Das schmutzige Geschäft mit Fakebewertungen im E-Commerce - Interview mit Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fake-Bewertungen führen die Verbraucher in die Irre und können gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Fake-Bewertungen führen die Verbraucher in die Irre und können gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Achtung: Verwendung des "Gefällt mir" Facebook Buttons wird von der Kanzlei FAREDS abgemahnt
Jameda, das Bewertungsportal für Ärzte, wurde nun von der Burda Digital GmbH mit Hubert Burda als Hauptaktionär übernommen.
Der BGH äußert sich zur Rufschädigung von Unternehmen und stellt fest, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich schutzfähig sei, VI ZR 39/14.
Screen-Scraping, der automatisierte Abruf von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig.
Werbung mit Testsieger ist wettbewerbswidrig
E-Mail-Adresse muss im Impressum angegeben werden
Schon im Vorfeld wird Kritik von Bundesärztekammer und der Verbraucherzentrale Bundesverband an den geplanten und jetzt im Bundestag diskutierten Änderungen des Arzneimittelrechtes laut.
Bittet eine Mitbewerberin in ihrer Unternehmenswebsite um Kontakt vor Abmahnungen, muss sich diese selbst so verhalten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 31. Januar 2012 entscheiden (Az.: I- 4 U 169/11).
LG Frankfurt am Main verhängt gegen hartnäckige Fax-Spammer 30.000 Euro Ordnungsgeld