Namensnennung von Mitarbeitern in Onlinebewertung
Darf man innerhalb einer Bewertung im Internet den Namen einer Mitarbeiterin des bewertenden Unternehmens nennen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm in der Sache I-4 U 189/20 zu beschäftigen.
Was passiert mit einer 1-Sterne-Bewertung?
Darf man innerhalb einer Bewertung im Internet den Namen einer Mitarbeiterin des bewertenden Unternehmens nennen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm in der Sache I-4 U 189/20 zu beschäftigen.
Kununu Bewertungen des Arbeitgebers in der Coronakrise. Kununu haftet für falsche Corona-Bewertungen, ebenso wie der Arbeitnehmer, der den Eintrag schreibt auch in der Corona-Krise.
Bewertungen auf Google sind nicht mehr möglich. Google schränkt in der Coronakrise den Support ein. Google schaltet die Bewertungsfunktion vorerst ab.
Die Google LLC kann in Deutschland verklagt werden. Keine Klagen an die Google Germany GmbH zustellen. Die Google LLC mit Sitz in den USA ist zuständig.
"Oje. Naja." ist keine Beleidigung. Kein Auskunftsanspruch bei 1-Sterne-Bewertung. Meinungsäußerung zulässig, wenn es keine Schmähkritik ist.
Eine schlechte Bewertung ohne Tatsachengrundlage ist unzulässig, auch wenn die Bewertung keinerlei Text enthält.
Google muss den Bewerter einer Bewertung kontaktieren, wenn Zweifel an der Kundeneigenschaft bestehen.
1-Stern-Bewertungen auf Google werden vor Gericht geprüft.
Rufmord auf Facebook - Unternehmen können gegen gezielte Fake-Bewertungen vorgehen.