Sie sind ein Start-Up, eine Musikband oder wollen als Unternehmen auf Amazon Ware verkaufen? Im harten Wettbewerb kann eine geschützte Marke zum Erfolg beitragen. Auch für Vereine, Verbände und Selbstständige kann sich eine Markenanmeldung lohnen.
Rechtliche Details zum Thema Marke und vertiefte Informationen finden Sie in unserem Übersichtsartikel. An dieser Stelle hier, wollen wir Ihnen zunächst zeigen, wie Sie konkret vorgehen sollten, wenn Sie sich für eine Markenanmeldung entschieden haben.
Schritt 1: Markennamen finden, Slogans ausdenken, Logos entwerfen
Im ersten Schritt gilt es kreativ zu sein. Überlegen Sie sich, wie Ihre Waren oder Dienstleistungen wiedererkannt werden sollen, wie sie sich von denen der Wettbewerber abheben soll. Was soll das Unterscheidungsmerkmal Ihrer Waren oder Dienstleistungen zu denen der Konkurrenz sein? Es geht um die Corporate Identity. Eine Markenagentur kann beim Brainstorming und Entwerfen eines Logos helfen.
♦ ACHTUNG: Schon in dieser Phase der Markenbildung macht es Sinn, die in der engeren Auswahl stehenden Markennamen rechtlich auf absolute Schutzhindernisse überprüfen zu lassen. Denn wenn ein solches absolutes Schutzhindernisse vorliegt, wird Ihre Marke vom Markenamt direkt zurückgewiesen und die gezahlten Markenamtsgebühren sind futsch. Bereits hier lohnt es, rechtlichen Rat einzuholen.
Schritt 2: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entwerfen
Nun müssen Sie überlegen, für welche Dienstleistungen und Waren „die Marke gelten“ soll. Marken sind nämlich nicht abstrakt schutzfähig. Schützen lassen kann man eine Marke nämlich nur für konkrete Waren und Dienstleistungen. Deswegen spricht man davon, eine Marke für konkret bezeichnete Produkte schützen zu lassen.
In einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis müssen Sie festlegen, was wie geschützt werden soll.
Tipp: Wer sich hier nicht auskennt, sollte einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu ungenau formuliert, kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Anmeldung kommen. Ist es zu eng oder zu weit formuliert, kann dies ebenfalls Probleme bereiten.
♦ WICHTIG: Sie müssen sich Gedanken machen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie bereits jetzt -oder in absehbarer Zukunft – anbieten möchten. Es gibt nämlich einen „Benutzungszwang“ für angemeldete Marken. In anderen Worten: Sie müssen eine geschützte Ware oder Dienstleistung innerhalb von fünf Jahren tatsächlich anbieten. Andernfalls kann ein Dritter im Rahmen eines Löschungsverfahrens die Löschung der Marke erzwingen. Die Rechnung zahlen dabei Sie.
Wer pauschal ganze Klassen bei der Anmeldung ankreuzt, kann ebenfalls für diese Ungenauigkeit eine teure Quittung erhalten.
Schritt 3: Professionelle Markenrecherche
Nicht zwingend, aber sehr zu empfehlen ist es, professionell prüfen zu lassen, ob vergleichbare Marken bereits von jemand anderem angemeldet wurden. Die Erfahrung zeigt, dass gerade Start-Ups diesen Punkt als unnötigen Kostenfaktor ansehen. Die Investition in diese Recherche zahlt sich in der Zukunft meistens aber aus. Und diese muss ein guter Unternehmer schließlich besonders gut im Blick haben. Aber was ist eine Markenrecherche überhaupt und warum spielt es eine Rolle, ob andere angemeldete Marken ähnlich klingen?
Wie angedeutet, wird überprüft, ob bereits ältere identische oder ähnlich lautende Marken für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen existieren. Der Inhaber einer älteren identischen oder ähnlichen Marke, die zu einer Verwechslungsgefahr führt, kann gegen die neue Marke Widersprucheinlegen, oder wenn diese bereits im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, sogar eine Abmahnungaussprechen. Hohe Schadensersatzzahlungen sind der bittere Beigeschmack dieser Achtlosigkeit.
♦ BEISPIEL: Markenstreitigkeiten haben immer sehr hohe Streitwerte, die bei unbekannten Marken schon mit 50.000 € beginnen. Aus diesem Streitwert werden im Falle einer Abmahnung und eines Gerichtsverfahrens die Anwaltskosten und Gerichtskosten berechnet. Bei einem Streitwert von 50.000 € kommen auf einem Anwaltskosten und Prozesskosten von ca. 11.000 € zu.
Eine Ähnlichkeitsrecherche kann nicht mit absoluter Sicherheit beantworten, ob die anzumeldende Marke fremde Marken, Firmennamen, Werktitel o.ä. verletzt, da Markenschutz teilweise auch außerhalb der Register entstehen kann. Unberechenbar ist auch immer, zu welchem Abwägungsergebnis ein Richter im Streitfall kommen wird.
Fest steht aber:
Ähnlichkeitsrecherchen reduzieren die Gefahr von Rechtsverletzungen im Vergleich zu „blinden“ Anmeldungen oder bloßen Identitätsrecherchen erheblich. Ihr Fachanwalt kann diese Aufgabe für Sie übernehmen.