Markenanmeldung - wie läuft das ab?
Voraussetzungen für die Markenanmeldung
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Eine Marke ist das Erste, was ein Kunde mit einem Unternehmen in Verbindung bringt. Sie unterscheidet Produkte oder Dienstleistungen von denen der Mitbewerber und macht diese damit einmalig und exklusiv. Eine eigene Marke anzumelden ist gar nicht so schwer. Wie das geht, und was ein Anwalt für Sie tun kann - erfahren Sie hier in fünf Schritten.
Ansprechpartner Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht
Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Sie sind ein Start-Up, eine Musikband oder wollen als Unternehmen auf Amazon Ware verkaufen? Im harten Wettbewerb kann eine geschützte Marke zum Erfolg beitragen. Auch für Vereine, Verbände und Selbstständige kann sich eine Markenanmeldung lohnen.
Rechtliche Details zum Thema Marke und vertiefte Informationen finden Sie in unserem Übersichtsartikel. An dieser Stelle hier, wollen wir Ihnen zunächst zeigen, wie Sie konkret vorgehen sollten, wenn Sie sich für eine Markenanmeldung entschieden haben.
Im ersten Schritt gilt es kreativ zu sein. Überlegen Sie sich, wie Ihre Waren oder Dienstleistungen wiedererkannt werden sollen, wie sie sich von denen der Wettbewerber abheben soll. Was soll das Unterscheidungsmerkmal Ihrer Waren oder Dienstleistungen zu denen der Konkurrenz sein? Es geht um die Corporate Identity. Eine Markenagentur kann beim Brainstorming und Entwerfen eines Logos helfen.
♦ ACHTUNG: Schon in dieser Phase der Markenbildung macht es Sinn, die in der engeren Auswahl stehenden Markennamen rechtlich auf absolute Schutzhindernisse überprüfen zu lassen. Denn wenn ein solches absolutes Schutzhindernisse vorliegt, wird Ihre Marke vom Markenamt direkt zurückgewiesen und die gezahlten Markenamtsgebühren sind futsch. Bereits hier lohnt es, rechtlichen Rat einzuholen.
Absolute Schutzhindernisse bestehen etwa bei rein beschreibenden Kennzeichen ohne jegliche Unterscheidungskraft. Nicht schutzfähig wäre z.B. die Marke „Autosale“ für den Verkauf von Fahrzeugen, denn sie beschreibt die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen (Auto, Sale=Verkauf) unmittelbar. Diese sog. beschreibenden Begriffe sind nicht schutzfähig – sie müssen für alle Marktteilnehmer freigehalten werden.
Die Waren- und Dienstleistungen werden nach Marktsegmenten unterschieden. Diese nennt man Nizza-Klassen. Jede Klasse enthält Waren- oder Dienstleistungen, die ein bestimmtes Näheverhältnis zueinander aufweisen und als separates Marktsegment abgrenzbar sind.
Beispiel: Klasse 36 regelt die typischen Dienstleistungen einer Bank. Umfasst sind dabei im Wesentlichen die in Finanz- und Geldangelegenheiten geleisteten Dienste und die im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen aller Art geleisteten Dienste. Würde eine Bank beispielsweise eine Marke für ihre Dienstleistungen anmelden, würde man im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis die Dienstleistungen - Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen - angeben.
Schritt 2: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entwerfen
Nun müssen Sie überlegen, für welche Dienstleistungen und Waren „die Marke gelten“ soll. Marken sind nämlich nicht abstrakt schutzfähig. Schützen lassen kann man eine Marke nämlich nur für konkrete Waren und Dienstleistungen. Deswegen spricht man davon, eine Marke für konkret bezeichnete Produkte schützen zu lassen.
In einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis müssen Sie festlegen, was wie geschützt werden soll.
Tipp: Wer sich hier nicht auskennt, sollte einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu ungenau formuliert, kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Anmeldung kommen. Ist es zu eng oder zu weit formuliert, kann dies ebenfalls Probleme bereiten.
♦ WICHTIG: Sie müssen sich Gedanken machen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie bereits jetzt -oder in absehbarer Zukunft – anbieten möchten. Es gibt nämlich einen „Benutzungszwang“ für angemeldete Marken. In anderen Worten: Sie müssen eine geschützte Ware oder Dienstleistung innerhalb von fünf Jahren tatsächlich anbieten. Andernfalls kann ein Dritter im Rahmen eines Löschungsverfahrens die Löschung der Marke erzwingen. Die Rechnung zahlen dabei Sie.
Wer pauschal ganze Klassen bei der Anmeldung ankreuzt, kann ebenfalls für diese Ungenauigkeit eine teure Quittung erhalten.
Schritt 3: Professionelle Markenrecherche
Nicht zwingend, aber sehr zu empfehlen ist es, professionell prüfen zu lassen, ob vergleichbare Marken bereits von jemand anderem angemeldet wurden. Die Erfahrung zeigt, dass gerade Start-Ups diesen Punkt als unnötigen Kostenfaktor ansehen. Die Investition in diese Recherche zahlt sich in der Zukunft meistens aber aus. Und diese muss ein guter Unternehmer schließlich besonders gut im Blick haben. Aber was ist eine Markenrecherche überhaupt und warum spielt es eine Rolle, ob andere angemeldete Marken ähnlich klingen?
Wie angedeutet, wird überprüft, ob bereits ältere identische oder ähnlich lautende Marken für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen existieren. Der Inhaber einer älteren identischen oder ähnlichen Marke, die zu einer Verwechslungsgefahr führt, kann gegen die neue Marke Widersprucheinlegen, oder wenn diese bereits im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, sogar eine Abmahnungaussprechen. Hohe Schadensersatzzahlungen sind der bittere Beigeschmack dieser Achtlosigkeit.
♦ BEISPIEL: Markenstreitigkeiten haben immer sehr hohe Streitwerte, die bei unbekannten Marken schon mit 50.000 € beginnen. Aus diesem Streitwert werden im Falle einer Abmahnung und eines Gerichtsverfahrens die Anwaltskosten und Gerichtskosten berechnet. Bei einem Streitwert von 50.000 € kommen auf einem Anwaltskosten und Prozesskosten von ca. 11.000 € zu.
Eine Ähnlichkeitsrecherche kann nicht mit absoluter Sicherheit beantworten, ob die anzumeldende Marke fremde Marken, Firmennamen, Werktitel o.ä. verletzt, da Markenschutz teilweise auch außerhalb der Register entstehen kann. Unberechenbar ist auch immer, zu welchem Abwägungsergebnis ein Richter im Streitfall kommen wird.
Fest steht aber:
Ähnlichkeitsrecherchen reduzieren die Gefahr von Rechtsverletzungen im Vergleich zu „blinden“ Anmeldungen oder bloßen Identitätsrecherchen erheblich. Ihr Fachanwalt kann diese Aufgabe für Sie übernehmen.
Warum Markenanmeldung durch den Anwalt und wie kann er helfen?
Ihr Anwalt berät bei der Markenfindung – nachträgliche Änderungen von Marken sind nur teilweise möglich
Beratung bietet Ihr Anwalt auch bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Wie wichtig dieses ist, haben wir weiter oben gesehen.
Außerdem kennt Ihr Anwalt die Rechtsprechung und kann so die optimale Risikoabwägung durchführen
So vermeiden Sie die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das Markenamt wegen absoluter Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG
Schließlich weiß er auch, was zu tun ist, wenn es rechtliche Hürden – etwa in Form eines Widerspruchs - gibt
Schritt 4: Die Markenanmeldung
Im nächsten Schritt muss der Antrag auf Eintragung einer Marke in das Markenregister des deutschen Patent- und Markenamts erstellt werden. Dieser kann entweder in Papierform per Post oder Fax versendet werden oder auf elektronischem Wege über das online Meldeformular des DPMA geschehen.
Wer EU-weiten Schutz anstrebt, kann für etwas mehr Geld auch eine EU-Marke anmelden. Das geht ebenfalls online unter folgendem Link.
Den größten Schutz bietet die WIPO-Marke. WIPO steht für World Intellectual Property Organization, eine Organisation, der sich über 100 Länder weltweit angeschlossen haben. Erste Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der WIPO oder beim deutschen Patent- und Markenamt.
Infobox: Das kostet die Markenanmeldung
DPMA - nationale Marke
nationale Marke bis zu 3 Klassen - 300,00 € (290,00 € im elektronischen Anmeldeverfahren)
IR-Marke - ab 653,00 CHF / Farbmarke ab 903,00 CHF
die Gebühr der Ursprungsbehörde (Behörde der Basismarke) - DPMA 180,00 € / HABM 300,00 €
sowie teilweise die individuellen Gebühren der Staaten, in denen Schutz gewährt wird
Schritt 5: Warten und zahlen
Etwas anderes bleibt Ihnen in der Übergangszeit nicht übrig. Das Markenamt überprüft einerseits, ob alle Formvorgaben eingehalten wurden. Dies sind insbesondere:
Der Antrag auf Eintragung selbst,
aus dem die Identität des Anmelders hervorgeht,
eine Darstellung der Marke und
ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird.
Weiter überprüft das Amt, ob absolute Schutzhindernisse der Markeneintragung entgegenstehen.
Tipp: Die vollständige Aufzählung der absoluten Schutzhindernisse finden Sie in § 8 Abs.2 MarkenG.
Wir helfen Ihnen
Sie brauchen rechtliche Beratung? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Das prüft das DPMA nicht!
Ob Marke gegen andere Marken verstößt
Nicht geprüft wird durch das DPMA allerdings, ob die Marke fremde Rechte Dritter verletzt (sog. relative Schutzhindernisse). Das Risiko auszuschließen, dass Dritte gegen eine Marke vorgehen, obliegt dem Anmelder selbst.
Dies ist der Grund, warum eine professionelle Markenrecherche so wichtig ist - RA Tobias Röttger, LL.M.
War die Anmeldung erfolgreich, halten Sie nun Ihre Markenurkunde in den Händen. Die Marke ist nun zunächst für eine Dauer von 10 Jahren geschützt und kann x-beliebig alle 10 Jahre verlängert werden.
3 Monate Widerspruchsfrist
Marke in Gefahr
Was Sie noch wissen sollten: Innerhalb einer dreimonatigen Widerspruchsfrist können Marken- oder sonstige Kennzeicheninhaber Widerspruch gegen die Marke einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass sie ältere Rechte an der Marke haben. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein Markeninhaber, der der Ansicht ist, dass er seine ältere Marke durch deine Marke verletzt sieht, gegen Ihre Marke vorgehen. Aber nicht mehr im vereinfachten und kostengünstigen Widerspruchsverfahren, sondern in aufwendigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren.
Für die Anmeldung einer Marke ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht vorgeschrieben. Jedoch muss man sehr viele rechtliche Punkte bei der Anmeldung einer Marke beachten, die bei Fehlern oder Versäumnissen, zu kostenintensiven Folgen führen können. Insbesondere sollte man vor der Einreichung einer Marke eine professionelle Markenrecherche durchführen, um das Risiko von Markenkollisionen stark zu minimieren. Sie haben sicherlich keine Lust, Ihre geliebte Marke wieder einzustampfen und einem anderen Markeninhaber, der ältere Rechte an der von euch verwendeten Marke hat, auch noch Schadensersatz und die entstanden Anwaltskosten zu leisten.
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