Fast jeder hat heutzutage ein Smartphone mit Kamera und ist auf verschiedenen sozialen Plattformen wie Facebook, Twitter, Snapchat, YouTube, Instagram, etc. unterwegs oder verwendet Messenger wie WhatsApp oder Threema. Die täglichen Erlebnisse werden in Bildern festgehalten und umgehend geteilt. So verbreiten sich nicht nur schöne Erinnerungsfotos rasend schnell: Peinliche Partybilder haben hier eine ganz eigene Dynamik.
Peinliche Fotos als Karriere-Killer
Solche Bilder können den Betroffenen leider in erheblichem Maße schaden. Es ist inzwischen Standard, dass sich Arbeitgeber im Internet über die Bewerber informieren. Peinliche Partybilder, die sich unauslöschlich im Internet verbreiten, können einem Bewerber die gesamte Karriere kosten. Mit peinlichen Fotos werden teilweise zudem extreme Cybermobbing Attacken gefahren.
Ein Grund mehr also, die Bilder schnellstmöglich löschen zu lassen. Geschützt sind Sie durch das sogenannte Recht am eigenen Bild und das Datenschutzrecht. Wann genau ein Foto von Ihnen veröffentlicht werden darf, und wann nicht, erfahren Sie hier.
An dieser Stelle nur so viel: Gerade unvorteilhafte und peinliche Fotos dürfen nie ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht werden. Wurde ein Bild mit Zustimmung geschossen, heißt das noch lange nicht, dass der Fotograf mit dem Bild machen darf, was er will. Sie müssen ihm für jede denkbare Veröffentlichungsform erst die Erlaubnis geben. Dasselbe gilt für das Weiterleiten per Messenger.
Das Verbreiten Ihrer peinlichen Partyfotos ist also illegal, wenn Sie nicht gefragt wurden. Abgesehen vom hier besprochen Partybild ist insbesondere in folgenden Fällen, das Recht ganz klar auf Ihrer Seite:
- Das Bild ist geeignet, Ihrem Ansehen ganz erheblich zu schaden,
- zeigt Sie in einer hilflosen Situation (z.B. volltrunken auf dem Nachhauseweg),
- stellt eine Krankheit von Ihnen zur Schau,
- oder dokumentiert ähnliche private oder gar intime Situationen.
Hier können Sie Löschung der Bilder verlangen. Außerdem kann eine Abmahnung ausgesprochen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert werden. In besonders schweren Fällen kann zudem eine Geldentschädigung gefordert werden, die durchaus im vierstelligen Bereich liegen kann. Einen ausführlichen Überblick über all Ihre Rechte finden Sie hier.