Google-Einträge: Hat man ein Recht auf Vergessenwerden?
Google-Suchergebnisse: Hat man ein Recht auf Vergessenwerden im Internet?
Das Recht auf Vergessenwerden stellt sicher, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen.
Google-Suchergebnisse: Hat man ein Recht auf Vergessenwerden im Internet?
Auch Straftäter haben das Recht, dass das Internet ihre Taten vergisst.
Auch Straftäter haben schützenswerte Persönlichkeitsrechte, die im Einzelfall abgewogen werden müssen mit der Freiheit der Berichterstattung und der Meinungsfreiheit.
Die Löschung ist grundsätzlich auf die mitgliedstaatlichen Versionen beschränkt. Eine weltweite Löschung von Suchergebnissen kann jedoch im Einzelfall zulässig sein.
Google löscht namensbasierte Links aus den Suchergebnissen, wenn diese veraltet sind oder die Öffentlichkeit nicht interessieren.
Das Urteil des LG Hamburg befasst sich mit der Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, in der die Entfernung von Suchergebnissen aus der Google-Suche beantragt wurde.
Eine weltweite Blockierung von Google-Suchergebnissen ist unser Ziel.
Urteilsverkündung auf den 29.01.2016 verschoben. Google - Klageverfahren vor dem LG Hamburg - Recht auf Vergessenwerden