BGH: Startpreis bei eBay-Auktion lässt keinen Rückschluss auf Fälschung zu
Missverhältnis zwischen Startpreis und tatsächlichem Wert einer zu versteigernden Sache bei eBay muss keine Indiz für ein Plagiat sein.
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Missverhältnis zwischen Startpreis und tatsächlichem Wert einer zu versteigernden Sache bei eBay muss keine Indiz für ein Plagiat sein.
Eintrag in Bewertungsportal verstößt nicht gegen Datenschutzrecht.
Mit härteren Strafen für Schlamperei mit den Daten anderer Leute will die EU nun gegen den ausufernden Datenklau vorgehen. Zudem soll es verbindliche Datensicherheits-Richtlinien für Firmen geben.
Gem. Beschluss des BGH vom 21.07.2011, I ZB 96/10 ist der Gerichtsvollzieher nicht mehr berechtigt, eine Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einzustellen, sofern zweite Antragsabschrift für die Terminsladung dem Auftrag nicht beigefügt ist.
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Produktfälschungen: Beklagte trägt Beweislast für Echtheit der Ware
DSDS-Dauerkandidat wehrt sich gegen Bezeichnung als Trottel
Auf gefälschten Datenträgern, so Microsoft Deutschland, verkaufe softwarebilliger.de Programme aus dem Hause des Marktführers.