Für unseren Mandanten aus der Elektronikbranche ist es uns dann zeitnah gelungen, ein gesperrtes Amazon-Verkäuferkonto vollständig reaktivieren zu lassen – pünktlich zum umsatzstarken Weihnachtsgeschäft.
Am 14. November 2019 entscheidet der Bundesgerichtshof darüber, ob den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen des Produkts durch Kunden eine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.