Yelp verwendet einen Bewertungsfilter, dessen Algorithmus entscheidet, ob Bewertungen auf der Seite des jeweiligen Geschäfts oder Dienstleisters unter dem Stichwort empfohlene Bewertungen oder unter nicht empfohlene Bewertungen auftaucht. Die nicht empfohlenen Bewertungen sind nicht direkt zu sehen, sondern nur über einen gesonderten Link zu erreichen. In vielen Fällen sind die negativen Bewertungen unter empfohlene und damit direkt sichtbaren Bewertungen aufgeführt worden und ein Großteil der positiven Bewertungen wurden durch den Filter in den kaum sichtbaren Bereich nicht empfohlene Bewertungen verschoben. Dies führt zu einer massiven Verschiebung der Gesamtnote auf Yelp, was für viele Unternehmen und Dienstleister fatale Auswirkungen hatte.
„Daher ist es gerade bei Yelp besonders wichtig, dass man gegen falsche negative Bewertungen mit allen Mitteln vorgeht, wenn man nicht Gefahr laufen will, erhebliche Umsatzeinbußen hinzunehmen.“ – RA Karsten Gulden
Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund der Rechtsprechung. Denn der BGH hat entschieden: Yelp darf auf diese Weise filtern. Diese Praxis ist zulässig - BGH mit Urteil vom 14.01.2020 VI ZR 496/18:
"Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als "empfohlen" oder "nicht empfohlen" sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt; ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.", so der BGH.
Das hatten das LG Hamburg (Beschluss v. 27.11.2013, Az: 324 O 619/13) und das LG Berlin, Beschluss v. 28.01.2014, Az: 27 O 63/14) noch anders gesehen. Wir persönlich sehen die Entscheidung des BGH sehr kritisch.