz. In seinem Fall ergibt sich folgendes Kostenrisiko:

Gerichtliche Vertretung
1. Instanz
Streitwert 10.000,00 €
Vergleichsmehrwert 0,00 €
Eigene Anwaltskosten 
VerfahrensgebĂŒhr 3100 VV RVG 1,3 798,20 € 
anrechenbare gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 399,10 € 
TerminsgebĂŒhr 3104 VV RVG 1,2 736,80 € 
Auslagen 7001, 7002 VV RVG 20,00 € 
sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG 0,00 € 
Umsatzsteuer 7008 VV RVG 219,62 € 
Auslagenpauschale 7002 VV RVG20,00 €
Summe 1.375,52 € 
Gegnerische Anwaltskosten 
VerfahrensgebĂŒhr 3100 VV RVG 1,3 798,20 € 
TerminsgebĂŒhr 3104 VV RVG 1,2 736,80 € 
Auslagen 7001, 7002 VV RVG 20,00 € 
sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG 0,00 € 
Umsatzsteuer 7008 VV RVG 295,45 € 
Summe 1.850,45 € 
Gerichtskosten 798,00 € 
Kostenrisiko 1. Instanz 4.023,97 € 
Gesamtkostenrisiko 4.997,63 € 

 

Verliert der Makler den Prozess in erster Instanz, muss er knapp 5000 Euro zahlen. Gewinnt er, kann es sein, dass die Familie auch seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten tragen muss – er also gar nichts zahlen muss. Tragen beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst und teilen sich die Gerichtskosten, entstehen ihm Kosten von 1774,52 Euro.

Praxistipp:

Rechtschutzversicherungen ĂŒbernehmen die Kosten in der Regel. Wir klĂ€ren dies fĂŒr unsere Mandanten hĂ€ufig erfolgreich direkt mit dem Versicherer, selbst wenn dieser Versicherung zunĂ€chst nicht zahlen wollte. Im Übrigen ist Google wie oben gezeigt verpflichtet, sĂ€mtliche Kosten zu tragen, wenn die Klage fĂŒr den Unternehmer erfolgreich verlĂ€uft. Dass dies möglich ist, haben bereits vergangene Verfahren gezeigt, vgl. LG LĂŒbeck – Klage eines Arztes wegen anonymer 1-Stern Bewertung gegen Google, Az: 9 O 59/17.

Das Wichtigste auf einen Blick

Was mĂŒssen Sie tun, wenn wir Ihre Google Bewertung löschen sollen?

  1. Schicken Sie uns bitte einen Screenshot und den Link zu der Google-Bewertung per Email  [email protected]LÖSCHEN.com oder ĂŒber unser Kontaktformular und teilen uns folgende Angaben mit:
    • welche Behauptungen in der Bewertung sind falsch?
    • kennen Sie den Bewerter? 
    • Sie wissen nicht, wer dahintersteckt, weil der Bewerter ein Pseudonym verwendet? Auch dies bitte mitteilen
  2. Nach Erhalt Ihrer Nachricht teilen wir Ihnen persönlich, unverzĂŒglich und juristisch korrekt mit, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen und zu welcher Vorgehensweise wir Ihnen anraten. SelbstverstĂ€ndlich klĂ€ren wir Sie in diesem Schritt auch ĂŒber die GebĂŒhren auf und unterbreiten Ihnen ein Angebot zur Vertretung per Email. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, klĂ€ren wir die Übernahme der GebĂŒhren mit Ihrer Rechtschutzversicherung.
  3. Sie schauen sich das Angebot an und bestĂ€tigen die Annahme des Angebots per Email. Wir legen dann die Akte an und beginnen direkt mit der anwaltlichen Arbeit. Sie mĂŒssen sich dann um nichts weiter kĂŒmmern und lediglich fĂŒr RĂŒckfragen zur VerfĂŒgung stehen.

Video-Anleitung

Noch Fragen? Hier gibt es die Anleitung zum ganzen Thema nochmal Schritt fĂŒr Schritt im Video:

YouTube Video: Google Bewertung löschen❓ Anleitung vom Fachanwalt
Google Bewertung löschen❓ Anleitung vom Fachanwalt
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FAQ: Diese Fragen stellen uns die Menschen

Antworten auf weitere Fragen zum Thema finden Sie außerdem unten in unserem FAQ.

Ist etwas unklar geblieben? Schreiben Sie uns gerne eine Mail ([email protected]LÖSCHEN.com) oder benutzen Sie das Kontaktformular.

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Wir helfen und bieten UnterstĂŒtzung in folgenden FĂ€llen:

  • die Bewertung wird trotz Beanstandung nicht entfernt
  • die Bewertung enthĂ€lt falsche Behauptungen und LĂŒgen
  • der Bewerter ist unbekannt
  • es wird beleidigt, verleumdet oder diffamiert
  • die Bewertung verstĂ¶ĂŸt gegen die Richtlinien des Portals
  • es kommt zur SchmĂ€hkritik
  • Konkurrenten setzen Fake-Bewertungen ein
  • die Bewertung ist rechtlich nicht zu beanstanden: Anwendung von alternativen Konfliktlösungsmethoden
  • Inhouse-Beratung/Schulung - Ziel: nicht mehr schlecht bewertet werden in der Zukunft

Zu dieser Frage gibt es einen eigenen Beitrag.

Auf YouTube erzÀhlen wir es Ihnen in drei Minuten.
FAQ: Google Bewertung - Wer darf Google Bewertungen abgeben❓

„Bei Google werden gefĂ€lschte Rezensionen nicht toleriert. Wir behalten uns das Recht vor, alle Rezensionen zu entfernen, die unserer Meinung nach gefĂ€lscht sind oder nicht den Inhalts- und Verhaltensrichtlinien fĂŒr Nutzerentsprechen.“

Die Richtlinien sind abrufbar unter: Richtlinien fĂŒr von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte-Hilfe

Demnach sind verboten:

  • Bewertungen, die als Eigenwerbung missbraucht werden oder nur dazu gebraucht werden, die Sterne-Bewertung des Unternehmens zu beeinflussen, ohne vorherigen Kontakt/Erfahrung,
  • Spam-Bewertungen,
  • Rezensionen, die sich auf Erfahrungsberichte anderer stĂŒtzen. Der Bewertende soll unmittelbar mit dem Unternehmen/dem Produkt in BerĂŒhrung gekommen sein,
  • Bewertungen, die diffamierende Wirkung haben und das Persönlichkeitsrecht verletzen (u.a. „Hate Speech“),
  • Bewertungen von dem Unternehmen zugehörigen Mitarbeitern sollen unterlassen werden. Insbesondere bei Vorliegen einer Gegenleistung,
  • Bewertungen, die illegale Inhalte verbreiten, oder geltendes Recht verletzen (Urheberrecht, sexuelle Darstellungen),
  • Fake-Bewertungen, bei falscher IdentitĂ€t,
  • Bewertungen, die vertrauliche Informationen preisgeben, wie z.B. Kreditkartennummern etc.
  • Welche Bewertungen die deutschen Gesetze verbieten, sehen Sie weiter oben im Text.

In der Praxis beobachten wir eine Zunahme an reinen, negativen Sternebewertungen ohne weiteren Text. Hier verfolgen die Verfasser oft das Ziel, das bewertende Unternehmen oder den Dienstleister in der Gesamtbewertung nach unten zu bewerten. Dieses Vorgehen ist unzulÀssig und auch nicht durch die bisherige BGH-Rechtsprechung gedeckt (Spick-Mich-Urteil, Aktenzeichen: VI ZR 196/08).

Zitat RA Karsten Gulden:

„Gezielte Herabstufungen durch Abgabe reiner Sternebewertungen dienen nicht der Meinungsfindung und Transparenz, sondern lediglich der Herabsetzung. Solche Bewertungen sind nicht von der Meinungsfreiheit geschĂŒtzt.“

Es gibt hierzu bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung. ZulĂ€ssig sind allerdings reine Sternebewertungen als Ausdruck einer Meinung, OLG MĂŒnchen Az. 18 U 1022/14. In der Praxis muss dem Bewerter daher nachgewiesen werden, dass die ReputationsschĂ€digung gewollt war. Dann kommt eine Löschung der negativen Bewertung in Betracht.

Auf YouTube erklÀrt unser Anwalt Karsten Gulden dieses Problem nochmal in einfachen Worten:
FAQ: Google Bewertung - Kann man auch gegen 1-Stern Bewertungen ohne Text vorgehen❓

Technisch möglich ist es natĂŒrlich jedem Internetnutzer, Bewertungen ĂŒber fremde Unternehmen abzugeben. War der Bewerter aber niemals Kunde oder Patient oder Gast in dem betroffenen Hause, kann sich die Bewertung allein deshalb als unzulĂ€ssig erweisen, wenn auch hier nur die Herabsetzung des Unternehmens herbeigefĂŒhrt werden soll.

Meistens nicht, denn Google selbst hat kein Interesse an unseriösen Bewertungen. Daher gibt es ein Verfahren, um anonym verfasste Bewertungen löschen zu lassen. Details gibt es in diesem kurzen Video:
FAQ: Google Bewertung - Kann man gegen anonyme Google Bewertungen vorgehen❓​​​​​​​

Erpressungen mit geschĂ€ftsschĂ€digenden Bewertungen sind strafbar. Mandanten berichten uns immer öfter, dass unzufriedene Kunden oder Patienten versuchen, geldwerte Vorteile zu erlangen, in dem sie damit drohen, anderenfalls schlechte Bewertungen abzugeben. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann strafbar sein. Den betroffenen Unternehmern und SelbststĂ€ndigen ist anzuraten, keinesfalls auf diese Drohungen einzugehen und den Fall rechtlich ĂŒberprĂŒfen zu lassen, um die richtigen Schritte einzuleiten.

Das gleiche gilt, wenn Kunden Freunde und Bekannte mobilisieren, schlechte Bewertungen abzugeben, um dem Unternehmen zu schaden. Man spricht dann auch von einer Rufmordkampagne. Über Nacht erhalten die betroffenen Unternehmen dann ein Dutzend geschĂ€ftsschĂ€digende EintrĂ€ge von unbekannten "Kunden".

Das Landgericht Essen musste genau diesen Fall entscheiden. Die KlÀgerin arbeitete in einer BÀckerei mit angeschlossenem Café, in dem sie auch Kunden bediente. Ein Kunde veröffentlichte eine negative Google Rezension, in der der Nachname der Mitarbeiterin genannt wurde. Laut dem Rezensenten sei diese sehr unfreundlich gewesen. Was das Gericht dazu sagte, erfahren Sie hier.

Google ist zwar als Teil des Alphabet-Konzerns eines der mĂ€chtigsten Unternehmen der Welt, doch gelten fĂŒr das Unternehmen in Deutschland dieselben Gesetze wie fĂŒr alle anderen Unternehmen auch. Was das bedeutet, erfahren Sie im Video:
FAQ: Google Bewertung - Hat man gegen Google ĂŒberhaupt eine Chance❓

Zu diesem rechtlich sehr problematischen Thema haben wir einen eigenen Beitrag erstellt. Diesen finden Sie hier. Vorab so viel: In vielen FĂ€llen ist es illegal, Bewertungen zu kaufen.

Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 22.02.2019, Az. 6 W 9/19 jedenfalls klargestellt, dass gekaufte Produktbewertungen kenntlich gemacht werden mĂŒssen. Details zu diesem Fall und eine Stellungnahme dazu finden Sie hier.

Keine Lust, zu lesen? Unser Anwalt Karsten Gulden beantwortet Ihnen diese Frage auch auf YouTube in nur drei Minuten:
FAQ: Google Bewertung - Soll ich positive Bewertungen kaufen❓

Viele Mandanten wollen am liebsten gar nicht mehr bewertet werden. Das geht aus rechtlichen GrĂŒnden nicht. Warum das so ist, erklĂ€ren wir Ihnen in diesem Video:
FAQ: Google Bewertung - Muss ich mich bewerten lassen❓

Allerdings gibt es spezielle Konfliktlösungsmethoden, die dazu fĂŒhren, dass Unternehmen weniger oder keine schlechten Bewertungen mehr erhalten.

Da es weder eine rechtliche noch eine technische Möglichkeit gibt, nicht bewertet zu werden, mĂŒssen andere LösungsansĂ€tze in Betracht gezogen werden, wenn kĂŒnftig schlechte Bewertungen verhindert werden sollen.

Wie der obige Beitrag zeigt, ist es möglich, mit rechtlichen Mitteln gegen einzelne Bewertungen vorzugehen, sofern diese rechtswidrig sind. Dies muss im Einzelfall geschehen und erfordert immer wieder neuen Zeit- und Kapitaleinsatz. Der Grund fĂŒr die Abgabe der negativen Bewertungen wird hierdurch jedoch nicht beseitigt.

Hier setzt das Verfahren der Bewertungsmediation an. Das Ziel dieser speziellen Mediation ist es, die GrĂŒnde herauszuarbeiten, die zu den schlechten Bewertungen fĂŒhren.

Warum wird Ihr Unternehmen von den eigenen Arbeitnehmern immer wieder schlecht bewertet?

Diese Frage soll mittels der Mediation beantwortet werden.

Das kurzfristige Ziel lautet: Weniger oder bestenfalls gar keine schlechten Bewertungen erhalten

Das langfristige Ziel lautet: Nachhaltige Verbesserung der Unternehmenskultur und des Betriebsklimas

Infobox:

Was ist eigentlich Mediation?

Das Verfahren und die Techniken der Mediation können hierbei helfen. Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem der Mediator die Beteiligten in ihrem Lösungsprozess begleitet. Die Beteiligten selbst versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren BedĂŒrfnissen und Interessen entspricht.

Dies kommt auf den Einzelfall an. Was unser RA Karsten Gulden dazu sagt, erfahren Sie im Video:
FAQ: Google Bewertung - Macht es Sinn negative Google Bewertungen zu kommentieren❓

Das Problem gelöschter Bewertungen kann sich auch in der entgegengesetzten Richtung stellen. Nicht eine schlechte Bewertung soll gelöscht werden, sondern eine positive Bewertung wurde gegen Ihren Willen gelöscht.

Hier ein Beispiel: Das Ärztebewertungsportal Jameda muss nach Ansicht des LG MĂŒnchen I gelöschte positive Bewertungen nicht wieder veröffentlichen (Urt. v. 16.04.2019, Az. 33 O 6880/18).

Wie das Gericht zu diesem Ergebnis kam, erfahren Sie hier.

Mit einem Filtersystem sollen manipulierte Bewertungen aussortiert und nur „hilfreiche“ Bewertungen angezeigt werden. Das fĂŒhrt zwangslĂ€ufig zu einer VerfĂ€lschung des Gesamtergebnisses. Ist das erlaubt? Zwischen der Bewertungsseite Yelp und einer Fitnessstudio-Betreiberin ist darĂŒber ein Rechtsstreit entstanden. Wohin dieser fĂŒhrte, erfahren Sie hier.

Fake Bewertungen fĂŒhren Kunden in die Irre und sind schĂ€digend fĂŒr das eigene Unternehmen. Zu diesem wichtigen Thema haben wir einen eigenen Beitrag verfasst. Diesen können Sie hier aufrufen.

Google Bewertungen FAQ - hÀufig gestellte Fragen zu Google Bewertungen

Nein. Die Möglichkeit, auf Google bewertet zu werden, kann man nicht ausschalten. Einerseits bietet Google diese Option rein technisch nicht an.

Andererseits gibt es auch kein Recht darauf, bei Google nicht bewertet zu werden. Möglich ist es jedoch, sich kritisch mit negativen Bewertungen auseinanderzusetzen. Das geht etwa dadurch, dass man Nutzern auf ihre Kritik antwortet und somit seine Offenheit demonstriert. Hilft dies nicht weiter, können einzelne Bewertungen beanstandet werden. Auch eine Löschung kommt in manchen FĂ€llen in Betracht.

Google ĂŒberprĂŒft die Beschwerden gegen Bewertungen auf Google My Business und bittet die Verfasser der Bewertungen um Mithilfe, wenn es zu einer Beanstandung der Bewertung durch das betroffene Unternehmen kommt. Im ersten Schritt kontaktiert Google die Bewerter und erklĂ€rt, dass der BeschwerdefĂŒhrer behauptet, durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Einen Auszug der Beschwerde fĂŒgt Google der Nachricht an den Bewerter bei. Google bittet im Anschluss den Verfasser der Bewertung innerhalb von sieben Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom BeschwerdefĂŒhrer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google möchte von dem Bewerter die HintergrĂŒnde der Bewertung erfahren und bittet auch um die konkrete Nennung des Zeitraums, in dem die in der Bewertung beschriebenen Erfahrungen gemacht wurden. Auch soll der Bewerter Nachweise ĂŒbermitteln, die den Kontakt zu dem bewerteten Unternehmen darlegen. Dies können Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte o. Ă€. Nachweise sein. Google weist auch darauf hin, dass die Daten geschwĂ€rzt werden können.

Zudem bittet Google die Rezensenten, bei denen behauptet wird, dass sie kein Kunde oder Patient gewesen seien, den richtigen Namen mitzuteilen bzw. Nachweise fĂŒr die tatsĂ€chlichen HintergrĂŒnde der Bewertung zu ĂŒbermitteln.

Abschließend weist Google darauf hin, dass der jeweilige Erfahrungsbericht unter UmstĂ€nden entfernt werden muss, wenn der Verfasser der Bewertung weder die konkreten HintergrĂŒnde nennt, noch entsprechenden Nachweise ĂŒbermittelt oder der Weiterleitung der Stellungnahme unter Nachweise widerspricht:

Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten HintergrĂŒnde fĂŒr Ihre Bewertung mitteilen bzw. keine Nachweise ĂŒberlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. ĂŒberlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter UmstĂ€nden leider entfernen mĂŒssen.

Wer eine Google Bewertung abgeben möchte, muss sich mit seinem Google Konto anmelden. Dann muss das Unternehmen, das bewertet werden soll, gesucht werden, beispielsweise durch Eingabe in die Google-Suche oder direkt bei Google Maps. Dann klickt man unterhalb der Unternehmensinformation auf “Rezensionen schreiben“. Im letzten Schritt kann man auf die weißen Sterne klicken, um die Bewertung mit 1-5 Sternen abzugeben.

Google selbst bietet hier "Orte bewerten und Rezensionen hinzufĂŒgen" eine detaillierte Anleitung zu diesem Thema an.

Beim Bewerten sind die Google Richtlinien "Richtlinien fĂŒr von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte" zu beachten. Darin heißt es unter anderem: „Ihre Inhalte sollten Ihre wirklichen Erfahrungen am jeweiligen Ort widerspiegeln und nicht nur gepostet werden, um die Bewertung zu manipulieren. Veröffentlichen Sie keine gefĂ€lschten Inhalte, posten Sie nicht mehrmals dieselben Inhalte und erstellen Sie nicht in mehreren Konten Inhalte fĂŒr denselben Ort.“

Ja, rechtswidrige Google-Bewertungen können gelöscht werden, wenn die Google Bewertungen die Rechte der Bewerteten bzw. bewerteten Unternehmen verletzen bzw. der Inhalt der Bewertungen gegen deutsche Gesetze verstĂ¶ĂŸt. Die Google-Bewertungen können auch gelöscht werden, wenn die Inhalte der Bewertungen gegen die Google Richtlinien verstoßen.
Beispiele fĂŒr unzulĂ€ssige Angaben in den Google Bewertungen:
Die Bewertung enthĂ€lt fehlerhafte Angaben bzw. falsche Tatsachen  Die Bewertung enthĂ€lt abwertende Inhalte bzw. Beleidigungen, SchmĂ€hkritiken oder Verleumdungen In der Bewertung werden GeschĂ€ftsgeheimnisse veröffentlicht In der Bewertung befinden sich diskriminierende, rassistische oder sexuell explizite Inhalte
Bewerter ist kein Kunde
Die Google Bewertungen werden auch dann gelöscht, wenn die Google Bewertung nicht von einem Kunden verfasst wurde bzw., wenn der Bewerter gar keinen Kontakt zu dem bewerteten GeschÀft bzw. dem Unternehmen hatte. Ebenso werden negative Fake Bewertungen gelöscht, Beispiel: Die Bewertung erfolgt durch einen Konkurrenten, der Ihnen bewusst schaden möchte.

In vielen FĂ€llen ĂŒbernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten fĂŒr den Anwalt, abhĂ€ngig vom gewĂ€hlten Tarif. Wenn sie sich unsicher sind, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten ĂŒbernimmt, kann eine vorherige Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung Aufschluss darĂŒber geben, ob die Kosten von der Versicherung ĂŒbernommen werden oder nicht. Oft genĂŒgt ein Anruf bei der Versicherung. Der Rechtsanwalt benötigt dann nur noch die Schadensnummer und kann sich mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Oft werden Bewertungen anonym, unter Verwendung eines Pseudonyms, abgegeben. Nur selten werden Bewertungen unter dem richtigen Namen (Klarnamen) abgegeben. Das macht es umso schwieriger, die Person hinter der Bewertung ausfindig zu machen. Daher erscheint es sinnvoll, wenn man vom Bewertungsportal die Herausgabe der persönlichen Daten des Bewerters verlangen könnte. Doch so einfach ist es nicht. Ein grundsĂ€tzlicher Auskunftsanspruch gegenĂŒber Google besteht nur in AusnahmefĂ€llen. Wir prĂŒfen das fĂŒr unsere Mandanten. Dann ist Google mglw. verpflichtet, die Daten des Bewerters herauszugeben. Das ist bspw. Fall, wenn es sich bei der Bewertung um eine Straftat handelt, z.B. eine Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 186 StGB) oder ĂŒble Nachrede (§ 187 StGB).

In der Regel löscht Google die Bewertungen innerhalb von 2 - 4 Wochen. Es kommt auch vor, dass die EintrĂ€ge innerhalb weniger Tage entfernt werden. Lehnt Google eine Löschung der Bewertung ab, weil Google der Ansicht ist, dass die beanstandete Bewertung nicht rechtswidrig ist, können noch weitere Wochen ins Land gehen. Denn auch nach einem anwaltlichen Schreiben wird Google die Bewertung einer erneuten ÜberprĂŒfung unterziehen. Nach drei Wochen sollte die außergerichtliche Bearbeitung abgeschlossen sein. Wer Google verklagen möchte, kann dies tun. Wer eine einstweilige VerfĂŒgung beantragen möchte, sollte dies innerhalb von vier Wochen seit Kenntnisnahme des Rechtsverstoßes tun.

Das grĂ¶ĂŸte Risiko fĂŒr GeschĂ€ftsleute besteht darin, Google Bewertungen zu ignorieren. Genauso, wie es gute Bewertungen erleichtern, GeschĂ€fte abzuschließen, sind schlechte Google-Bewertungen ein GeschĂ€ftsrisiko. Das liegt schon an der Prominenz von Google – und dessen Suchalgorithmus. "Schlechte" Angebote will niemand sehen. Also zeigt Google sie auch niemandem. Was "gut" ist und was nicht, wird durch die Bewertungen beeinflusst. Die Onlinebewertungen entscheiden nĂ€mlich darĂŒber, welche Unternehmen bei einer Suchanfrage auf der ersten Ergebnisseite landen und welche nicht. So kann es passieren, dass Unternehmen, die gar nicht oder ausschließlich schlecht bewertet wurden, aus den sichtbaren Suchergebnissen herausfallen. Werden sie dennoch angezeigt, schrecken die schlechten Bewertungen potenzielle neue Kunden ab. Auf der anderen Seite werden die Profile, die gut bewertet wurden, mehr Nutzern angezeigt.

Faustregel: ErfahrungsgemĂ€ĂŸ bringt eine gute Bewertung einen neuen Kunden, wĂ€hrend eine schlechte Bewertung 10 potentielle Neukunden "kostet".

Praxistipp: Bleiben plötzlich Neukunden aus, sollten Unternehmen dringend ihre Profile in den Bewertungsportalen ĂŒberprĂŒfen. Oft sind neue, schlechte Bewertungen der Grund fĂŒr die Umsatzeinbußen.

Ja! Ist der Bewerter bekannt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Bewertungsportale wie Google sind im Bereich des Online-Marketings ein wichtiger Baustein. Viele Kunden vertrauen vor dem Kauf eines Produktes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung auf die Bewertungen anderer Kunden. Ein gut bewertetes Unternehmen hat in der Regel einen besseren Absatz als ein vergleichbares Unternehmen mit schlechteren Bewertungen. Somit sind die Auswirkungen von falschen rund rechtswidrigen Bewertungen fatal. Denn diese wirken sich schlecht auf den Ruf des Unternehmens aus. Dies hat wiederum Umsatzeinbußen zur Folge, da sich potenzielle Kunden von einer falschen und rechtswidrigen Bewertung beeinflussen lassen.

Ein Vorgehen gegen den Bewerter einer Google Bewertung ist möglich, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und der Bewerter bekannt ist.
Ein Recht auf Löschung besteht dann, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Es gibt verschiedene GrĂŒnde, wann eine Bewertung rechtswidrig ist. Sehr oft werden unwahre Tatsachen in den Bewertungen behauptet.

Beispiele fĂŒr eine unwahre Tatsachenbehauptung in einer Google-Bewertung:

„Der Arzt rechnet nicht erbrachte Leistungen ab“
„Der Shop verkauft Plagiate“
„Der Immobilienmakler hat die Kaufzusage nicht eingehalten“


Wenn die beanstandete Bewertung rechtswidrig ist, haben die Betroffenen ein Recht auf Löschung. Sie können auch fordern, dass der Bewerter kĂŒnftig solche Bewertungen unterlĂ€sst. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewerter unter seinem richtigen Namen die Bewertung abgegeben hat. Wurde ein Pseudonym verwendet, ist ein Vorgehen auch möglich, wenn es gelingt, den Bewerter zu identifizieren. Hierzu benötigt man die Daten des Bewerters. Aus datenschutzrechtlichen GrĂŒnden darf Google die Daten des Bewerters nicht herausgaben. Ausnahme: Es liegt eine Straftat vor. In diesem Fall kann Strafanzeige gegen den unbekannten Bewerter erstattet werden. Der Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen und die ermittelten Daten aus der Ermittlungsakte ersehen.

GrundsĂ€tzlich sind die Anwaltskosten vom Mandanten zu zahlen, denn dieser hat den Anwalt beauftragt und mit ihm einen Vertrag geschlossen. Bei einem außergerichtlichen Vorgehen gegen Google muss folglich der Mandant die Anwaltskosten tragen. 
Wird gegen rechtswidrige Bewertungen gerichtlich vorgegangen und Google durch Urteil verpflichtet, die entsprechenden Bewertungen zu löschen, muss Google auch die angefallenen Anwaltskosten (außergerichtlich und gerichtlich) zahlen.

Bewertungen sind bereits heute das wichtigste Kriterium zur Kaufentscheidung. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Bedeutung von Onlinebewertungen kĂŒnftig noch weiter steigen wird. Sprachassistenten halten immer mehr Einzug in unser Leben. Menschen, die auf der Suche nach einem Arzt, einem Restaurant oder einer Werkstatt sind "befehlen" dem Sprachassistenten genau das was sie wĂŒnschen: "such mir den besten Zahnarzt in Frankfurt", "zeig mir das beste Restaurant in Hamburg" oder einfach nur "seriöser GoldhĂ€ndler in MĂŒnchen." Die Algorithmen können nicht beurteilen, was "gut" und was "schlecht" ist. Diese Aufgabe ĂŒbernehmen die Bewertungen, mit denen die Algorithmen dann "gefĂŒttert" werden. Am Ende steht dann das Suchergebnis.

Google bietet den Nutzern auf denkbar einfache Art und Weise die Möglichkeit, Ärzte, Hotels, Restaurants, Unternehmen, Attraktionen, Orte und SehenswĂŒrdigkeiten zu bewerten. Genauso einfach wie die Abgabe einer Bewertung, genauso groß ist auch Missbrauchsgefahr der Google Bewertungsfunktion, da jeder, der ĂŒber einen E-Mail Account verfĂŒgt, auch eine Bewertung abgeben kann.

In Zeiten von Corona rĂŒcken auch Apotheken, DrogeriemĂ€rkte, FinanzhĂ€user, Finanzmakler, Pharmakonzerne und Biotechunternehmen in den Fokus der Bewerter. Auch die Autokinos, die nun wiedereröffnen und entstehen, mĂŒssen sich gegen starke Konkurrenz behaupten und können von vielen Menschen bewertet werden.

Bewertungen im Internet beeinflussen Kaufentscheidungen nachweislich. Laut einer aktuellen GfK-Studie erkundigen sich 66,4 % der Befragten vor einer Kaufentscheidung nach Onlinebewertungen. 31,9 % der Befragten gaben an, sich sogar deutlich von den Bewertungen im Internet beeinflussen zu lassen. Auch 52,2 % der 20-39-jĂ€hrigen werfen hĂ€ufig einen Blick in die Bewertungsportale. Mittlerweile werden die Online-Bewertungen und Rezensionen mindestens genauso wichtig erachtet, wie Empfehlungen von Freunden oder wie unabhĂ€ngige Vergleichstests. Google und auch die speziellen Bewertungsplattformen haben dies lĂ€ngst erkannt und nutzen die Bewertungen, um die "besten" Suchergebnisse zu prĂ€sentieren. Die Bewertungen werden dabei von den entsprechenden Suchalgorithmen berĂŒcksichtigt. Unternehmen, die nicht bewertet werden, können hieraus dann keinen Vorteil ziehen.

Google bietet eine Funktion an, mit der man seine eigenen Bewertungen verwalten kann. In Bezug auf Google Maps empfiehlt Google folgendes Vorgehen:

„Öffnen Sie Google Maps auf Ihrem Computer. Klicken Sie links oben auf das Dreistrich-MenĂŒ. Klicken Sie auf Meine BeitrĂ€ge. Klicken Sie neben der Rezension, die Sie bearbeiten oder löschen möchten, auf das Dreipunkt-MenĂŒ. WĂ€hlen Sie eine Option aus und folgen Sie der Anleitung.“

Hier einige Fehler, die Ihnen beim Bewerten nicht unterlaufen sollten:

  1. Unsachliche Bewertung HĂ€ufig haben Bewertungen mit dem Unternehmen, der Dienstleistung oder dem Arzt nichts zu tun oder sind aus anderem Grund unsachlich. Dies möchte auch Google nicht. Daher schreibt Google vor, dass Bewertungen nicht zur "Äußerung politischer oder sozialer Kommentare oder fĂŒr persönliche Polemiken" missbraucht werden sollen. Eine Bewertung kann gelöscht werden, wenn das Thema verfehlt ist. ÜberprĂŒft werden kann eine solche Bewertung in jeden Fall.
  2. Freundlicher Ton schadet nie. Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden nicht geduldet. Strafbare Kommentare sind ebenso unzulÀssig, wie es auch verboten ist, strafbare Kommentare abzugeben. Strafbar sind Kommentare meist, wenn sie andere Menschen beleidigen, diffamieren oder verleumden.
  3. Google möchte nicht, dass Unternehmer oder deren Mitarbeiter ihr eigenes GeschÀft bewerten. Wer sein eigenes Unternehmen bewertet handelt mitunter auch wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
  4. Bewertungen dĂŒrfen nicht das Urheberrecht verletzen. „Copy und Paste“ fremder Erfahrungsberichte ist nicht zulĂ€ssig.
  5. Google weist außerdem darauf hin, dass Bewertungen nicht unter fremdem Namen abgegeben werden sollen.
  6. Google möchte zudem verhindern, dass personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen in den Bewertungen wiedergegeben werden. Es ist nicht erlaubt, die Privatanschrift des Unternehmers oder andere private Informationen preiszugeben. Das ist rechtswidrig.
  7. Hassreden werden auch im Rahmen von Bewertungen nicht geduldet. Aufstachlungen zum Hass "gegen Personengruppen basierend auf Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder GeschlechtsidentitĂ€t“ sind laut Google nicht erlaubt.

Wenn es zu (berechtigten) schlechten Bewertungen im Internet kommt, sind oft Emotionen im Spiel. Unternehmern ist jedoch anzuraten, einen kĂŒhlen Kopf zu bewahren. Im Laufe der Jahre hat sich die nachfolgende Vorgehensweise als Ă€ußerst zielfĂŒhrend erwiesen, das "Bewertungsproblem" auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen:

  1. Bleiben Sie sachlich, auch wenn es schwer fĂ€llt - egal, was ĂŒber Sie und Ihr Unternehmen geschrieben wurde. So verhindern Sie, dass es zu einer Eskalation kommt.
  2. Antworten Sie auf freundliche Art und Weise und bedanken sich im ersten Schritt fĂŒr das Feedback, da jede RĂŒckĂ€ußerung hilfreich sein kann, die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
  3. Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu dem Verfasser der Bewertung auf, sofern dessen IdentitĂ€t bekannt ist. Entschuldigen Sie sich fĂŒr Fehler und Unstimmigkeiten, sofern es zu solchen gekommen sein sollte. Kommen Sie dem Kunden entgegen. Lassen Sie sich jedoch nicht erpressen.
  4. Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu dem Portal auf, auf dem die Bewertung veröffentlicht wurde, wenn die Bewertung anonym abgegeben wurde. Stellen Sie den Sachverhalt aus ihrer Sicht dar und bitten um Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage).
  5. Dokumentieren Sie die Bewertung in Form eines Screenshots und ĂŒbermitteln die Angelegenheit im letzten Schritt an einen Anwalt, wenn die Maßnahmen Nummer 1 bis Nummer 4 nicht zur Lösung fĂŒhren. 

Ja, viele Beispiele aus unserer Praxis zeigen, dass man seine Anliegen gegenĂŒber Google mit der richtigen Herangehensweise durchsetzen kann. Sind Bewertungen rechtswidrig oder strafbar, dann muss auch der Riese Google sich deutschem Recht beugen. Man benötigt nur Ausdauer und einen spezialisierten Rechtsanwalt, der bereits viel Erfahrung mit Google gesammelt hat. 

Wie dies in der Praxis aussehen kann, zeigt dieses Beispiel eines Arztes "Google Bewertung löschen lassen - Anleitung fĂŒr Ärzte - wenn der Bewerter kein Patient war".

Einen echten Fall dazu finden Sie auch hier "Google nimmt Berufung zurĂŒck - Bewertung ohne Text-Urteil". Diesem Arzt konnten wir gegenĂŒber Google zu seinem Recht verhelfen, so dass das Unternehmen eine 1-Sternbewertung ohne weiteren Text löschen musste.

Es ist möglich, auch gegen Bewertungen vorzugehen, die keinen Text bzw. Erfahrungsbericht zum Inhalt haben und nur aus beispielsweise einem Stern bestehen.

Dies ist vor allen Dingen möglich, wenn die Bewertung von Nutzern abgegeben wurde, die keinen Kontakt zu dem bewerteten Unternehmen, Arzt oder GeschÀft hatten. Das muss man Google mitteilen.

Beispiel:
Unsere Kanzlei hat Google vor einigen Jahren verklagt, weil ein Arzt mit einer reinen 1-Stern-Bewertung ohne weitere Fließtext ĂŒber Google bewertet wurde. Der Bewerter benutzte ein Pseudonym. Es war unbekannt, von wem die Bewertung abgegeben wurde. Google wollte nicht ĂŒberprĂŒfen, ob der Bewerter tatsĂ€chlich Patient in der Praxis unseres Mandanten gewesen ist. Das Landgericht LĂŒbeck urteilte, dass eine schlechte Bewertung ohne Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und verurteilte Google zur Entfernung der Bewertung, LG LĂŒbeck, 9 O 59/17, Urteil vom 13.06.2018. Das Urteil finden Sie im Volltext hier: Urteil: Google muss Ein-Stern-Bewertung löschen

Google ĂŒberprĂŒft die Beschwerden gegen Bewertungen auf Google My Business und bittet die Verfasser der Bewertungen um Mithilfe, wenn es zu einer Beanstandung der Bewertung durch das betroffene Unternehmen kommt. Im ersten Schritt kontaktiert Google die Bewerter und erklĂ€rt, dass der BeschwerdefĂŒhrer behauptet, durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Einen Auszug der Beschwerde fĂŒgt Google der Nachricht an den Bewerter bei. Google bittet im Anschluss den Verfasser der Bewertung innerhalb von sieben Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom BeschwerdefĂŒhrer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google möchte von dem Bewerter die HintergrĂŒnde der Bewertung erfahren und bittet auch um die konkrete Nennung des Zeitraums, in dem die in der Bewertung beschriebenen Erfahrungen gemacht wurden. Auch soll der Bewerter Nachweise ĂŒbermitteln, die den Kontakt zu dem bewerteten Unternehmen darlegen. Dies können Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte o. Ă€. Nachweise sein. Google weist auch darauf hin, dass die Daten geschwĂ€rzt werden können.

Zudem bittet Google die Rezensenten, bei denen behauptet wird, dass sie kein Kunde oder Patient gewesen seien, den richtigen Namen mitzuteilen bzw. Nachweise fĂŒr die tatsĂ€chlichen HintergrĂŒnde der Bewertung zu ĂŒbermitteln.

Abschließend weist Google darauf hin, dass der jeweilige Erfahrungsbericht unter UmstĂ€nden entfernt werden muss, wenn der Verfasser der Bewertung weder die konkreten HintergrĂŒnde nennt, noch entsprechenden Nachweise ĂŒbermittelt oder der Weiterleitung der Stellungnahme unter Nachweise widerspricht:

Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten HintergrĂŒnde fĂŒr Ihre Bewertung mitteilen bzw. keine Nachweise ĂŒberlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. ĂŒberlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter UmstĂ€nden leider entfernen mĂŒssen

Wenn Sie bewertet wurden, können Sie auch direkt mit einem Rechtsanwalt gegen falsche, strafbare und rechtswidrige Google Bewertungen vorgehen. Sie mĂŒssen nicht zuerst versuchen, die Bewertung selbst löschen zu lassen. Keinesfalls mĂŒssen Sie einen Kommentar auf die Bewertung abgeben. Hiervon raten wir drigend ab.

Viele Unternehmer und SelbstĂ€ndige haben ĂŒberhaupt keine Zeit und keine Lust, sich selbst mit Google auseinanderzusetzen. Insbesondere wenn man eine schnelle Löschung der rechtswidrigen, falschen oder strafbaren Bewertung erreichen möchte, macht es Sinn direket einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Unsere Erfahrung zeigt, dass Google auf anwaltliche LöschantrĂ€ge in der Regel schneller reagiert, als auf die selbstgestellten LöschantrĂ€ge. Wenn Google auf unseren Löschantrag nicht reagiert oder die Löschung der rechtswidrigen Bewertung verweigert, können wir als nĂ€chstes Mittel Google anwaltlich abmahnen. Reagiert Google auch auf die Abmahnung nicht, kann man direkt ins gerichtliche Verfahren (einstweilige VerfĂŒgung oder Klage) ĂŒbergehen.

Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwÀlte vertritt seit Jahren eine Vielzahl von SelbststÀndigen, Dienstleister, Unternehmen, Firmen und Shops, die gegen falsche und negative Google Bewertungen ankÀmpfen. Wenn Sie anwaltliche Hilfe suchen, können Sie sich jederzeit direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen.

Es besteht ein Recht auf Löschung der Google Bewertung, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt. Es gibt zahlreiche Rechtsverletzungen, die dazu fĂŒhren, dass die Bewertung gelöscht werden muss.

Am hĂ€ufigsten kommt es vor, dass die Bewertung gelöscht werden muss, weil der Bewerter lĂŒgt. Juristen sprechen dann von der Behauptung und Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Das kann sogar strafbar sein, wenn der Bewerter ganz bewusst unwahre Dinge verbreitet, um dem betroffenen Unternehmen zu schaden, vgl. §§ 185 ff Strafgesetzbuch.

Es darf nicht beleidigt (§ 185 Strafgesetzbuch) werden und es soll auch niemand verleumdet (§ 186 Strafgesetzbuch) werden. Auch die Üble Nachrede (§ 187 Strafgesetzbuch) kann strafbar sein. 

Eine Rechtsverletzung liegt bspw. auch vopr, wenn die Bewertung von einer Person geschrieben wird, die nie Kontakt zu dem bewerteten Unternehmen hatte.

Man kann die Google Bewertung auch "anfechten", wenn die Bewertung einzig und allein dazu dient, das bewertete Unternehmen schlecht zu machen. Man spricht dann auch von einer SchmÀhkritik.

Zuletzt erkennt auch Google ein Recht auf Löschung, wenn gegen die Google Rezensionsrichtlinien verstoßen wird. Die Google Richtlinien sind grĂ¶ĂŸtenteils mit unseren Gesetzen deckungsgleich. Das bedeutet: Liegt ein Verstoß gegen unsere Gesetze vor, dann wĂ€re dies auch ein Verstoß gegen die Rezensionsrichtlinien. Teilweise gehen die Google Richtlinien sogar weiter als unsere Gesetze. So will Google bspw. keine VulgĂ€rsprache in den Bewertungen sehen - zum Schutze der Kinder und Jugend.

Google bietet jedem Nutzer die Möglichkeit, ein "Local-Guide" zu werden. Google erklĂ€rt sehr genau, wie man ein Local-Guide werden kann und auch, was der Local-Guide alles darf.

"Wer ist als Local Guide qualifiziert?"

Local Guide Bewertungen sind Bewertungen von Google-Nutzern, die bereits viele Bewertungen abgegeben haben.

Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme am Local Guides-Programm laut Google:

"Sie besitzen ein gĂŒltiges Google-Konto.
Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
Sie haben sich fĂŒr die Teilnahme am Programm registriert.
Google will nur private Locals.

"Organisationen, Marken und Unternehmen sind von der Teilnahme an diesem Programm ausgeschlossen. Wenn Sie kostenpflichtige Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel als zertifizierter Street View-Fotograf, dĂŒrfen Sie diese Dienstleistungen nicht zusammen mit Ihrer TĂ€tigkeit als Local Guide anbieten."

Die Bewertungen von "Local-Guides" werden optisch hervorgehoben und dĂŒrften eine höhere Reichweite haben als die Bewertungen der "normalen" Nutzer. Dies lĂ€sst Google durchblicken:

Von Zeit zu Zeit kann Google nach alleinigem Ermessen Ihre Mitgliedschaft im Programm hervorheben, indem beispielsweise Local Guide-Logos oder -Symbole in Ihr Profil oder in Ihre BeitrĂ€ge aufgenommen werden. 

UND: Außerdem werden Sie und Ihre Inhalte unter UmstĂ€nden in anderen KanĂ€len in Bezug auf Google und dessen Tochtergesellschaften oder Partner prĂ€sentiert.

In rechtlicher Hinsicht gilt fĂŒr die Google-Local-Guide Bewertungen nichts anderes als auch fĂŒr die “normalen“ Google-Bewertungen. Google-Local-Guide-Bewertungen werden gelöscht, wenn der Local-Guide kein Kunde oder Patient des Unternehmens oder der Praxis gewesen ist, die er bewertet hat. Zudem wird die Bewertung des Local-Guide gelöscht, wenn der Local-Guide unwahre Tatsachenbehauptungen in der Bewertung verbreitet. Zudem werden die Bewertungen gelöscht, wenn sich der Local Guide in der Bewertung strafbar Ă€ußert. Beispiele:

Beleidigung: "Halsabschneider", "A

," "Drecksack", "Keimzelle fĂŒr Krankheiten", "Nazi", "Schlachter"
Verleumdung: "es werden Plagiate verkauft", "der Arzt rechnet Leistungen ab, die er nicht erbracht hat"
oder ĂŒble Nachrede: "ich gluabe, die Hygienevorschriften werden nicht eingehalten", "ich glaube der GoldhĂ€ndler zahlt nicht den wahren Gegenwert aus"
Auch Google will, dass sich die Local-Guides benehmen und teilt ausdrĂŒcklich mit, was die Guides nicht dĂŒrfen:

"Verleumdung, Beleidigung, BelĂ€stigung, Stalking, Bedrohung oder andere Verletzungen der Rechte Dritter (einschließlich Persönlichkeitsrechten);personenbezogene Daten anderer Nutzer anforderst oder erfasst.
das Hochladen, der Versand, die Übertragung oder die Veröffentlichung gesetzeswidriger, unangemessener, verleumderischer oder anstĂ¶ĂŸiger Inhalte oder Nachrichten per E-Mail oder auf anderem Weg;
Hausfriedensbruch oder jeglicher Versuch, sich unberechtigt oder unerlaubt Zugang zu fremdem Eigentum oder Orten zu verschaffen;
das Hochladen, der Versand oder die Veröffentlichung von kommerziellen oder Werbemitteilungen, Schneeballsystemen oder sonstigen störenden Mitteilungen;
betrĂŒgerisches Auftreten als eine andere Person oder ein Unternehmen;
Anstiftung oder Anleitung zu Straftaten;
Anstiftung zu körperlicher Gewalt gegen Personengruppen oder Einzelpersonen;
die Übertragung von Viren, WĂŒrmern, Defekten, Trojanischen Pferden oder anderen schĂ€dlichen Elementen; sowie
die Einsendung fingierter, gefĂ€lschter oder unangemessener Rezensionen, Änderungen oder Entfernungen."

Ja. Der Local Guide kann einen Alias / Pseudonym als Namen verwenden. Dies sehen die Nutzungsbedingungen von Google vor. Auch der Name fĂŒr Ihr Gmail-Konto kann geĂ€ndert werden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt fĂŒr Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt fĂŒr Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com
+49-6131-240950

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