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Converse Klage - Berufung gegen Urteil des LG Koblenz
Markenrecht

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Die Converse Klage wegen Markenrechtsverstoßes vor dem LG Koblenz, an dem die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz beteiligt ist, geht in die nächste Runde.

Wir berichteten vor einigen Tagenüber das Klageverfahren von Converse gegen ein Warenhaus, an dem unsere Kanzlei beteiligt ist. Gegen das ergangene Urteil (Teilurteil) wurde erwartungsgemäß durch die Beklagte Berufung eingelegt. Das Verfahren wird nun vor dem OLG Koblenz fortgeführt werden. Im Wesentlichen geht es in dem Markenstreit u.a. um die markenrechtliche Frage, wer die Beweislast für die Originalität der streitgegenständlichen Schuhe zu tragen hat. Das LG kam zu dem Ergebnis, dass die Beklagte den Nachweis nicht führen konnte, dass es sich um Original Schuhe handelte und stellte zudem fest, dass die Beklagte die Beweislast für diesen Entlastungsbeweis zu tragen habe.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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