Die neue Richtlinie für Patientenberichte von Jameda
Jameda will künftig die Ärzte informieren, bevor eine Bewertung eines Patienten auf Jameda veröffentlicht wird. Die Ärzte sollen die Möglichkeit haben, die Bewertung zu überprüfen und nicht mehr vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Hier geht es zu den Richtlinien zur Qualitätssicherung von Patienten-Beiträgen.
Jameda möchte mehr Authentizität, Nützlichkeit und Fairness in den Bewertungsprüzess einbringen.
Bisher war es so, dass die Ärzte immer erst nach der Veröffentlichung einer Bewertung darüber informiert wurden, dass eine neue Bewertung abgegeben wurde.
Das Portal teilt mit, dass Bewertungen mit Beleidigung, Hassrede, Hetze, Diffamierung, Diskriminierung, Rassismus und Respektlosigkeiten jeglicher Art gelöscht würden.
Zudem sollen nur Inhalte veröffentlicht werden, deren Authentizität überprüft wurde. Gegen manipulierte Beiträge will jameda auch künftig vorgehen.
Ausgeschlossen sind nach den Richtlinien:
- "Gekaufte Beiträge"
- "Beiträge, die von Dienstleistern (Online-Marketing-, SEO- oder Reputation-Management-Agenturen) eingestellt wurden"
- "Beiträge, die per Fragebogen oder vergleichbaren Methoden erfasst und anschließend von Dritten (z.B. Agenturen, Praxispersonal, Praxismanagern) eingestellt wurden"
- "Keine Eigen- und Mehrfachbeiträge"
- "Beiträge von beeinflussten Patienten"
Auch die Nützlichkeit der Bewertungen für den Leser soll erhöht werden. Die Bewertungen sollen nützlich für den Besucher von jameda sein.
- "Beiträge nur zum behandelnden Arzt"
- "In Beiträgen nur Nennung des Namens des bewerteten Arztes"
- "Nur relevante Inhalte für die Arztsuche"
- "Keine politischen Äußerungen oder Verschwörungserzählungen"
- "Beiträge über Arztbesuche der letzten vier Jahre"
Alte Beiträge sollen abgestuft werden:
"Beiträge, die von Arztbesuchen handeln, die länger als vier Jahre zurückliegen, sind wegen fehlendem Bezug zur Gegenwart nicht mehr möglich. Deshalb werden bereits veröffentlichte Beiträge, die vor mehr als vier Jahren abgegeben wurden, archiviert und fließen nicht mehr in die Berechnung der Gesamtnote ein."
Zudem soll in den Bewertungen ein "Respektvoller Umgangston" gewahrt werden. Die "Beiträge in deutscher Sprache" erfolgen und sie sollen frei von Werbung sein.
Auch warnt Jameda die Bewerter zur Vorsicht bei schwerwiegenden Vorwürfen.
Konstruktive Kritik hingegen sei erwünscht.
Welche Folgen haben die Richtlinien für Ärzte?
Auf der einen Seite werden die Ärzte durch die neuen Richtlinien gestärkt, da die Ärzte vor einer Veröffentlichung die Bewertung überprüfen können. Dies wird sicherlich dazu führen, dass viele Bewertungen erst gar nicht mehr veröffentlicht werden. Auf der anderen Seite werden die Ärzte auch stärker überprüft werden. Tatsächlich ist es so, dass immer wieder Ärzte Bewertungen kaufen oder in sonstiger Form manipulieren. Dies ist nicht gewollt und im Übrigen auch nicht von der Rechtsprechung gedeckt.
Im Ergebnis sind die neuen Richtlinien zu befürworten. Es wird allerdings auch in Zukunft Bewertungen geben, die gegen Recht und Gesetz verstoßen. Insbesondere wenn es um die Tatbestände der Verleumdung und der Üblen Nachrede geht, ist eine tiefgehende juristische Überprüfung notwendig.
Dies sieht auch Jameda so und beschreibt dies wie folgt:
"Inhalte, die wir als offensichtliche Rechtsverletzung erkennen, akzeptieren wir nicht. Darunter zu verstehen sind Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung und Inhalte, die Drohungen enthalten, das Recht auf Privatsphäre verletzen sowie hetzerisch, diskriminierend, rassistisch, betrügerisch oder erpresserisch sind. Ebenfalls akzeptieren wir keine Beiträge, die obszön, anstößig oder anzüglich sind."
Hier ist die Anwaltschaft gefragt, den Ärzten und auch jameda im Einzelfall zu helfen. So lassen sich die Streitigkeiten auf ein Minimum reduzieren, Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Mainz
Wenn Sie Fragen zu der Thematik haben, können sich gerne direkt an mich wenden:
Jameda Qualitätsmanagement
Diese interne Prüfungsabteilung (jameda-Qualitätssicherungs-Team) für Bewertungen kommt dabei oft zu Ergebnissen, die von unserer Kanzlei rechtlich gegenteilig eingestuft werden. Die Ärzte erhalten dann meist nachfolgende, standardisierte Antwort von Jameda:
"Ergebnis unseres Prüfprozesses
Der Patient hat uns innerhalb der gesetzten Frist bestätigt, dass er die Behandlung so erlebt hat, wie in seiner Bewertung beschrieben.
Die Bewertung und die Bestätigung wurden auf Basis Ihrer Problemmeldung manuell durch unser Qualitätsmanagement Team überprüft. Diese Prüfung richtet sich streng nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Zusätzlich wurde die Bewertung durch unsere selbstlernende Sicherheits-Software auf Unregelmäßigkeiten gefiltert.
Da es für unser Qualitätssicherungsteam nach diesem Prüfprozess keine Anhaltspunkte gab, die Authentizität der Bewertung zu bezweifeln, wurde die Bewertung wieder veröffentlicht. Gegebenenfalls wurden dabei, auf Grundlage Ihrer Problemmeldung und der Bestätigung des Nutzers, Teile der Bewertung entfernt. Zur Bewertung »
Gerne weisen wir Sie auf die Möglichkeit hin, die Bewertung öffentlich zu kommentieren und somit Ihre Sichtweise darzulegen."
Trotz Absage gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen
Spätesten ab diesem Zeitpunkt lohnt der Gang zum Anwalt. Jameda gibt mit dieser Absage endgültig Anlass, rechtlichen Beistand zu konsultieren. Auch müssen sich die Ärzte nicht dazu herablassen, eine rechtswidrige Bewertung zu kommentieren.
Jameda ist mit Kenntnisnahme der rechtswidrigen Bewertung verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einem rechtmäßigen Zustand führen. Das bedeutet im Klartext: Löschen oder abändern der Bewertung.
Was man nicht dulden muss
Falsche Tatsachenbehauptungen, Rufschädigungen, beleidigende oder verbale Wutausbrüche - all dies müssen die Ärzte nicht dulden - egal zu welchem Ergebnis das "Jameda Qualitätsmanagement - Prüfungsabteilung für Bewertungen" kommt.
Grenzen der Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit der Patienten wird begrenzt durch das Persönlichkeitsrecht der Ärzte. Schmähkritiken und unsachliche Bewertungen schädigen den guten Ruf und sollten daher tunlichst entfernt werden.
Das Ergebnis des Jameda Qualitätsmanagements sollte daher zur Kenntnis genommen und je nach Ergebnis einer ordentlichen juristischen Prüfung von einem Fachanwalt unterzogen werden, der dann auch die weiteren Schritte mit dem jeweiligen Arzt oder Ärztin abstimmen kann.